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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zur ZPO – Bd.II

Münchener Kommentar Zivilprozessordnung, Bd. 2, 6. Auflage, 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO, Band 2: §§ 355-945b | 6. Auflage | 2020 | beck-shop.de

 Wolfgang Krüger/Thomas Rauscher (Hrsg.)

 Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung

Bd. 2: §§ 355 – 945 b

Der Großkommentar zur ZPO

Kommentar

6. Auflage

München: C.H.Beck, 2020, Buch. LV, 2838 S., In Leinen, 359,00 Euro

ISBN 978-3-406-74522-5

Weitere Titel im Gesamtwerk:

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., und Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Rauscher.

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Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht lediglich ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne. Ziel dieser herausragenden Kommentierung mit sehr prominenter Kommentatorenliste ist es, die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen mit dem Ziel der Durchsetzung des materiellen Rechts aufzuzeigen. Das Ziel ist es, der forensischen Praxis eine größere Sicherheit zu bieten. Daher enthält dieser Kommentar zahlreiche Lösungsmodelle, insbesondere für ungelöste Streitfragen, die sich in den letzten Jahren erheblich vermehrt haben, nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen, nicht nur der ZPO, sondern auch mit Einfluß auf den Zivilprozess.

Jeder Zivilprozess dient dem Ziel materielle Ansprüche durchzusetzen, im Zweifel über die Beweisstation. Im Vordergrund der auf drei Bände ausgelegten Kommentierung steht die Entwicklung realitätsnaher Lösungsvorschläge und praktikabler Entscheidungshilfen.  Infolgedessen wird auf alle für die Praxis wichtigen Streitfragen und Zweifelsfragen vertieft eingegangen. Es handelt sich um einen Kommentar zur Lösung auch sehr schwieriger Problemstellungen.

Die Vorteile dieser Kommentierung liegen in einer präzise Auswertung und Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung für Wissenschaft und Praxis und in einer exakten Information über die wesentliche Literatur zur Zivilprozessordnung. Insbesondere die Rechtsprechung wird intensiv ausgewertet und analysiert. Die Darstellung ist sehr übersichtlich und – nebenbei bemerkt – vorzüglich lesbar.

Mit der in diesem Jahr begonnenen 6. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Es liegt auf der Hand, dass dabei die neue Literatur und Rechtsprechung seit der Vorauflage ausführlich eingearbeitet wurde, wobei auch europarechtliche Literatur herangezogen wird, da der deutschen Zivilprozess immer europäischer wird. An passenden Stellen erfolgen auch rechtsvergleichende Argumentationen.

Mit dem zweiten Band wird die 6. Auflage des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung fortgesetzt. Band 2 umfasst die Kommentierung der weiteren Vorschriften zum Verfahren im ersten Rechtszug, des Amtsgerichtsprozesses, des Rechtsmittelrechts, der Wiederaufnahme, des Urkunden- und Wechselprozesses, des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung, somit sehr unterschiedlicher Materien.
Die Neuauflage enthält die neuen Vorschriften zur Musterfeststellungsklage und das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungs­beschwerde. Auf einzelne Probleme, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergeben, geht das Werk ebenso ein. Diese Regelungen betreffen den Zivilprozess meist mittelbar, prägen aber den Prozessverlauf sehr, wie sich beispielsweise bei der Kommentierung des Beweisrechts und des Sachverständigenbeweises intensiv zeigt, da etwa Ortstermine bei einem eingeschränkten Lockdown unbeschadet der Abstandsvorschriften in den COVID19-Verordnungen der Länder schwerer durchführbar sind.
Die Kommentierung geht intensiv auf die fünf Gesetzesnovellen ein, die die ZPO seit dem Erscheinen der Vorauflage geprägt haben, die sehr unterschiedliche Bereiche wie das Zustellungsrecht, die Einführung der elektronischen Akte, das Musterfeststellungsverfahren und das Schutzschriftenregister sowie zahlreiche Detailaspekte betreffen.
Sehr intensiv eingegangen wird auf die Änderungen des Europäischen Zivilverfahrensrechts, die insbesondere das Familienverfahren betreffen, nachdem am 29.01.2019 die Güterrechtsverordnungen in Kraft getreten sind und die Reform der Scheidungs- und Kindschaftszuständigkeiten am 01.08.2022 in Kraft treten wird. Soweit erforderlich wird die Problematik des „Brexit“ einbezogen, die aber für den dritten Band des Kommentars deutlich relevanter ist.

Neben der Einarbeitung der Veränderungen ist das Ziel des Kommentars natürlich die dogmatische Vertiefung der aktuellen Entwicklungen. Hierzu werden die relevanten Gerichtsentscheidungen umfassend ausgewerter, analysiert und bei Bedarf auch dogmatischer Kritik unterzogen. Der Kommentar hat den Stand von Juli 2020.

In allen Bereichen des je nationalen Zivilprozesses prägen europarechtliche und internationale Einflüsse die nationalen Prozessordnungen, nicht immer ohne größere oder kleinere “Verwerfungen”. Auch rechtsvergleichende Impulse prägen die Diskussion, etwa hinsichtlich der Zulassung von Gruppenklagen. Diese Entwicklungen betreffen allerdings den dritten Band noch mehr als den zweiten Band.

Alle Kommentierungen befinden sich auf einem sehr hohen Niveau. Als Beispiel können insoweit die Kommentierungen des extrem wichtigen Beweisrechts gelten, die beispielsweise zum Sachverständigenrecht sehr wichtige Informationen bietet. Das Beweisrecht  wird erschöpfend kommentiert.

Nichts anderes gilt für die Bereiche des Rechtsmittelrechts, des Mahnverfahrens sowie der Zwangsvollstreckung und des einstweiligen Rechtsschutzes. Es würde den Kommentierungen kaum gerecht, hier auf Details einzugehen.

Die Kommentierungen sind – allein schon optisch – sehr strukturiert, so dass der Leser die gesuchten Informationen schnell finden kann. Dem Leser wird der jeweilige Normzweck klar vermittelt, um sodann eine systematische Einordnung vorzunehmen, die zur detaillierten Erläuterung der Tatbestandsmerkmale überleitet.

Die herausragende Kommentierung bietet eine der detailreichsten Kommentierungen des Zivilprozessrechts auf höchstem Niveau.

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