Fischinger/Reiter, Das Arbeitsrecht des Profisports. Praxishandbuch, Erstauflage, 2021, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Philipp S. Fischinger/Heiko Reiter
unter Mitarbeit von Michael Winter
Das Arbeitsrecht des Profisports
Praxishandbuch
Erstauflage
München: C.H.Beck, 2021, Buch, XLII, 397 S., Hardcover (in Leinen), 79,00 Euro inkl. MWSt.
ISBN 978-3-406-72557-9
Das neue Werk behandelt einen sehr speziellen Bereich des Arbeitsrechts, in dem sich arbeitsrechtliche Perspektiven erheblich mit verbandsrechtlichen Perspektiven verschränken, wovon die Darstellung auch gekennzeichnet ist. Das Werk behandelt nicht alle Arten von Profisport, sondern im Kern den Bereich des professionellen Mannschaftsports. Man könnte auch sagen, dass der Fußballbereich hier eine hervorgehobene Rolle spielt, zumal das Vertragsrechtskarussel in der Bundesliga derzeit deutlich in Bewegung geraten ist, gerade im Trainerbereich. In der Einleitung wird denn auch gleich deutlich, welche Themenkreise in diesem Band nicht behandel werden und zwar das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, der eSport und weitgehend das Verbandsrecht, soweit es keine vertragsprägenden Einflüsse hat. Die Perspektive ist das Arbeitsrecht des Profisports.
Die sich hier stellenden Fragen betreffen nicht nur unterschiedlichen Interessenlagen – etwa der Sportler und der Clubs -, sondern auch die Rechte und Pflichten der beteiligten Sportler, Sportdirektoren, Trainer und Clubs, die jeweils spezifische arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen, die in dieser Darstellung sehr kompakt, übersichtlich und systematisch behandelt werden. Den Versuchen diesen Rechtsbereich de lege ferenda und teilweise auch bereits de lege lata aus dem Arbeitsrecht auszugliedern, wird eine strikte Absage erteilt und die grundsätzliche Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte auch für diesen Bereich wird festgestellt. Das Praxishandbuch verfährt äußerst systematisch und spricht alle Problembereiche an.
Themenschwerpunkte sind:
- Arbeitnehmereigenschaft von Sportlern, Trainern und Sportdirektoren
- Besonderheiten bei einzelnen Beschäftigtengruppen (zB Minderjährige, Ausländer)
- AGG im Spitzensport und diskriminierende Verbandsregularien
- Vergütungspflicht, insbes. Prämien und Lohnzahlung bei Verletzung, Sperre und Freistellung
- Beschäftigungsanspruch und Freistellung
- Pflichten des Arbeitnehmers, insbes. im außerdienstlichen Bereich
- Haftung
- Sportler als Werbeträger
- Befristung, Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen sowie Arbeitgeberwechsel (insbes. Transfers)
- Arbeitsrechtliche Konsequenz einer Clubinsolvenz
- Kollektives Arbeitsrecht im Spitzensport (insbes. Tarif- und Betriebsverfassungsrecht)
Nachdem in § 2 die Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrecht behandelt wurde, geht § 3 auf die Bestimmungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmereigenschaft in diesen Bereichen, mit sehr spezifischen Abgrenzungen ein, wobei sich oftmals die Frage nach dem Bestehen eines leitenden Angestelltenverhältnisses stellt, etwa beim Cheftrainer, dem Sportvorstand, dem Sportdirektor und Clubmanagern. Soweit Rechtsprechung vorhanden ist – die Branche bevorzugt außergerichtliche Regelungen -, wird diese detailliert in allen Kapiteln ausgewertet. § 4 legt die vorhandenen Rechtsquellen offen, unter Einbeziehung des Tarifsrechts und des Verbandsrechts.
Die Darstellung folgt im Wesentlichen der Chronologie des Arbeitsverhältnis im Profisport, beginnend mit der Vertragsanbahnung unter Berücksichtigung der Handgelder. Danach werden die durchaus vernachlässigten Einflüsse des AGG auf diesen Bereich entfaltet. Ein Schswerpunkt besteht naturgemäß beim Synallagma im Arbeitstrecht, also den hier sehr spezifischen Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Darstellung orientiert sich insweit an der Vertragswirklichkeit und geht auf Prämienmodelle, Arbeitsentgelt trotz Nichtleistung wegen einer Verbandssperre, den Möglichkeiten der Freistellung auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite etwa auf Vertragsstrafen, weitreichende Verschwiegenheitspflichten, Pflichten im außerdienstlichen Bereich, Verpflichtung bei Nationalspielen mitzuwirken und das schwierige Thema der Einräumung persönlichkeitsrechtlich relevanter Verwertungsbefugnisse ein. Die Darstellung ist in allen Bereichen sehr aktuell und greift alle aktuellen Entwicklungen auf.