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Rezensionen juristischer Literatur

Arbeitszeitgesetz – Kompaktkommentar

Buschmann/Ulber, Arbeitszeitgesetz, 2019, Bund-Verlag

Eine Rezension zu:

Bild von Arbeitszeitrecht

 Rudolf Buschmann/Jürgen Ulber

Arbeitszeitgesetz

Kompaktkommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen und Europäischem Recht

– mit kollektivrechtlichen Hinweisen –

Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2013, 709 S., 84,90 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-7663-6866-9

 Die Autoren:
Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel. Jürgen Ulber, ehemaliger Ressortleiter Betriebs-, Verfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall und viele Jahre Lehrbeauftragter der Leibniz Universität Hannover.

www.bund-verlag.de

Die Arbeitszeitpolitik ist immer wieder Gegenstand heftiger politischer Diskussionen, gerade auch im Zusammenhang mit Unternehmenssanierungen und seit einigen Jahren im europarechtlichen Kontext. Tendenzen die Arbeitszeit nach den tariflichen Verkürzungen der letzten 20 Jahre wieder auszuweiten,  begegnen die Gewerkschaften mit dem Versuch den Status – Quo im Wesentlichen zu erhalten, was aber angesichts der Umgestaltung der Arbeitsverhältnis im sog. “Arbeits 4.0″ nicht gerade einfach ist. Das Arbeitszeitgesetz – als dem Ergebnis entsprechender historischer Kämpfe – sichert einen gegen Optimierungen offenen Mindeststandard. Die Kommentierung greift dabei auch rechtspolitische Entwicklungen aktiv auf, die zunehmend von europarechtspolitischen Diskursen geprägt sind. Auch länderübergreifende Perspektiven werden berücksichtigt.

Inzwischen ist die Rechtsentwicklung im Arbeitszeitrecht in Europa ein entscheidender Schwerpunkt dieses Kommentars, zu dem ein kleines Pendant in der Reihe “Basiskommentare” gibt. Die vorliegende Auflage dieses Kompaktkommentars arbeitet in erster Linie die aktuellen Veränderungen und Entwicklungen auf, ausgehend von der grundlagenden Schutznorm des Art. 31 Abs.2 der Europäischen Grundrechtecharta. Besonders berücksichtigt werden die Europäische Arbeitszeitrichtlinie, die europäische Lenkzeitenverordnung und weitere europarechtliche Regelungen, die teilweise sektorspezifisch sind. In diesem Zusammenhang wird die einschlägige Rechtsprechung des EuGH im Detail ausgewertet, die auch die Auslegungen des nationalen Rechts prägen, da etwa das ArbZG in Deutschland in einem erheblichen Ausmaß auf Umsetzungen der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie beruht und daher richtlinienkonform auszulegen ist. Intensiv einbezogen werden die betriebliche Praxis, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertragspraxis.

Es liegt auf der Hand, dass jene Entwicklungen, die unter den Begriff “Arbeitsrecht 4-0″ gefasst werden, eingehende und auch sehr kritische Erörterungen finden, wird doch der Druck auf die Arbeitszeit deutlich höher, geprägt von ständiger Erreichbarkeit (und Verfügbarkeit?), mit einer erheblichen “Flexibilsierungen”, teilweisem “Homeworking” und einer erheblichen elektronischen Kontrolle, wie sie der EuGH mit der Arbeitszeiterfassungsentscheidung verstärkt hat, wohl auch mit Blick auf das Lohnsteuerrecht. Die Rolle der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wird intensiv einbezogen. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit als Arbeitssschutzrecht haben unbeschadet tariflicher Regelungen wieder eine hohe Bedeutung, etwa bei der Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit sowie “Sonderarbeiten” und Überstunden.

Der Kommentar bindet die aktuelle europäische und nationale Rechtsprechung intensiv ein, berücksichtigt die aktuellen Diskussionen um die Flexibilisierung der Arbeitszeit und stellt insbesondere auch die Zusammennhänge zu den Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten und Personalräten her.

Die Kommentierungen sind klar, prägnant und gut verständlich und richten sich nicht nur an Juristen, sondern auch an Betriebsräte und Arbeitnehmer. Der Kompaktkommentar erläutert das gesamte Arbeitszeitrecht einschließlich spezialgesetzlicher arbeitszeitrechtlicher Normen, zumal bereits das ArbZG in den klar erläuterten §§ 18 – 21 a sektorenspezifische Ausnahmeregelungen enthält.
Die Schwerpunkte:

  • Schutz gegen überlange Arbeits- und Ausgleichszeiten
  • Garantie von Ruhezeiten und Pausen
  • »Arbeiten 4.0«: ständige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
  • Ladenschluss
  • Europäische Arbeitszeitrichtlinie und sektorale Richtlinien
  • Europäische Verordnungen und Richtlinien zum Straßenverkehr
  • Europäisches und nationales Verfassungsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte.

Der Kommentierung vorgeschaltet ist eine Darstellung der “Grundzüge des Arbeitszeitrechts” von ca. 40 Seiten, die zum einen die geschichtliche Entwicklung skizziert und zum anderen  einen guten Überblick über das Regelungsmodell eines zentralen Arbeitnehmerschutzgesetzes gibt. Diese ausführliche Einleitung lässt auch gut als Einführung in die Thematik lesen, weil sie einen Gesamtüberblick verschafft.

Das Mindestschutzniveau wird im wesentlichen durch eine gesetzliche werktägliche Regelarbeitszeit von acht Stunden, der höchstzulässigen Arbeitszeit, den Mindestruhepausen und der Mindestruhezeit gewährleistet, wobei Ausnahmen zulässig sind, die allerdings weitgehend der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Wie die Verfasser in ihrer Kritik deutlich machen, überlagern inzwischen die Ausnahmen die Grundregeln ungeachtet der Notwendigkeit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Ein Gesetz ist aber dann kaum mehr in einem handhabbaren und zufriedenstellenden Zustand, wenn eine komplizierte Regel-Ausnahme-Regel-Ausnahme-Kasuistik erst die wirkliche Rechtsanwendung abbildet. Umfassende Reformen gibt es seit Jahren, aber der Prozess dürfte letztlich nicht mehr abschließbar sein, weil sich ständig neue Entwicklungen ergeben.

Die Kommentierung zu § 1 stellt insbesondere die verschiedenen Arbeitszeitsysteme näher dar und geht dabei auch auf die Modelle in anderen Ländern ein. Skizziert wird in diesem Zusammenhang auch der mögliche Rechtsschutz. Die Praxis zeigt, dass starre Arbeitszeitsysteme immer mehr offeneren und flexibleren Formen weichen. Die Autoren plädieren mit Recht dafür, die Rahmenbedingungen für flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu verbessern. Gut herausgearbeitet wird auch die privatrechtliche und insbesondere schadensersatzrechtliche Seite von Verstößen gegen das ArbZG als Schutzgesetz i.S.v. § 823 II BGB.

In der Praxis spielen betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit eine bedeutende Rolle. Die Autoren unterziehen § 7 ArbZG, einer eingehenden Analyse, da die Ausnahmen überhand nehmen. Die Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe der §§ 9 – 13 ArbZG werden intensiv analysiert, wobei auch hier den Ausnahmen erhebliche praktische Bedeutung zukommt, die in der betrieblichen Praxis oft zutage treten. Die Bedeutung der Ausnahmeproblematik tritt in § 14 erneut deutlich hervor. Sie kann letztlich auch die Handhabung der Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 23, 23 ArZG in Einzelfällen beeinflussen. Ebenfalls kommentiert wird das Ladenschlussgesetz.

Sehr Interessant ist der Anhang, der zunächst eine Darstellung der Globalisierung des Arbeitszeitrechts ohne EU enthält und hier alle einschlägigen, völkerrechtlichen Regelungen diskutiert und überwiegend wörtlich zitiert. Der Teil B des Anhangs geht dann auf die Regelungen in der EU als einem Mehrebenensystem ein, wobei auch hier ein vollständiger Überblick über den Rechtsrahmen gegeben wird. In diesem Rahmen wird auch auf die sektorspezifischen Regelungen eingegangen, wie etwa auf die Regelungen für das Fahrpersonal. Der Anhang dokumentiert aber nationales Recht, wie etwa das Ladenschlussgesetz. Besonders interessant ist der Teil G, der Grundsatzentscheidungen zum Arbeitszeitrecht kompakt dokumentiert und damit der Praxis sehr hilft. Am Ende finden sich noch ein paar historische Texte.

Das Werk hat dem Stand von Ende Mai 2019 und empfiehlt sich für betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertretungen, Tarif- und Verwaltungspraxis, Rechtsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit.

Die Darstellung informiert äußerst praxisgerecht über alle wesentlichen Fragen des Arbeitszeitrechts für die betriebliche Praxis unter detaillierter Auswertung aller aktuellen Entwicklungen.

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