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Rezensionen juristischer Literatur

Kompakt-Kommentar zum IfSG

J. Gerhard, Infektionsschutzgesetz. Kompaktkommentar, 5 . Auflage, 2021

Eine Rezension zu:

Abbildung von Gerhardt | Infektionsschutzgesetz: IfSG | 1. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Jens Gerhardt

Infektionsschutzgesetz

Reihe: Beck’sche Kompaktkommentare

5. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 574 S., 89,00 Euro

ISBN 978-3-406-77036-4

www.beck-shop.de

 

Der bereits vor der COVID19-Krise erschienene Kommentar erläutert in der 5. Auflage kompakt und praxisnah das IfSG auf der Basis der Neuerungen durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite vom 18.11.2020. Inzwischen sind weitere Neuerungen geplant, die allem Anschein nach dem Bund deutlichere Kompetenzen geben sollen. Der Verfasser ist Spezialist auf diesem Sektor, ist seit über zehn Jahren als Verwaltungsdirektor für das Gesundheitsamt in München tätig und leitet dort den Bereich der Sonderorganisationseinheit Corona. Infolgedessen fließt auch erhebliches Praxiswissen aus der Verwaltung in diesen Kommentar ein.

Im Zentrum des Kommentars stehen die seit der Corona – Pandemie bundesweit ergriffenen Maßnahmen auf der Basis des vorhandenen Rechtsrahmen, der die Landesebene und Kommunalebene einbezieht und die inzwischen umfassender vorhandene – wenig einheitliche – Rechtsprechung intensiv einbezieht. Berücksichtigt wird weiter das Änderungsgesetz zu § 56 IfSG vom 21.12.2020. Der Kommentar hat durchgehend den Rechtsstand des 01.01.2021. Die Entschädigungsregelungen sind nach wie vor eine Schwachstelle dieses Gesetzes und werfen die Frage nach dem Zusammenhang mit der Staatshaftung auf.

Entsprechend der Zielsetzung der Reihe wird hier Praxiswissen kompakt vermittelt, so dass die Kommentierung auf die wesentlichen Informationen zielt, die die Praxis benötigt. Daher werden auch die angrenzenden Rechtsgebiete einbezogen, was angesichts der Verordnungstechnik maßgeblicher Normen dieses Gesetzes unabdingbar ist. Der Kommentar erscheint seit dem Jahr 2017 und nahm damals schon bestimmte Gefahrensituation in den Blick, für deren Bewältigung dieses Gesetz in dem im Jahr 2001 erstmals abgeschlossenen Gesetzgebungsprozess konzipiert wurden und das Bundesseuchengesetz ablöste. Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes setzt wichtige Grundkenntnisse des allgemeinen Verwaltungs- und Gefahrenabwehrrechts im öffentlichen Gesundheitsdienst voraus.
Das IfSG enthält in 15 Abschnitten detaillierte Regelungen für den Fall der parlamentarischen Feststellung durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs.1 IfSG i.V.m. § 4 IFSG, der dem Robert – Koch-Institut für diesen Fall die Kompetenzen einer spezifischen Katasstrophenschutzbehörde einräumt. Die Erläuterungen setzen hier erhebliche Schwerpunkte, da mit diesem Beschluss des Bundesgesundheitsministerien erhebliche Rechtsverordnungskompetenzen zukommen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen und keiner weiteren Parlamentsbeschlüsse mehr. Diesen Vorschriften korrespondieren Vollzugsvorschriften nach §§ 54 ff IfSG durch die Bundesländer, die Bundeswehr und das Eisenbahn-Bundesamt. Es besteht eine Rechtspflicht zur Angleichung an das Gemeinschaftsrecht. Vor dem Hintergrund dieser Mechanismen geht der Kommentar soweit ins Detail wie dies für die Praxis erforderlich ist. Es geht dabei zunächst um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Hygienevorschriften. In diesem Zusammenhang wird der neue § 28 a IfSG erstmals eingehend erläutert, indem auf die grundrechtsrelevanten notwendigen Schutzmaßnahmen intensiv eingegangen wird. Diese Norm erlaubt es praktisch das gesamte öffentliche Leben inklusive der Arbeitstätigkeit in erheblichem Umfang einzuschränken, mit Ausnahmen bis zur Suspendierung von Datenschutzvorschriften. In Abs.3 ist jenes Modell der Flexibilisierung der Maßnahmen enthalten, die derzeit politisch erheblich für Unruhe sorgen. Die Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit § 32 IfSG, der die Verordnungskompetenzen der Länder regelt, die insoweit teilweise eigenständige Ansätze verfolgen können. Der Verfasser geht bei dem IfSG insgesamt von einer Reformbedürftigkeit aus.

Die Neuauflage erläutert das Infektionsschutzgesetz einschließlich sämtlicher Neuerungen durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020. Dabei legt es die recht­lichen Rahmenbedingungen für infektionsschutzrechtliche Maßnahmen umfassend dar und gibt konkrete Praxishinweise, insbesondere für Gesundheits- und Ordnungsbehörden.

Der Kommentar bietet in der fünften Auflage eine brilliante Übersicht über die Normen des IfSG, deren Anwendung und die spezifische Verwaltungspraxis. Der Kommentar erleichtert den Umgang mit dieser Materie erheblich.

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