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Rezensionen juristischer Literatur

AGB – Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht

Däubler/Deinert/Walser, AGB – Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht, 5. Aufl., 2021, Vahlen

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Däubler / Deinert | AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: AGB im Arbeitsrecht | 5. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Wolfgang Däubler/Olaf Deinert/Manfred Walser

AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Kommentierung zu den §§ 305 – 310 BGB

5. Auflage

München: Verlag Vahlen, 2021, 694 S., 119,00 Euro inkl. MwsT.

ISBN 978-3-8006-6491-7

www.beck-shop.de

Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Spezialkommentar, der ausschließlich Fragen der AGB – Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht behandelt. Bereits in der ersten Auflage von 2004 hat der Kommentar den Versuch unternommen, das in 30 Jahren Rechtsprechung gewachsene AGB – Recht auf die veränderte Rechtslage anzuwenden. Inzwischen liegt eine reichhaltige Judikatur des BAG und der Instanzgerichte zur Rechtslage nach der Schuldrechtsreform vor, die allerdings immer noch Fragen aufwirft und manches offen lässt, zumal ständig neue Klauselprobleme aufgrund der Entwicklung des Arbeitsrechts 4.0 auftauchen. Die erheblich erweiterte Neuauflage geht etwa erstmals auf die inzwischen als Vertragsergänzungen sehr gängigen Klauseln zum Homeoffice ein. Die gesamte Rechtsprechung und Literatur zum – heute völlig gängigen – Thema “AGB – Kontrolle im Arbeitsrecht” wird in dieser exzellenten Kommentierung auf aktuellem Stand aufgearbeitet. Allerdings wird die Rechtsprechung von ihren Prämissen her in den Ausführungen weitergedacht, soweit es sich um neue Gestaltungsprobleme handelt.

Die Neuauflage widmet sich insbesondere aktuellen Tendenzen bei der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht und versucht anhand der bisherigen Rechtsentwicklung Rechtssicherheit zu vermitteln, soweit dies möglich ist. Die Auseinandersetzung ist dabei durchaus kritisch und versucht daher auch neue Akzente zu setzen. Der Umfang ist angesichts der aktuellen Entwicklungen erneut wesentlich gestiegen.

Die Kommentierung des § 307 BGB ist nunmehr noch stärker auf die Vertragspraxis ausgerichtet. Zwecks leichterer Handhabung sind im Anhang zu § 307 BGB alle wesentlichen Klauseltypen zusammengestellt und kommentiert worden, deren Wirksamkeit nicht ohne weiteres selbstverständlich ist. Problemfälle wie Versetzungsklauseln, Freiwilligkeitsvorbehalte, Zielvereinbarungen und vieles mehr markieren die hinlänglich bekannten Problemkreise. Hinzugetreten sind aber neue Probleme wie die bereits angesprochenen Klauseln zur Anordnung der Arbeit im Homeoffice und deren Ausgestaltung, Bezüge zum Arbeitsschutzrecht, COVID19-Bezüge, MiLOG, Ausschlussfristen, Arbeitszeitkonten, Gewinnbeteiligungen, Bonus – Modelle, Bezüge zu einer Entgeltreduzierung, soziale Netzwerke und vieles mehr, wie etwa Auslandstätigkeit, Rufbereitschaft, “Bring-your-own-Device”, Fragen der Befristung von Arbeitsverträgen und Leiharbeit. Es ist auch irgendwie immer das neue alte Spiel um Variation, Modifikation von Vertragstexten und deren rechtliche Neubewertung, die in der Praxis ausgetestet werden, teilweise sehr nach US – amerikanischen Vorbildern.

Die Schuldrechtsreform hat das Problem der Inhaltskontrolle von AGB im Arbeitsrecht schärfer hervortreten lassen, weil seither sich die Beurteilung nach einheitlichen Maßstäben richtet, sofern keine Ausnahmeregelungen greifen, die eine Sperre enthalten. Die Dogmatik des Arbeitsrechts ist auch insoweit wieder stärker an das Zivilrecht angekoppelt worden. Die Kommentierung greift die Ergebnisse der AGB- Rechtsprechung kritisch auf,  dokumentiert und kritisiert sie bei gegebenem Anlass. Der Kommentar ist seit der ersten Auflage auch eine zentrale Quelle der Vertragsgestaltungspraxis.

Die Darstellung folgt zwar der gesetzlichen Systematik, doch enthält die ausführliche Einleitung eine umfassende Darstellung der sich hier stellenden Grundsatzfragen.

Ungemein lesenswert sind die Ausführungen zur Anwendung verbraucherrechtlicher Vorschriften im Arbeitsrecht, die grundsätzlich insbesondere unter teleologischen Aspekten unter Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse von Arbeitnehmern befürwortet wird. Die Frage ist praktisch wichtig für die Anwendung des § 310 III BGB und für den Bereich der Anwendung des § 312 BGB auf den Widerruf von Aufhebungsverträgen. Letzteres hat das BAG inzwischen mehrfach abgelehnt. Der Streitstand wird erschöpfend aufgearbeitet.

Im Rahmen des § 305 BGB werden die Probleme des AGB-Charakters arbeitsvertraglicher Vorschriften ebenso eingehend thematisiert wie die Frage der Einbeziehung in den Arbeitsvertrag. Sehr gut aufgearbeitet wird die Dogmatik der überraschenden Klauseln im Arbeitsrecht im Rahmen der Kommentierung des § 305 c BGB, der sich sich zur Transparenzkontrolle nach § 307 BGB in ein gewisses Spannungsverhältnis setzt, da der Überraschungseffekt oftmals mit einer Intransparenz einhergeht, die auch in einer inhaltlichen Unangemessenheit gipfeln kann. Die Erörterung der Unklarheitenregelung wird zum Anlass genommen, allgemein zur Auslegung von AGB Stellung zu nehmen. Im Rahmen des § 306 BGB wird im Rahmen der Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eingehend auf die Fragen der geltungserhaltenden Reduktion eingegangen, die aber mit guten Gründen nur Fälle der “zwingenden Sonderlage” akzeptiert wird.

Im Zentrum der Kommentierung stehen die §§ 307 – 310 BGB, die Möglichkeiten und Grenzen der Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht kennzeichnen. Die Darstellung des § 307 BGB enthält eine ausgreifende Darstellung der Transparenz- und Angemessenheitskontrolle im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung ihrer Grenzen, der Prüfungsreihenfolge und anderer Kontrollnormen wie §§ 134, 138, 242, 315 BGB. Die Generalklausel wird in strikter Entfaltung ihrer tatbestandlichen Prüfungsmaßstäbe entfaltet, die für sich genommen noch sehr abstrakt sind und erst durch das vorhandene Fallrecht präzisiert werden. Aus diesem Grunde werden diese Voraussetzungen an typischen Fallkonstellation “durchgespielt”. Intensiv erörtert wird überdies das Transparenzgebot, dessen Anwendungsbereich weiter reicht als das der Angemessenheitskontrolle. Abschließend wird erörtert, bei welchen Klauseln Bedenken gegen die Kontrollfähigkeit vorliegen. Zwar wird auf die Erörterung konkreter Klauselbeispiele weitgehend verzichtet, doch enthält der Anhang zu § 307 BGB eine intensive Erörterung von Einzelfällen, die allerdings nicht abschließend sein kann, da ständig neue Klauseln entwickelt werden. Dieser Anhang ist gerade für die Praxis sehr hilfreich und seine Ausweitung zu begrüßen.

Im Rahmen der Erörterung des §§ 308 und 309 BGB wird auf alle maßgeblichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten eingegangen, ohne das hier auf Einzelfragen eingegangen werden soll. Die Erörterungen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs in § 310 BGB gehen insbesondere auf die Modifikationen für Arbeitsverträge als Verbraucherverträge ein bei § 310 Abs.3 BGB und beschäftigen sich intensiv mit den Ausnahmekonstellationen des § 310 Abs.4 GB für kollektivrechtliche Verträge sowie für die Arbeitsverträge, soweit arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen, deren Anforderungen der Gesetzgeber nicht weiter präzisiert wird.

Unter erschöpfender Analyse von Rechtsprechung und Literatur gelingt es den Verfassern erneut in einer äußerst interessanten vierten Auflage den gesamten, komplizierten Bereich der AGB – Inhaltskontrolle für das Arbeitsrecht trotz rechtsdogmatischer Tiefe praxisnah darzustellen und Anstöße für die weitere Entwicklung dieses Bereiches zu geben, der die Arbeitsgerichte weiter intensiv beschäftigen wird.

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