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Rezensionen juristischer Literatur

Berliner Kommentar zum Grundgesetz 2020

Friauf/Höfling (Hrsg.), Berliner Kommentar zum Grundgesetz, 2020, ESV

Eine Rezension zu:

Berliner Kommentar zum Grundgesetz –

Karl Heinz Friauf/Wolfram Höfling (Hrsg).

Berliner Kommentar zum Grundgesetz

Berlin: ESV, 2020, fünf Loseblattbände, derzeit: 12/19, Dezember 2019

ISBN 978-3-503-05911-9

www.ESV.info

Der Beliner Kommentar zum Grundgesetz ist erstmals im Jahr 2000 erschienen, zehn Jahre nach der Herstellung der Einheit Deutschlands. Wie sich schon aus dem Umfang des Kommentars erschließt, ist es der Anspruch der Autoren – von denen viele der Universität zu Köln verpflichtet sind, wo der Kommentar auch redaktionell verantwortet wird – das Grundgesetz in seiner Dynamik umfassend zu kommentieren. Dabei ist der Kommentar insbesondere der Verfassungskontinuität verpflichtet, vor deren Hintergrund auch die neuen Herausforderungen an die Verfassung fundiert bei einem hohen wissenschaftlichen Anspruch analysiert werden.

Die gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit verändern zumindest teilweise auch die verfassungsrechtlichen Sichtweisen. Verfassungsrecht ist eine sehr dynamische Materie, was in den einzelnen Kommentierungen auch sehr detailliert zum Ausdruck kommt.

Dabei wird auch mit rechtspolitischer Kritik nicht espart, zumal manche grundrechtlichen Garantien durchaus in fragwürdiger Weise geändert wurden, wie es im Vorwort heißt. Besonders hervorzuheben ist, dass alle Kommentierungen den “Verzahnungen” des Grundgesetzes mit dem “einfachen” Recht intensiv nachgehen, da sich das Verfassungsrecht in vielen Bereichen als Metarecht etabliert hat, das inzwischen auch Detailaspekte des Rechts deutlich prägt, mit zahlreichen Verbindungen zum Europrecht und zum Völkerrecht.

Im Zentrum der äußerst systematisch angelegten Kommentierung steht die dogmatische Reflexion, ohne die Rechtswissenschaft nicht angemessen betrieben werden kann. Es liegt auf der Hand, dass insbesondere völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das Grundgesetz eingehend thematisiert werden, nicht nur im Rahmen der Art. 23, 24 und 59 GG. Dabei werden die hier bestehenden, immer zahlreicher werdenden, Problemzonen offen thematisiert und interessanten Lösungsvorschlägen zugeführt werden, die auch verfassungspolitisch von hohem Interesse sind.

Die Kommentierungen folgen – soweit möglich – einem einheitlichen Aufbau. Zunächst werden die Entwicklungslinien behandelt, die zu der verfassungsrechtlichen Bestimmung geführt haben, wobei auch eine dogmatische Verortung stattfindet. Da der Kommentar auch der Verfassungsvergleichung verpflichtet ist, werden verfassungsvergleichenden Aspekte ständig berücksichtigt, wo dies sinnvoll erschienen ist. Ebenfalls berücksichtigt werden völkerrechtliche, internationalrechtliche und europarechtliche Aspekte. Erst daran schließt die eigentliche Kommentierung anhand des Wortlautes der verfassungsrechtlichen Normen an.

Im Zentrum der Kommentierung steht selbstverständlich die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, allerdings ohne einem “Bundesverfassungsgerichtspositivismus” das Wort reden zu wollen. Bewertungen und Ausblicke runden die Kommentierungen ab.

Auf einzelne Kommentierungen an dieser Stelle einzugehen, erscheint verfehlt, da dies den herausragenden wissenschaftlichen Leistungen der Kommentatoren nicht gerecht werden würde, auch angesichts des Umfangs des Kommentars. Es ist aber herauszustellen, dass alle Ergänzungslieferungen stets auf die jeweils aktuellen verfassungsrechtlichen Entwicklungen eingehen, da sich immer wieder neue Problemzonen heraus kristallieren, die das Verfassungsrecht vor neue Herausforderungen stellt. Die Entscheidungen des BVerfG werden teilweise auch sehr kritisch kommentiert. Dies ist nicht zuletzt auch der Sinn eines solchen Großkommentars.

Mit der Ergänzungslieferung 1/19 wird die Kommentierung des VIII. Abschnitts des Grundgesetzes vorerst abgeschlossen, so dass jetzt eine geschlossene Darstellung des Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder vorliegt, deren Ineinandergreifen derzeit angesichts der „Corona – Katasstrophe“ plastisch in der Öffentlichkeit zu verfolgen ist. Darüber hinaus werden die Kommentierungen des Art. 14 und 18 GG deutlich aktualisiert und ergänzt.

Die Lieferunmg 2/19 enthält eine sehr aktuelle Kommentierung über den äußeren Staatsnotstand in Art. 115 a ff GG.

Mit der Lieferung 3/19 wird die Kommentierung zum Finanzwesen vervollständigt, die Erläuterungen der Vorschriften über die Bundesregierung ergänzt und erneut Aktualisierungen zu den Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen.

Gegenstand der Lieferung 4/19 sind insbesondere Erläuterungen zu staatsorganisationsrechtlichen Fragen, so etwa zum Organisationsprinzip des Bundesstaatlichkeit, zu Art. 36 GG und zu 131 GG. licher Hinsicht weiterbringen und weiterführen werden. Es handelt sich um einen der interessantesten Großkommentare zum Grundgesetz.

Wer zuverlässige Informationen zu irgendeiner Frage sucht, die mit dem Grundgesetz in Zusammenhang steht, wird in dieser groß angelegten und detaillierten Kommentierungen Antworten finden, die den Leser in jeglicher Hinsicht weiterbringen und weiterführen werden. Es handelt sich um einen der interessantesten Großkommentare zum Grundgesetz.

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