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Rezensionen juristischer Literatur

Basiskommentar zur Biostoff-Verordnung

Ralf Pieper, Biostoff-Verordnung. Basiskommentar mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel, Erstauflage, 2021, Bund Verlag

Eine Rezension zu:

Titelcover klein

Ralf Pieper

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Erstauflage

 

ISBN 978-3-7663-7055-6
Die Biostoff-Verordnung ist ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzesrechts beim Umgang mit biochemischen Stoffen. Es handelt sich dabei um die deutsche Umsetzung der RL 90/679/EWG des Rates vom 26.11.1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, die später durch die RL 2000/54/EWG v. 18.9.2000 kodifiziert wurde.
Von biologischen Arbeitsstoffen können erhebliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen, die weit über den eigentlichen Anwendungsbereich der VO hinausreichen und angesichts der COVID19-Krise weitere Bedeutung erhalten haben, zumal eine der Verordnungsermächtigungen aus dem InfektionsschutzG stammt. Dies betrifft etwa die Fallgruppe einer Infektion von Beschäftigten mit Krankheitserregern. Es handelt sich bei dieser VO um Risikoprävention. Die Anwendungsbereiche können je nach Gefährdungstyp sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem welche Risikogruppe einschlägig ist.
Die vorzunehmende Risikoabschätzung für den Gefährdungsfall führt zu einer Gefährdungsbeurteilung. In diesem Rahmen ist zu ermitteln, welche konkrete Gefährdung der Beschäftigten von den einschlägigen biologischen Arbeitsstoffen ausgeht. Infolgedessen kennt der Rechtsrahmen mehrere Schutzstufen und zwar in Form  allgemeiner Schutzmaßnahmen, die stets anzuwenden sind und zusätzliche Schutzmaßnahmen, wenn bei Tätigkeit mit gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen die Schutzstufen 2, 3 oder 4 realisiert werden. Für diese Fälle müssen arbeitsplatz- und biostoffbezogene Betriebsanweisungen erstellt werden, mit konkreten Schulungsverpflichtungen. Es ist durchaus möglich, dass dieses Modell de lege ferenda auch für weitere Bereiche Geltung erlangen wird. Zwingend sind Notfallpläne zu erstellen. Selbstredend lösen die Schutzstufen 2, 3 oder 4 behördliche Meldepflichten aus und zwar in Form von Erlaubnis- und Anzeigepflichten.
Der neue Basiskommentar erläutert diesen grob skizzierten Rechtsrahmen für Betriebsräte und Arbeitnehmer, spricht aber auch alle Interessierten an. Er beruht auf dem Großkommentar des Verfassers, Arbeitsschutzrecht, Kommentar für die Praxis, aus dem Jahr 2017 im gleichen Verlag. Der Kommentar geht auf alle diesen Rechtsrahmen prägenden Einflüsse, auch biochemischer Art, näher ein. Die Zusammenhänge werden in der Einleitung vorzüglich dargestellt. Die Einleitung stellt auch die Zusammenhänge mit den Grundprinzipien des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und dem damit zusammenhängenden Sicherheitsrecht dar. Eingegangen wird auch auf die Zusammenhänge mit dem Infektionsschutz. Die neue RL (EU) 2020/739 v. 03.06.2020 bezieht sich konkret auf die RL 2000/54/EG und enthält Vorgaben für den betrieblichen Arbeitsschutz im Hinblick auf Tätigkeiten mit Bezug auf COVID19. Die Einstufung von SARS-CoV-2 erfolgte in dieser Richtlinie in die dritthöchste von vier Risikogruppen, um auch in dieser Hinsicht einen hohen Arbeitsschutzstandard zu garantieren.
Der Kommentar setzt sehr aktuelle Schwerpunkte. Es liegt auf der Hand, dass der derzeit maßgebliche Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen Infektionsschutzrecht und betrieblichem Arbeitsschutz liegt und die Inhalte des SARS-CoV-2- Arbeitssschutzstandards des BMAS v. 16.04.2020 ebenso aufgreift wie die staatlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel v. 20.08.2020 sowie die GDA-Leitlinie zur Beratung und Überwachung während der SARS-CoV-2-Epidemie v. 30.08.2020, die in der Einleitung in Ziffer 26 zusammenfassend behandelt werden. Insoweit hat die Darstellung den Stand vom 14.07.2020 hinsichlich der stets angebenenen Internet-Hyperlinks.
Die Kommentierung beschränkt sich nicht auf die aktuellen Ereignisse, sondern entwickelt einen Präventionsrahmen auch für weitere Ereignisse in der Risikogesellschaft. So wird auch das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz bereits in die Darstellung einbezogen.

Das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz soll in der aktuellen COVID-19-Pandemie durch zusätzliche Maßnahmen des Arbeitgebers unter Mitwirkung der Beschäftigten dazu beitragen, die Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen, um so die Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.

Die Schwerpunkte:

Biostoffverordnung

  • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Allgemeine und zusätzliche Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung

Arbeitsschutz und Infektionsschutz

  • Arbeitsschutz und bevölkerungsbezogener Infektionsschutz
  • Betriebliches Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz
  • Besondere Pflichten des Arbeitgebers: Verantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Fachkunde, Organisation
  • Besondere technische, organisatorische und personen-bezogene Maßnahmen
  • Rechte und Pflichten der Beschäftigten, Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen.

Der vorzügliche Basiskommentar behandelt alle für die Praxis wichtigen Aspekte des Arbeitsschutzes im Zusammenhang mit Biostoffen im Zusammenhang mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen dieses Rechtsrahmens.

Der Autor:
Ralf Pieper, Prof. Dr. rer. pol., Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal.

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