Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Ein Powerpack zum reformierten RVG

Mayer/Kroiß (Hrsg.), RVG. Kommentar, 8. Aufl., 2021; Mayer, Das neue Gebührenrecht, 2021; Mayer, Gebührenkalkulator, 2021, alle: NOMOS

Eine Sammel – Rezension zu:

 – Hans-Jochem Mayer

978-3-8487-7115-8

Das neue Gebührenrecht

in der anwaltlichen Praxis

Gebührentatbestände – Berechnungsbeispiele – Synopse

Baden – Baden: NOMOS, 2021, 191 S., 39,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8487-7115-8

www.nomos-shop.de

– Hans-Jochem Mayer/Ludwig Kroiß (Hrsg.)

978-3-8487-6853-0

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

mit Streitwertkommentar und Tabellen

8. Auflage

Kommentar

Reihe: NOMOSKOMMENTAR

Baden – Baden: NOMOS, 2021, 2067 S., 109 Euro

ISBN 978-3-8239-7971-3

 www.nomos-shop.de

Beide Bände im Paket: 148 Euro inkl. MwSt.

– Hans-Jochem Mayer

978-3-8487-7114-1

Gebührenkalkulator 2021

Umfassendes Tabellenbuch mit Vergütungsverzeichnis und Gebührenrad

Baden – Baden: NOMOS, 2021, 28 Euro

ISBN 978-3-8487-7114-1

www.nomos-shop.de

Kombination: Einführung und Kalkulator

1. Nach acht Jahren bedurfte das Kostenrecht einer umfassenden Anpassung, nicht nur im Bereich des RVG. Diese Reform ist weitgehend am 01.01.2021 in Kraft getreten und hat die Kosten für Anwälte und Notare erhöht, nachdem es 8 Jahre lang keinerlei Erhöhung gegeben hat. Die Erhöhungen beruhen auf einem Artikelgesetz, dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021. Die Änderungen durch dieses Kostenrechtsmodernisierungsgesetz können für Anwältinnen und Anwälte mit dem hier besprochenen Inoformationspaket sehr gut bewältigt werden. Ohnehin ist das RVG nicht nur hinsichtlich der Kostensätze geändert worden, sondern der Gesetzgeber hat diese Reform zum Anlass genommen, sich eine über Jahre geführte rechtspolitische Debatte “zu Herzen” zu nehmen und auch systematische Brüche im Kostenrecht wenigstens teilweise zu beseitigen. Ob dies hinreichend ist, ist weiter umstritten. Welche Änderungen dies sind, wird in der Einführung sehr deutlich. Die erstklassige Synopse erlaubt es die Änderungen in einem raschen Überblick zu erfassen.

Das kleine, aber sehr nützliche Handbuch zum neuen Vergütungsrecht analysiert systematisch alle Änderungen und arbeitet sie in Schwerpunkten auf. Die Rechtsanwaltsgebühren haben sich überwiegend linear um 10 % erhöht, was einer Kostensteigerung von 1,25 % pro Jahr seit der letzten Erhöhungsrunde im Jahr 2013 entspricht, so dass die Erhöhung nur als moderat bezeichnet werden kann. Der Leitfaden verfährt sehr systematisch und erörtert zunächst im ersten Kapitel alle Änderungen im §§ – Teil des RVG durch das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021). Sie erfasst auch allgemeinen Vorschriften wie etwa die Klärung beim Begriff der „Angelegenheiten“, bei der Schreibfehlerberichtigung und bei der Streitverkündung. Hinzutreten Änderungen bei der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe nebst eindeutigeren Anrechnungsregelungen.

Das 2. Kapitel geht systematisch die Änderungen im Vergütungsverzeichnis des RVG durch, die sehr ins Detail gehen, aber mit dieser Lektüre sehr beherrschbar werden. Die Änderngen betreffen alle Teile des Vergütungsverzeichnisses, insbesondere Teil 3. Alle Änderungen werden im Text optisch wieder gegeben und sodann systematisch erörtert. Dargestellt werden auch die Änderungen bei den Streitwertvorschriften, da auch die Justizkostengesetze geändert wurden. Der Anhang bietet eine sehr ausgefeilte Synopse zu den Änderungen.

Mit den Neuerungen des 2. KostRÄG 2021 erfolgt – erstmals seit 2013 – eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung durch
• lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent
• Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen
• Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
• strukturelle Änderungen.

Nicht nur die Änderungen der Gebührentabelle, sondern auch die Neuerungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen müssen zur Ausnutzung des Potentials der Reform erkannt und im Tagesgeschäft der Vergütungsabrechnung richtig umgesetzt werden. Der Einführungsband hilft mit einer umfangreichen Darstellung der reformierten Bereiche des RVG, die Struktur der Gesetzesänderungen zu erfassen und unterstützt mit einer Vielzahl von vergleichenden Berechnungsbeispielen bei der Implementierung der neuen Abrechnungstatbestände in der Kanzlei.

Mit diesem Band wird die Reform sehr leicht beherrschbar.

2. Die achte Auflage des RVG Kommentar aus der Reihe „NomosKommentar“ ergänzt die Übersicht in der Einführung optimal, da hier entsprechende Vertiefungen erfolgen, die im Rahmen einer Einführung nicht möglich sind. Der Kommentar geht auf alle Details ein, weil mit der Reform eine ganze Reihe von strukturellen Änderungen im Paragraphenteil und im Vergütungsverzeichnis erfolgt sind, um die im Gesetzgebungsprozess lange gerungen wurde. Es ist offensichtlich, dass dieses Kostenrechtsänderungsgesetz nicht alle Erwartungen erfüllt, so dass es auch darum geht, die Potentiale der Änderungen zu nutzen und dies setzt eine Arbeit am Detail voraus, die dieser Kommentar seit der ersten Auflage herausragend leistet. Zu jeder Streitfrage finden sich hier Stellungnahmen.

Besonders intensive Änderungen sind im Bereich des Zivilrechts, des Sozialrechts, des Strafrechts (Stichwort: Pausen- und Unterbrechungsvergütung) sowie bei Beratungshilfe und PKH zu finden, auf die die Autoren näher eingegangen sind. Es liegt auf der Hand, dass die Kommentierung aber auch die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung intensiv aufarbeitet. Selbst wenn sie überholt sein sollte, ist sie für „Altfälle“ noch relevant. In der Erläuterungen – die klare Schwerpunkte setzen – finden sich viele Übersichten, Praxisbeispiele, Tabellen sowie einige Muster. Der Streitwertkommentar ist nach Rechtsgebieten gegliedert und erfasst etwa auch die Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes sowie weitere Bereiche wie das Erbrecht, Familienrecht, Straßenverkehrsrecht und WEG – Angelegenheiten, bereits auf dem Stand der Reform des WEG, die parallel erfolgte. Die Neuauflage bietet vor dem Hintergrund dieser Reform in einer wesentlich erweiterten Fassung alle Informationen, die ein Anwalt in der Praxis beim Umfang mit dem erneuerten RVG benötigt, sofern nach RVG abgerechnet wird.

Die Anwendungsprobleme des erneuerten RVG sind noch nicht völlig überschaubar. Die Kommentatoren versuchen jedoch absehbare Probleme prospektiv einer Lösung zuzuführen, der sich die Rechtsprechung jedenfalls für die geänderten Teile anschließen könnte. Dies gilt insbesondere für die Änderung in Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses und bei den Anrechnungstatbeständen.

Der anwaltliche Rechtsberatungsmarkt ist vielfältigen Angriffen ausgesetzt. Mit Blick auf ein effektives Controlling muss ein Anwalt sich mit Honorarfragen auseinandersetzen. Der Kommentar verschiedener Autoren aus Justiz und Anwaltschaft hilft dabei sehr deutlich, die sich aus dem RVG ergebenden Chancen klug zu nutzen. Der Kommentar setzt auf Praxisnähe und erläutert insbesondere die Nutzung von Spielräumen bei der Gebührenfestsetzung. Letztlich ist das RVG fast eine “Einladung” nach Möglichkeit Honorarvereinbarungen abzuschließen, weshalb auch diese Möglichkeiten in der Kommentierung intensiv erörtert werden. Es wäre sinnlos angesichts des Gehalts des völlig eingeführten und in der Praxis sehr anerkannten Kommentars sich in Einzelheiten zu verlieren, sodass diese Hinweise genügen mögen.

Die 8. Auflage des Mayer/Kroiß bringt die bewährte RVG-Kommentierung schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Reform durch das 2. KostRÄG mit
• linearer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
• Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen
• Berücksichtigung von Pausenzeiten in Strafsachen,
• Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Geschäftsgebühr
• Terminsgebühr für privatschriftliche Vergleiche
• Erhöhung Fahrtkostenpauschale, Tages- und Abwesenheitsgelder
auf den aktuellen Stand, präzise mit allen Änderungen und der detailreichen Rechtsprechung – er zeigt, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.

Bereits mit der ersten Auflage hat dieser Kommentar eine führende Position in der Fachliteratur eingenommen, die von Auflage zu Auflage weiter ausgebaut wurde. Der Kommentar bietet kompakte und sehr aktuelle Informationen zu allen Anwendungsbereichen des RVG und des Vergütungsverzeichnisses sowie zu den Gegenstandswerten.

3. Ebenfalls sehr interessant ist – bei aller Digitalisierung des Berechnungsbereiches – nach wie vor der erstmals im Jahr 2007 erschienene Gebührenkalkulator nach neuem Recht, der diese Reform vollends beherrschbar macht, auch ohne Software. Der Gebührenkalkulator bietet ausgefeilte Tabellen, die es ermöglichen, zu jedem Streitwert und zu jeder Gebühr sehr schnell die Gebührenhöhe zu ermitteln, was insbesondere bei Mandantengesprächen eine schnelle Hilfe sein kann, auch bereits bei Telefonaten. Der Kalkulator lässt sich oftmals schneller betätigen als ein Abrechnungsprogramm. Besonders für die Bewertung von Kostenrisiken enthält dieses Gebührenrad alle erforderlichen Informationen. Wer diesen Kalkulator nutzt, wird ihn nicht mehr missen wollen!

Es liegt auf der Hand, dass die VV – RVG abgedruckt und teilweise kurz erläutert werden. Das Gebührenrad bietet zudem die Möglichkeit, Gebühren nach Streitwerten sehr schnell zu erfassen.

Der Gebührenkalkulator ist das bewährte, handliche Tabellenbuch mit Drehscheibe, das den Anwalt im Mandantengespräch und bei der Erstellung von Kostennoten blitzschnell mit allen notwendigen Informationen versorgt. Die Neuauflage des Gebührenkalkulators bringt die bewährte Tabelle schon unmittelbar zum Inkrafttreten der Reform auf den aktuellen Stand und berücksichtigt alle Änderungen durch das 2. KostRÄG 2021:

• Aktuelle Tabellen und Übersichten bilden die Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung durch ihre Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und allgemeiner Gebührenerhöhung ab
• Sämtliche Neuerungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen sind im aktuellen Vergütungsverzeichnis aufgenommen.
Setzen Sie die neuen Gebührentatbestände und linearen Gebührenanhebungen sofort und effizient zur Einnahmesteigerung ein.

Es gibt im Bereich der „Tabellenliteratur“ nicht Besseres als eben diesen klug konzipierten Kalkulator, der am Schreibtisch oftmals in Reichweite einer Hand liegt, um Fragen schnell beantworten zu können.

Der “RVG-Powerpack” ist eine ausgezeichnete Hilfe bei der Anwendung des reformierten anwaltlichen Gebührenrechts und ist sehr zu empfehlen.

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