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Rezensionen juristischer Literatur

Musielak/Voit: Zivilprozessordnung – Kommentar

Musielak/Voit, Zivilprozessordnung: ZPO, 18. Auflage, 2021, Vahlen

Eine Rezension zu:

Abbildung von Musielak / Voit | Zivilprozessordnung: ZPO | 18. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Hans-Joachim Musielak / Wolfgang Voit (Hrsg.)

Zivilprozessordnung: ZPO

mit Gerichtsverfassungsgesetz

Kommentar

18., neubearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2021 Buch. XXXVI, 3064 S. Hardcover (In Leinen), 169,00 Euro (inkl. MWSt.)

Format (B x L): 16,0 x 24,0 cmGewicht: 2179 g

Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Saarland zugelassen.

Autoren

Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak

und Prof. Dr. Wolfgang Voit

Die Bearbeiter des Kommentars: Wolfgang Ball , Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Udo Becker , Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.

Helmut Borth , Präsident des Amtsgerichts a.D.

Dr. Frank O. Fischer , Richter am Amtsgericht

Jasmin Flockenhaus , Richterin am Oberlandesgericht

Prof. Dr. Ulrich Foerste

Dr. Mathias Grandel , Rechtsanwalt

Prof. Dr. Christian Heinrich

Prof. Dr. Michael Huber , Präsident des Landgerichts a.D.

Rolf Lackmann , Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.

Prof. Dr. Astrid Stadler

Prof. Dr. Stephan Weth , Richter am Verfassungsgericht des Saarlandes

und Dr. Johannes Wittschier , Weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht

ISBN 978-3-8006-5946-3

www.beck-shop.de

Die Kommentierung schreibt seit der ersten Auflage aus dem Jahr 1999 eine Erfolgsgeschichte, die mit jeder Auflage weiter geht. Die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten sind aus wissenschaftlich nicht völlig geklärten Gründen zwar weiter rückläufig, aber das Zivilprozessrecht bleibt weiter eine der zentralsten Rechtsmaterien. Schiedsvereinbarungen sind oftmals keine wirkliche Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkit. Es geht beim Zivilverfahrensrecht auch um öffentliche Kontrolle der Rechtsentwicklung, die sich grundsätzlich in gerichtlichen Entscheidungen dokumentiert, unbeschadet einer weit ausgreifenden Vergleichspraxis.

Seit der ersten Auflage bietet dieser exzellente Kommentar ebenso praxisgerechte wie wissenschaftlich fundierte Antworten zu allen bekannten Problemen der Zivilprozessordnung. Die Erläuterungen zielen insbesondere auf das Auffinden und Lösen auch solcher Probleme, die aus schwierigen Situationen resultieren, teilweise ungelöst sind und zu denen praxistaugliche Lösungen oftmals erst noch entwickelt werden müssen, etwa im Versäumnisverfahren, aber auch etwa im Zwangsvollstreckungsrecht. Behandelt werden auch Detailfragen – etwa im Zusammenhang mit dem Erbrecht in § 239 ZPO – , die in Handkommentaren nur gestreift werden können.

Die 18. Auflage bringt diesen sehr eingeführten Kommentar auf den Rechtsstand des Februars 2021 und zieht Bilanz nach einem Jahr Zivilverfahren unter den Bedingungen der COVID19-Krise. Allerdings ist das Zivilprozessrecht durch die unmittelbare COVID19-Gesetzgebung weitgehend ausgeklammert  worden. Die Autoren fordern im Vorwort eine weitere Optimierung der Digitalisierung der Prozessrechtsabläufe und machen hierzu auch konkrete Vorschläge. So wird etwa vorgeschlagen, § 128 a ZPO dahingehend zu reformieren, es auch dem Gericht zu ermöglichen, sich an einem anderen Ort als dem Gerichtssitz aufzuhalten, um eine weitere Verbreitung der sehr sinnvollen Videokonferenzen zu ermöglichen, von denen immer noch zu wenig Gebrauch gemacht wird. Die elektronische Kommunikation mit Aktenzugriff wäre ebenfalls noch zu optimieren.

Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Rechtsstand 1.1.2021. Berücksichtigt sind insbesondere:
Berücksichtigt sind insbesondere:

  • das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
  • das Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG
  • aktuelle Rechtsprechung aller Instanzen.

Insbesondere das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze bei der Nichtzulassungsbeschwerde aus dem Jahr 2019 hat Auswirkungen auf 20 weitere ZPO-Vorschriften, wie in der Kommentierung zu § 544 Abs.2 ZPO – auch hinsichtlich der Berechnung – näher dargestellt wird. Die Kommentierung geht den damit verbundenen aktuellen Entwicklungen im Revisionsrecht eingehend nach.

Selbstredend stellt die neue Musterfeststellungsklage, die seit dem 1. November 2018 in Kraft getreten ist, erneut einen der Schwerpunkte der 18. Auflage dar, da der BGH inzwischen einige Entscheidungen in diesem Bereich getroffen hat. Die Einführung dieser neuen Klageart hat Auswirkungen auf zahlreiche Vorschriften der ZPO. Mit dieser Klageart können geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher nur über klagebefugte Verbraucherschutzverbände ihre Rechte mit Hilfe einer Sammelklage einfordern, wobei die Einzelheiten sehr umstritten sind. Die Einführung dieser Klageart ist eine unmittelbare Reaktion des Gesetzgebers auf den “Dieselskandal” mit seinen zahlreichen Massenverfahren. Diese Klageart führt einen Wandel vom Individualrechtsschutz zu einem kollektiven Rechtsschutz herbei, zu dem bereits erste Entscheidungen der erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichte ergangen sind. Die Erläuterungen der §§ 606 ff ZPO gehen auf alle Problembereiche dieser Klagerart intensiv ein. Die Erläuterungen zu den §§ 606 ff ZPO hinsichtlich des Musterfeststellungsverfahren enthalten eine Art Bestandsaufnahme des aktuellen Standes dieser neuen Verfahrensart, die bei den Diesel – Fällen jetzt zu einem Massenvergleich geführt haben. Die Kommentierung geht auf alle Detailaspekte unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung intensiv ein.

Rechtsprechung und Literatur werden im Detail ausgewertet, auch die zugängliche Rechtsprechung der Instanzgerichte, wie ein Blick auf die Fußnoten zeigt. Kostenfragen werden durchgehend berücksichtigt, ebenso wie “Schnittstellen” zu anderen Rechtsbereichen, unter Einschluss des materiellen Rechts, etwa bei Klagen aus abgetretenem Anspruch.

Das europäische Zivilverfahrensrecht ist komplett erfasst, da die EuGVVO und die EUZustzVO komplett und sehr detailliert kommentiert werden. Dies gilt auch für das EuropäischeMahnverfahren in §§ 1087 ff ZPO nebst dem Prüfverfahren für Ausnahmefälle. Es gibt letztlich kein bekanntes Problem in allen Bereichen, die in den detaillierten Erläuterungen nicht angesprochen werden. Alle Neuerungen und Änderungen sind im aktuellen Musielak/Voit vollständig eingearbeitet.

Der Kommentar bietet unter anderem den Vorteil einer ganzheitliche Auswertung der Rechtsprechung inkl. Instanzgerichte, berechnet jeweils Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren, gibt sehr problemorientierte Erläuterungen und wird als praxisnahe Großkommentar von ausgewählten Experten jährlich neu veröffentlicht.

Der ausgezeichnete Kommentar verbindet einen hohen wissenschaftlichen Anspruch mit einer betonten Praxisnähe und ist insbesondere bei kritischen Prozesssituationen ein gefragter und sehr wichtiger Ratgeber für den Nutzer.

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