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Rezensionen juristischer Literatur

Das A & O im Steuerverfahren

 Klein, AO. Abgabenordnung, 15. Auflage, 2020, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

  KleiAbbildung von Klein | Abgabenordnung: AO | 15., völlig neubearbeitete Auflage | 2020 | einschließlich Steuerstrafrech...n

Abgabenordnung

– einschließlich Steuerstrafrecht –

15., völlig neubearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2020, 2465 S., 109,00 Euro

  Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Information zu den Autoren

Bearbeitet von Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Markus Jäger, Richter am Bundesgerichtshof, Bernd Rätke, Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Dr. Eckart Ratschow, Richter am Bundesfinanzhof, Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am Bundesfinanzhof a.D., und Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am Bundesfinanzhof. Begründet von Prof. Dr. Franz Klein†, Präsident des Bundesfinanzhof a.D., undlink iconGerd Orlopp†, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen a.D.

  ISBN 978-3-406-74362-7

www.beck-shop.de

Der kompakte Standardkommentar erscheint alle zwei Jahre und erfasst die Abgabenordnung unter Einschluss des Steuerstrafrechts. Daneben werden die einschlägigen Vorschriften aus der ZPO, insbesondere die Pfändungsvorschriften, aus der InsO, dem Zollkodex/Unionszollkodex, aus dem VwZG sowie das EUAHiG in die Kommentierung angesichts der bestehenden Regelungszusammenhänge einbezogen.Die Kommentierung ist in weiten Teilen erneut neu gestaltet worden, nachdem in den letzten zwei Jahren 11 Änderungsgesetze erlassen worden sind, die wiederum zahlreiche Vorschriften der AO geändert haben. Neun Paragrafen sind völlig neu.

Bekanntlicherweise bringt diese Kommentierung seit der ersten Auflage die komplexe AO auf den Punkt. Die Praxiskommentierun erfolgt stets mit Blick auf das in der Praxis Wesentliche. Die Erläuterungen sind dabei umfassend und verfahrenssicher, mitunter aber auch sehr kritisch.

 
Das Werk hat den Stand von April 2020 und auf alle aktuellen Entwicklungen ein:

  • sind seit der Vorauflage 11 Änderungsgesetze in die AO eingearbeitet, mit umfangreichen und wichtigen Änderungen, u.a. zu
  • Zweckbetrieben
  • Steuergeheimniselektronischer Kommunikation
  • Kontoabrufen
  • automationsgestützten Anordnungen
  • den erweiterten Anzeigepflichten
  • Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuer­gestaltung
  • zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe.

Die Erläuterungen enthalten die Kommentierung der 9 völlig neue AO-Paragrafen, zunächst des § 117d, der eine Datenschutzregelung für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Mitgliedstaaten der EU enthält sowie der §§ 138d-138k, die ab 01.07.2020 gelten und die Erfassung von Steuerdaten bei grenzüberschreitenden Gestaltungen zum Gegenstand haben, um Lücken zu schließen, die sich etwa im Zusammenhang mit den „Panama – Papers“ auch einer breiteren Öffentlichkeit gezeigt haben. Die Autoren machen keinen Hehl daraus, dass sie diese Regelungen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Normenklarheit für verfassungswidrig und für einen Tiefpunkt in der Steuergesetzgebung halten, was bei § 138 d Rn. 5 ff näher erläutert wird.

Alle neuesten BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) sind wie immer im Detail berücksichtigt.
Höchst aktuell eingearbeitet sind auch die BMF-Schreiben zur Corona-Krise mit befristeten Maßnahmen im Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren, bei den Abgabefristen und im Gemeinnützigkeitsrecht.

Wie gewohnt wurden alle neuesten BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) eingehend berücksichtigt. Im Zentrum der Neuauflage steht insbesondere die weiter voranschreitende Einbindung des Steuerverfahrensrechts in die gängigen Systeme der elektronischen Kommunikation Bürger und Finanzamt sowie unter dem Finanzämtern im In- und Ausland selbst. Dazu gehört etwa die Möglichkeit der vollautomatischen Bearbeitung von Steuererklärungen in § 155 Abs.4.

Die Vielzahl neuester BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) sind ebenfalls verlässlich eingearbeitet. Überdies waren zahllose Entscheidungen des BFH einzuarbeiten, die nachzuverfolgen praktisch die Inanspruchnahme der Leistungen bestimmter Datenbankanbieter erfordert.

Das steuerliche Verfahrensrecht wird in Zeiten steigender finanzgerichtlicher Verfahren immer bedeutsamer, allerdings enthält die AO nicht nur verfahrensrechtliche Vorschriften. Die ständigen Steuerrechtsänderungen durch den Gesetzgeber berühren zwangsläufig in zunehmendem Maße auch die Abgabenordnung, so dass die Verzahnung zwischen der AO und den jeweiligen besonderen Steuerrechtsmaterien immer enger wird. Der “Trend” zur Modernisierung des Steuerverfahrens innerhalb von Systemen der elektronischen Kommunikation ist seit Jahren unverkennbar und wird jährlich weiter optimiert. Qualifizierte steuerliche Beratung umfasst deshalb die Beherrschung des steuerlichen Verfahrensrechts durch problemorientierte Information unter gleichzeitiger Reduktion auf das in der Praxis Wesentliche. Hier setzt der “Klein” seit der ersten Auflage mit einer überzeugenden Konzeption an.

Übersichtlich und gut verständlich, dabei aber umfassend und verfahrenssicher, kommentiert das Werk nun in bereits 15. Auflage die gesamte AO komplett in einem handlichen Band. Auch das Steuerstrafrecht (§§ 369 – 412) ist eingehend und praxisgerecht erläutert. Mitkommentiert im Werk sind die einschlägigen Vorschriften aus der ZPO, insbesondere die Pfändungsvorschriften, aus der Insolvenzordnung, aus dem Zollkodex der Union (UZK) sowie aus dem VwZG.

Ein Schwerpunkt der Bearbeitung lag diesmal mit wenig Überraschungseffekt erneut im Bereich des Schutzes vor Manipulationen bei Registrierkassen durch eine Einzelaufzeichnungspflicht mit wenigen Ausnahmen in § 146 mit der Kassennachschau in § 146 b. Schwerpunkte werden aber auch bei den datenschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 29 b – f, 31 c und 32 a ff AO gesetzt. Völlig neu bearbeitet wurden die Änderungsvorschriften der §§ 174 Abs.4 und des § 175 AO. Der Einfluss des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes wird bei § 147 Abs.6 S.6 AO spürbar.

Die Autoren halten die Tendenz für fragwürdig, den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Melde – und Prüfpflichten zu übertragen, die sich richtigerweise mit einem Mandatsverhältnis nur schwer vereinbaren lassen. Diese Tendenz hat sich inzwischen weiter fortgesetzt, indem den neuen Covid19-Nothilfen für Unternehmen, die Prüflast den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auferlegt wurde.

Ein weiterer Schwerpunkt der Neubearbeitung lag in den Bezügen des internationalen Steuerrechts zur AO. Dies zeigt sich etwa bei den neueingeführten Berichtspflichten in § 138a durch einen Country -to- Country – Report, zeigt sich aber noch weit deutlicher in den Auswirkungen der Skandale im Bereich der Panama – Papers auf die AO, die zu neuen Anzeigepflichten geführt haben. Diese Entwicklungen führen zudem wenigstens indirekt zu einer weiteren Verschärfung des Steuerstrafrechts, was die Erläuterungen aufgreifen. Kommentiert werden unter anderem insoweit die Auswirkungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf das Steuerstrafrecht.

Weiter konsolidiert wurde die Kommentierung im Bereich des Steuerstrafrechts und hier insbesondere bei den Änderungen im Bereich der steuerbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. Neben den Änderungen der §§ 370, 371 und 389 AO war zudem die geänderte BGH – Rechtsprechung einzuarbeiten. Der Kommentar hat den Stand von Mitte April 2020.

Der Praxiskommentar gibt sehr profunde Informationen zu allen Problemen, mit denen die Praxis sich beschäftigen muss und ist eine Informationsquelle ersten Ranges, die zudem stets sehr aktuell ist.

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