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Rezensionen juristischer Literatur

Rechtshilferecht in Strafsachen – Kommentar

Ambos/König/Rackow (Hrsg.), Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., 2020, Nomos

Eine Rezension zu:

978-3-8487-4222-6

Kai Ambos / Stefan König / Peter Rackow (Hrsg.)

Rechtshilferecht in Strafsachen

Reihe: NOMOSKOMMENTAR

Herausgegeben von

RiLG Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, RA Dr. Stefan König, FAStrafR, RA Dr. Peter Rackow

Autoren: Prof. Dr. Silvia Allegrezza, Université du Luxembourg | Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Universität Göttingen, Richter am LG | Prof. Dr. Lorena Bachmaier Winter, Universidad Complutense de Madrid | Akad. Rätin a.Z. Dr. Stefanie Bock, Universität Göttingen | Dr. Gleb Bogush, Lomonossow-Universität Moskau | Vânia Costa Ramos, Rechtsanwältin, Lissabon | Bernhard Docke, Rechtsanwalt, Bremen | Prof. Dr. Emanuela Fronza, Università degli Studi di Trento | Dr. Margarete Gräfin v. Galen, Rechtsanwältin, Berlin | Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Oberstaatsanwalt, Kiel | Guntram Hahne, Oberstaatsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Dan Helenius, Humboldt-Universität zu Berlin | Tobias Jakubetz,Vorsitzender Richter am LG Göttingen | John Jones, QC, Doughty Street Chambers, London | Prof. Dr. Krisztina Karsai, Szegedi Tudományegyetem/Universität Szeged | Prof. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg | Prof. Dr. André Klip, Universiteit Maastricht | Dr. Wolfgang Köberer, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M. | Dr. Stefan König, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Michael Kubiciel, Universität zu Köln | Prof. Dr. Máximo Langer, University of California, Los Angeles | Prof. Dr. Fannie Lafontaine, Université Laval, Quebec | Prof. Dr. Katalin Ligeti, Université du Luxembourg | Prof. Dr. Ezequiel Malarino, Universität Buenos Aires | PD Dr. Remigijus Merkevičius, Vilniaus Universitetas | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M., Universität Zürich | Prof. Dr. Carsten Momsen, Universität Hannover | Prof. Dr. Verena Murschetz, LL.M., Universität Innsbruck | Martin Petschko, Université du Luxembourg | Dipl.-Jur. Annika Maleen Poschadel, MLE, Universität Freiburg | Dr. Peter Rackow, Rechtsanwalt, Burgwedel | Eneas Romero, Staatsanwalt, Fortaleza | Wafa Shah, LL.M, Rechtsreferendarin, London | Prof. Dr. Paulo de Sousa Mendes, Universität Lissabon, Leiter der Rechts- und Streitsachenabteilung portugiesisches Kartellamt | Dr. Annika Suominen, Universitetet i Bergen | Prof. habil. Dr. Gintaras Švedas, Vilniaus Universitetas | Prof. Dr. Andrzej Swiatlowski, Jagiellonen-Universität Krakau | Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver, Özyeğin Üniversitesi, Istanbul | Eef Vandebroek, Université Catholique Louvain/Leuven | Prof Dr. Frank Verbruggen, Université Catholique Louvain/Leuven | Dr. Julien Walther, MCF HDR, Université de Lorraine, Metz | Marta Więckowska, Universität Zürich | Akad. Rätin a.Z. Dr. Liane Wörner, LL.M., Universität Gießen | Dr. Kathleen Wolter, Wissenschaftl. Mitarbeiterin am BVerfG, Karlsruhe | Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Bremen

Zweite Auflage

Baden-Baden: Nomos, 2020, 1836 S., Gebunden,228,00 Euro inkl. MwSt.

– in Gemeinschaft mit facultas.wuv Verlag und Helbing & Lichtenhahn –

ISBN 978-3-8487-4222-6

www.nomos-shop.de

 

Die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen hat in den letzten ca. 20 Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt weil sich im Zusammenhang mit der Internationalisierung der Wirtschafts-, Arbeit- und Kulturbeziehungen auch die Häufigkeit von Straftaten mit grenzüberschreitenden Bezügen erheblich ausgedehnt hat. Einige Fälle wie der frühere katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont – dessen Entscheidungen Eingang in die Neuauflage gefunden haben – oder Julian Assange mögen als Schlagworte genügen. Die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz der jeweils beteiligten Staaten sind auf Kooperationen angewiesen, die sich im Rechtshilferecht in Strafsachen ausdrücken, das relativ fragmentiert und zersplittert, aber jedenfalls sehr komplex ist.

Heute sind Strafverfolgungen über Ländergrenzen hinweg, Inhaftierungen im Ausland, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol nicht mehr selten und gehören zur täglichen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und natürlich auch von Strafverteidigern, die immer öfter international miteinander kooperieren, wie sich etwa an den „Basken-Fällen“ in Belgien und an den Fällen der sich im Exil befindlichen katalanischen Politiker seit 2017 gut zeigen läßt.

Die betreffenden Regelungen sind von einer hohen Komplexität gekennzeichnet. Sie berühren selbstredend andere Rechtsordnungen und sind in unterschiedlichsten Regelungswerken recht unübersichtlich geregelt, was die Handhabung erschwert, aber selbstredend nicht unmöglich macht. Aus diesem Grund will das ambitionierte und sehr interessante Werk in Form eines Kommentars mit gleichzeitiger Handbucheigenschaft dem Praktiker die Tätigkeit in derartigen Fällen erleichtern, ohne auf wissenschaftliche Standards zu verzichten, für deren Einhaltung ein Autorenteam aus ganz Europa sorgt.

Der Nomos Kommentar zur Internationalen Rechtshilfe führt den Nutzer durch ein klares Gliederungssystem zu einer profunden Problemlösung und geht dabei auch auf die unterschiedliche Praxis in den verschiedenen Ländern ein. Ausgehend von den konkreten Lebenssachverhalten der Auslieferung, Vollstreckungshilfe und der sonstigen Rechtshilfe wird der Nutzer zu den einschlägigen Rechtsmaterien hingeführt, wobei auch Modelle für pragmatische Lösungen für Fälle entwickelt werden, zu denen die Rechtsprechung teilweise noch nicht sehr entwickelt ist.

Der Aufbau des Werkes ist von der Komplexität der Materie gekennzeichnet. Kommentiert wird nicht lediglich der Bereich der vertraglichen Rechtshilfe, sondern es wird auch eingehend auf das IRG eingegangen, das bestimmte Lebenssachverhalte im Verhältnis der EU betrifft, ohne dass dieser Bereich bereits vollständig vergemeinschaftet ist, wozu bereits Reformpläne existieren.

Der Kommentar beantwortet alle Fragen samt den jeweiligen Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten und ist insoweit gerade auch für Strafverteidiger von hohem Interesse.

Zusammengefasst hat der Band folgenden Inhalt:

– vollständige Kommentierung des IRG (deutsche Umsetzung des Europ. Haftbefehls mit Rückgriff auf die europarechtlichen Grundlagen der „dritten Säule“)
– alle maßgeblichen EG/EU-Rechtsakten, vom Auslieferungsabkommen mit den USA bis zu den Rahmenbeschlüssen der EU (Europäischer Haftbefehl; Einziehung; Sicherstellung)
– alle relevanten Regelungen des SDÜ
– alle relevanten Europarats-Übereinkommen
– Rechtshilferecht für Österreich und die Schweiz (insbesondere: Steuerstrafsachen)
– Erläuterungen zu den 18 wichtigsten ausländischen Staaten, von Argentinien bis zu den USA, anhand eines auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis ausgerichteten Fragenkatalogs u.a. zu Befugnissen, Betroffenenrechten und Rechtshilfehindernissen.

Der Brexit ist – soweit möglich – berücksichtigt, da die Entwicklung nicht abgeschlossen ist und auch nach Vollzug sich weiter europarechtliche Probleme angesichts des umgesetzten Richtlinienrechts ergeben werden.

Der NomosKommentar zum Rechtshilferecht in Strafsachen führt den Nutzer anhand eines klaren Gliederungssystems durch das Geflecht nationaler und europäischer Regelungen direkt zur einschlägigen Kommentierung der relevanten Norm für seine Fallfrage. Zuständigkeitsfragen, Rechtsschutzmöglichkeiten und konkrete Musterformulierungen sind integriert.

Die 2. Auflage erläutert:

• IRG auf aktuellem Stand: Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung – mit den vorhandenen Praxisproblemen – sowie der EU-Rahmenbeschlüsse zu Geldsanktionen, Einziehung, Bewährungsmaßnahmen und zur U-Haftvermeidung; Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung; Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
• Alle maßgeblichen EG/EU-Rechtsakte: insbesondere Europäischer Haftbefehl, die nicht gerade unproblematische neue Europäische Ermittlungsanordnung, Europäische StA
• Relevante Regelungen des Schengener Übereinkommens/der Europarats-Übereinkommen
• Rechtshilferecht für Österreich und die Schweiz• Spontane Rechtshilfe und automatischer Informationsaustausch
• Relevante Regelungen der 18 wichtigsten ausländischen Staaten, anhand eines auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis ausgerichteten Fragenkatalogs u. a. zu Befugnissen, Betroffenenrechten und Rechtshilfehindernissen.

Bereits berücksichtigt: Entwurf eines IRG-Änderungsgesetzes zur Durchführung der VO Sicherstellung und Einziehung. Eingehend erörtert werden die Regelungen über die Europäische Staatsanwaltschaft, die in diesem Jahr in 22 Staaten ihre Arbeit aufnehmen wird.

Der Kommentar führt den Nutzer unmittelbar zu den jeweils einschlägigen Normen, deren Kommentierung sämtliche hierzu ergangene Rechtsprechung und Literatur auswertet. Die umfassenden Kommentierungen zum IRG, zur Rechtslage in Austria und der Schweiz sowie zum einschlägigen EU – Recht führen den Nutzer zu Lösungen nicht nur bei den Kernmaterien der Auslieferung, Strafvollstreckung und sonstiger Rechtshilfen. Die Kommentierungen werden bei Bedarf durch handbuchartige Passagen vertieft, so dass die übergreifenden Zusammenhänge hervortreten. Sämtliche Darlegungen sind – soweit erforderlich – durch Querverweise verbunden. Auch zahlreiche Streitfragen werden Lösungsmodellen zugeführt.

Der Band schließt mit hochinteressanten Länderberichten zu den wichtigsten, nicht deutschsprachigen europäischen und außereuropäischen Staaten dar, in denen Experten das dort geltende Recht nach einem einheitlichen Fragekatalog erörtern. Erfasst werden Argentinien, Belgien, Brasilien, Kanada, England und Wales, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Russische Republik, Spanien, Türkei, Ungarn und die USA (die Artikel sind teilweise in Englisch).

Der sehr innovative und hochinteressante Kommentar schafft Transparenz in einer sperrigen Materie, auch für “Gelegenheitsnutzer”, auch wenn insoweit Vorsicht geboten ist. Er ist übersichtlich, vollständig und sehr nah an den Falllösungen, da es dem Kommentar um die Herstellung von praxisrelevantem Anwendungswissen geht.

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