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Rezensionen juristischer Literatur

AGB-Recht im B2B-Geschäft

Leuschner (Hrsg.), AGB – Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr, Erstauflage, 2021,C.H.Beck

Abbildung von Leuschner | AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr | 1. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Lars Leuschner (Hrsg.)

AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr

Kommentar zu den §§ 305-310 BGB mit Klauselteil, Erläuterungen zur Rechtswahl und Länderberichten

Erstauflage

Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

München: C.H.Beck, 2021,  XX, 1197 S., 229,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-69390-8

Der neue Kommentar konzentriert sich vollständig auf AGB – Klauseln im Bereich von B2B-Geschäften und setzt entsprechende Schwerpunkte, die anders ansetzen als bei Verbraucher-AGB’s. Der Kommentar konzentriert sich auf die besonderen Belange des B2B-Bereichs und analysiert auch die typischerweise eingesetzten B2B – AGB für bestimmte Branchen und bestimmte Geschäftstypen. Er kommentiert praxisrelevante Vertragstypen und enthält zu diesem Zweck einen eigenen Teil mit A bis Z-Erläuter­ungen zu rund 40 Klauseltypen, die für den B2B-Bereich repräsentativ sind. Gemeinsame Schmittmengen zum B2C-Bereich werden eingehend berücksichtigt,
Der neue Kommentar ist speziell auf die Bedürfnisse des unternehmerischen Rechtsverkehrs zugeschnitten, da die Vertragsschlüsse in diesem Bereich in der Regel auf der Basis von AGB erfolgen. Die Anforderung an Individualverträge sind derart hoch, dass bereits die Verwendung von Textbausteinen oder Mustern zur Anwendung des AGB-Rechts führen kann, wenn sie einseitig gestellt werden. Der neue Kommentar trägt diesen Situationen umfassend Rechnung und erläutert den Anwendungsbereich des AGB-Rechts in diesem Bereich im Kommentarteil unter § 305 BGB sehr umfassend.
Die Kommentierung der §§ 305 ff. BGB besteht aus einer ausführlichen Einleitung in die Materien, einer Kommentierung der §§ 305 – 310 BGB und in einer sich über ca. 1.000 Seiten erstreckenden Kommentierung von 40 einschlägigen Klauseltypen, die von A bis Z erläutert werden. Die Klauseltypen sind sehr gut ausgewählt.
Ebenfalls berücksichtigt werden Konstellationen mit Auslandsbezug im letzten Teil mit ausführlichen Länderberichten zu England, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Der Kommentar ermöglicht Unternehmen eingehend zu prüfen, ob die verwendeten AGB wahrscheinlich oder wahrscheinlich nicht der Inhaltskontrolle der Gerichte in einem Streitfall standhalten können.
Es liegt auf der Hand, dass in diesem Kommentar die Erläuterungen der §§ 307, 305 c BGB intensiver gestaltet sind als die der §§ 308 und § 309 BGB. Aber auch die Erläuterungen zu § 307 BGB konzentrieren sich angesichts der Klausel-Kommentierung auf allgemeine, nicht klauselspezifische Aspekte. Die Kommentierung hat überwiegend den Stand von Oktober 2020.
Alle Ausführungen sind unmittelbar für den B2B-Bereich relevant und strikt praxisbezogen. Die Leserinnen und Leser müssen nicht erst allgemeine Ausführungen überblicken, um dann in einem zweiten Schritt zu erfahren, inwieweit diese auch für den B2B-Bereich gelten. Der B2C-Bereich wird soweit wie möglich ausgeblendet, unter Konzentration auf B2B-Klauseln. Für den B2B-Bereich besonders relevante Fragestellungen, wie z.B. die Geltung der §§ 305 ff. BGB im grenzüberschreitenden Verkehr, kollidierende AGB usw. sind besonders vertieft dargestellt. Ebenso werden Vertragstypen, die für die Mehrzahl der Unternehmen von Bedeutung sind, wie z.B. Einkaufsbedingungen, Lizenzverträge, Outsourcingverträge, IT-Recht, B2B-Verkäufe, etc. ausführlich kommentiert. Dem Teil 3 ist eine Übersicht über die kommentierten Klauseln vorangestellt, die zeigen, dass die Auswahl sehr praxisrelevant getroffen wurde.
Der neue Kommentar ist für die AGB-Praxis im Bereich B2B bereits mit der ersten Auflage nahezu unentbehrlich und hilft nicht erst im Streitfall, sondern trägt auch maßgeblich zur Optimierung der AGB-Praxis der Unternehmen aktiv bei.

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