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Rezensionen juristischer Literatur

Disziplinarrecht des Bundes

D. Köhler/S.Baunack, BDG. Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 7. Aufl., Bund Verlag, 2021

Titelcover klein

Daniel Köhler/Sebastian Braunack

BDG

Bundesdiziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht

Reihe: Kommentare für die Praxis

7., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Frankfurt/Main: Bund Verlag, 2021, 727 S.

ISBN 978-3-7663-6887-4

www.bund-verlag.de

Der Großkommentar bietet einen vollständigen Überblick über das Bundesdisziplinarrecht, lässt sich aber wegen der Gemeinsamkeiten auch bei der Arbeit mit Landesdisziplinarordnungen gewinnbringend einsetzen. Gesetzesänderungen hat es seit dem Erscheinen der Vorauflage nur wenige gegeben, so etwa die Verfügung des § 29a BDG, aber die Neuauflage war aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung notwendig geworden. Die siebte Auflage zieht insbesondere die Bilanz der Entwicklung nach der Auflösung des Disziplinarseats des BVerwG vor etwa fünf Jahren. Die Kommentierung wurde nach Eintritt eines neuen Autors nahezu vollständig neu gefasst. Die Hinweise auf die außer Kraft getretene Bundesdiziplinarordnung wurden mangels noch bestehender Aktualität vollständig entfernt.

Die Kommentierung sieht bewusst davon ab, bei jeder Vorschrift die Ähnlichkeiten zu den Parallelregelungen in den Landesdisziplinargesetzen heraus zu arbeiten. Angesichts der weitgehenden Übereinstimmungen ist dies letztlich auch überflüssig. Allerdings werden wesentliche Abweichungen in den jeweiligen Kommentierungen kenntlich gemacht. Die Neubearbeitung setzt klare Schwerpunkte, so beim behördlichen Disziplinarverfahren einschließlich der Regelung der Dienstenthebung und des Einbehalts von Bezügen. Die Kommentierung im materiellen Teil wurde gestrafft.

Der erste Teil enthält den Text des Bundesdisziplinargesetzes, während der zweite Teil das materielle Disziplinarrecht behandelt und hierzu eine interessante Übersicht gibt. Dieser Teil lässt sich auch als Einführung in diese Materie lesen, da hier zunächst einmal im “Allgemeinen Teil” erläutert wird, was ein Dienstvergehen ist, welchen Maßnahmen und welchen Voraussetzungen getroffen werden können und welche Rechtsgrundsätze eingreifen können. Im “Besonderen Teil” wird eine Art Typologie der Dienstpflichten und der denkbaren Verstöße gegen diese Dienstpflichten entfaltet, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf den strafbaren Handlungen und deren Folgen liegt. Die ergangene Rechtsprechung zu jedem Tatbestand wird am Ende der jeweiligen Darstellung erläutert zusammengefasst. Es wird jeweils in Schlagworten beschrieben, was Gegenstand der entsprechenden Urteilsfundstelle ist.

Der dritte Teil enthält eine Kommentierung des BDG. Bei den – relativ einheitlich – aufgebauten Kommentierungen ist es für den Leser überaus erfreulich, dass deutliche Schwerpunkte gesetzt werden und die Darstellungen von einem stringenten Praxisbezug geleitet werden. Die Rechtsprechung wird kritisch hinterfragt, auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten und im Detail ausgewertet. Dabei wird den aktuellen Tendenzen Rechnung getragen, sich von den früher entwickelten Regelmaßnahmen abzuwenden und insbesondere bei außerdienstlichen Dienstpflichtverletzungen eine Rückbesinnung auf die Strafandrohungen des StGB vorzunehmen. Die Hinwendung des BDG zur VwGO wird damit zumindest ansatzweise verlassen.

Neben dem Verfahrensrecht wird hier auch die Klage – nebst Rechtsmitteln – gegen eine Disziplinarentscheidung mit Praxishinweisen eingehend behandelt.

Der in der Praxis seit Langem bewährte Kommentar in bearbeiteter und aktualisierter Auflage. Er bietet einen kompletten Überblick über das Bundesdisziplinarrecht. In der Neuauflage sind sämtliche Änderungen und Entwicklungen des Bundesdisziplinargesetzes berücksichtigt. Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte, und Literatur sind bis Juli 2020 eingearbeitet.

Es gelingt der Kommentierung die komplexe Materie des Bundesdiziplinarrechts sehr kompakt und verständlich zu vermitteln und erleichtert die Anwendung erheblich.

 

 

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