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Rezensionen juristischer Literatur

Übersicht zur Privatrechtsgeschichte

Schlinker / Ludyga / Bergmann, Privatrechtsgeschichte, Erstauflage, 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schlinker / Ludyga / Bergmann | Privatrechtsgeschichte | 2019

Steffen Schlinker / Hannes Ludyga / Andreas Bergmann

Privatrechtsgeschichte

Ein Studienbuch

Lehrbuch/Studienliteratur

Erstauflage

München: C.H.Beck, 2019. Buch. XXIII, 323 S. Softcover, 26,90 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-73124-2

Das Werk ist Teil der Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher

www.beck-shop.de

Die rechtshistorische Neuerscheinung stellt die wichtigsten Rechtsinstitutionen des deutschen Privatrechts systematisch in ihrer historischen Entwicklung vor. Die Darstellung setzt mit der Rezeption des römischen Rechts in Deutschland ein und entwickelt die „großen Linie“ der Entwicklung der behandelten Rechtsinstitute bis zur Gegenwart. Um dies in einem überschaubaren Rahmen zu leisten, werden deutliche Schwerpunkte gesetzt. Im Kern werden jene Rechtsinstitute in ihrer Entwicklung dargestellt, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Gesellschaftliche, kulturelle, ökonomische und politische Aspekte werden in die Darstellung einbezogen, um Entwicklungen herauszuarbeiten, die sowohl von Kontinuität als auch von Diskontinuität gekennzeichnet sein können.
Ausgangspunkt der Darstellung sind dabei die Problembereiche, die für die individualrechtlichen Beziehungen in einem entwickelten menschlichen Gemeinwesen besonders regelungsbedürftig sind. Privatsrechtsgeschichte wird wie aus der ausführlichen Einleitung folgt im Wesentlichen als Geschichte der Rechtsinstitutionen verstanden. Gezeigt wird hier auch wie das moderne Recht in Deutschland auf der Basis eines „Schmelztiegels“ durch Verbindungen zwischen römischem Recht, kanonischem Recht und spezifisch deutschen Rechtsregelungen entstanden ist. Der usus modernus war insoweit eine prägende Grundlage. Dabei werden teils eine bemerkenswerte Kontinuität, teils aber auch verschiedenartige Lösungen für identische Probleme aufgezeigt, die unter sozialen und ökonomischen Verhältnissen praktiziert wurden, die von unseren heutigen Lebensbedingungen bisweilen weit entfernt sind.
Der Aufbau und der Inhalt des Bandes orientieren sich am Aufbau des BGB ohne daraus ein Dogma zu machen. Im 1. Kapitel wird die Entwicklung des Vertrags – und allgemeinen Obligationsrechts behandelt, wobei immer wieder auf die bereits entstandenen Synthesen zwischen den drei genannten Haupteinflüssen hingewiesen wird, wobei etwa bei den Leistungsstörungen noch naturrechtliche Einflüsse und die spezifischen Einflüsse des 19. Jahrh. hinzutreten. Das Kapitel 2 zu den besonderen vertraglichen Schuldverhältnisse bildet Schwerpunkte bei Kauf, Werkvertrag, Dienstvertrag und Bürgschaft. Ähnlich wird in Kapitel 3 bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen vorgegangen, so dass als Schwerpunkte das Bereicherungsrechts sowie Delikt und Schadensersatz behandelt werden, wobei bei letzteren die Entwicklungsstufen der fünf Haupteinflüsse vom römischen Recht, über das kanonische Verständnis, das deutsche Rechtsverständnis, über die naturrechtlichen Einflüsse bis zur Pandektistik dargestellt werden.
Kapitel 4 stellt die Entwicklungen beim Sachenrecht dar, bei dem sich römischrechtliche Einflüsse und deutsche Rechtseinflüsse in einer besonderen Weise verwoben haben, etwa bei den Unterschieden und Zusammenhängen von Hypothek und Grundschuld. Die Darstellung der Sachenrechts ist wegen seiner erheblichen Bedeutung bei Eigentum und Besitz sehr ausführlich. Der Band schließt mit einer Betrachtung der Entwicklung des Familienrechts anhand der Eheschließung und der Entwicklung bei den Ehescheidungsgründen.

Der mit einer klaren Schwerpunktbildung überzeugende Band dient dem Verständnis des geltenden Rechts auf der Grundlage seiner Entstehungsbedingungen und stellt immer wieder Gegenwartsbezüge her, um die Zeitgebundenheit bestimmter juristischer Lösungen zu veranschaulichen, aber auch die Unterschiede in den Entwicklungen aufzuzeigen. Ziel des Bandes ist es, das Verständnis des jeweils in seiner Zeit tatsächlich geübten Rechts in seinem historischen Kontext zu begreifen. Hierzu wird die Gebundenheit des Rechts an seine sozialen und ökonomischen Entstehungszusammenhänge näher einbezogen.

Die Erstauflage leistet einen wichtigen Beitrag zum selbständigen juristischen Denken und zeigt die historischen Entwicklungen sehr konzentriert und strukturiert auf.

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