Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

StGB – Praxiskommentar

von Heintschel – Heinegg (Hrsg.), StGB. Strafgesetzbuch, 4. Aufl., 2022, C-H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von von Heintschel-Heinegg | Strafgesetzbuch: StGB | 4. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Bernd von Heintschell – Heinegg (Hrsg)

StGB. Strafgesetzbuch

Kommentar

4., völlig neu bearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2022, 3362 S., 219,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-76983-2

www.nomos-shop.de

Der Kommentar ist zwar an die Praxis gerichtet, beruht aber auf wissenschaftlich fundierten Herangehensweise und richtet an alle, die mit dieser Materie zu tun haben. Sämtliche Normen des StGB werden in einer an der Strafrechtspraxis orientierten Auslegung unter detaillierter Auswertung insbesondere der Rechtsprechung kommentiert, was Kritik an der Rechtsprechung nicht ausschließt. Der Kommentar berücksichtigt aber auch die aktuelle Literatur. Die sehr systematische Kommentierung bietet aufgrund des strukturierten Aufbaus einen schnellen Zugriff auf die benötigten Informationen.

Der Kommentar erläutert umfassend und fundiert alle Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), wobei Schwerpunkte nach Praxisrelevanz gebildet werden. Das Werk gibt dabei einen verlässlichen Überblick und eine an der Strafrechtspraxis orientierte Auswertung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur. Für die erste Orientierung sorgt ein Überblick mit knapper Kurzerläuterung, der den Kommentierungen vorangestellt ist. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vertiefung, insbesondere anhand der Rechtsprechung. Zusätzlich erleichtern Rechtsprechung, Beispiele, Schemata und weitere Erläuterungen Ihre tägliche Arbeit.
Die Kommentierung erläutert sehr wichtige Rechtsänderungen:
  • Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche v. 09.03.2021 mit der Einfügung des § 306k StGB, der Änderungen des § 76a StGB und den erheblichen Änderungen des § 261 StGB
  • Erhebliche Änderungen haben §§ 6, 138, 152a, 162b, 263a StGB erfahren; neu eingefügt wurde § 152a StGB
  • Die Kommentierung geht in Schwerpunkten auf die komplexen Änderungen der §§ 46, 115, 126, 140, 185, 188, 194, 241 StGB ein
  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020.
  • Der Kommentar geht bereits auf projektierte Änderungen ein, nachdem das StGB seit Jahren keine Ruhe mehr findet, so auf die geplanten und teilweise bereits erfolgten Änderungen der §§ 66, 78b, 140, 174, 174a, 174c, 180, 181b, 183, 184c StGB; nebst Neufassungen der §§ 176, 176a, 176b, 184b und den neuen §§ 176c, 176d, 184l StGB.
  • Eingehend berücksichtigt werden die Auswirkungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, mit Auswirkungen auf §§ 78c, 129, 355 StGB nebst Änderungen des § 203 StGB aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vom 07.07.2021.

Der Kommentar bietet oftmals dort Informationen an, wo andere Kommentare abbrechen. Die Kommentierung beruht auf der ersten Online – Kommentierung des StGB nach einer Idee von Dr. Hans Dieter Beck. Dieser Online – Kommentar wuchs als BeckOKStGB in 50 Editionen und fand ein dankbares Publikum, der jedes Vierteljahr ein Update erlebt. Der Kommentar ist längst eine Institution in der Strafrechtsliteratur. Der Text wurde durchgehend aktualisiert, insbesondere wurden neu in das StGB aufgenommene Normen oder deren Änderungen neu kommentiert.

Der Kommentar, dessen Credo von Anfang an eine stringente Systematik war, die es erlaubt, auch schwierige Normen leicht zu erschließen, setzt diesen Weg mit der vierter Auflage weiter fort und entwickelt die Konzeption konsequent weiter. Rechtsprechung und Literatur wurden in Auswahl einbezogen, die aber wie immer überzeugend ist. Der Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung.

Die besonderen Vorteile des Kommentars liegen nach wie vor darin, dass der Leser die Inhalte schnell erfassen kann und die Kommentierung auch in Studium und Referendariat ggf. gut zum Wiederholen geeignet ist.

Die Erläuterungen enthalten zahlreiche Beispiele und Kurzfälle, die bei der Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts sehr weiterhelfen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Auslegung des StGB immer schwieriger wird, nicht zuletzt aufgrund der umtriebigen Aktivitäten eines Gesetzgebers, der oftmals Geschwindigkeit und Symbolhaftigkeit vor Qualität der Normgebung setzt. Es ist nicht verwunderlich, dass dieser Kommentar mit Kritik nicht zurückhält, sondern Schwächen insbesonderer neuer Normen – die gerne geprüft werden – auch offen legt. Insbesondere die Vorbemerkungen vor zentralen Abschnitten bieten sehr lesenswerte systematische Überblicke, die die Regelungszusammenhänge verdeutlichen.

Am Beispiel des § 265 c StGB wird deutlich, wie Schwächen des Gesetzes aufgedeckt werden. Bereits das dualistische Rechtsgutkonzept stößt auf deutliche Skepsis. Einerseits soll die “Integrität des Sports” geschützt werden, andererseits auch das Vermögen von Wettanbietern und sonstiger Betroffener. Die strukturell an das Korruptionsstrafrecht angeschlossene neue Norm wird präzise erklärt und eine Gemeinsamkeit aller Varianten herausgearbeitet: immer muss ein in den betreffenden sportlichen Wettbewerb involvierter Akteur beteiligt sein, wobei Täterschaft und Teilnahme hier Probleme aufwerfen können. Die Kommentierung ist eng verzahnt mit der Erläuterung der §§ 299, 331 StGB. Ohnehin wird in dieser Kommentierung kein Platz verschenkt, da von der Verweistechnik intensiv Gebrauch gemacht wird.

Die Ausweitung der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte nimmt immer weiter zu, wie diese vorzügliche Kommentierung deutlich macht. Intensiv erörtert werden etwa die Korruptionsvorschriften, die wiederum eng verzahnt werden mit den Geldwäschedelikten. In diesem Zusammenhang wird auch die Bedeutung des EU-Rechts für das Strafrecht deutlich. So stellt die Kommentierung des § 299 StGB insbesondere die beiden neueren Tathandlungen heraus, die zu einer Ausweitung der Strafbarkeit geführt haben, die spiegelbildlich in betroffenen Unternehmen zu einer Erhöhung der Risikobewertung und zu einem erhöhten Aufwand bei der Compliance führen. Die Kommentierung hilft der Praxis insoweit auch bei der Umsetzung, etwa in Arbeitsanweisungen.

Es handelt sich bei diesem Kommentar um ein Standardwerk für alle, die systematische Informationen zum Strafrecht benötigen und mit diesem Werk einen Kommentar in höchster Qualität geliefert bekommen.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung