Linhart/Fabry, Englische Rechtssprache, 5. Aufl., C.H.Beck, 2021
Eine Rezension zu:
Karin Linhart/Roger Fabry
Englische Rechtssprache
Ein Studien – und Arbeitsbuch
5. Auflage
München: C.H.Beck, 207 S. (DIN A4), 2017, 34,90 Euro inkl. MwSt.
– In Gemeinschaft mit Helbing & Lichtenhahn/Basel und Manz/Wien –
ISBN 978-3-406-76422-8
Das Studien – und Arbeitsbuch eignet sich für einen weiten Kreis von Interessen und richtet sich an alle Leser, die mit der englischen Rechtssprache vertraut werden müssen. Erfasst wird auch anglo-amerikanisches Recht, nicht nur englisches Recht. Allerdings haben die Verfasser mit der fünften Auflage weiter versucht, den Schwerpunkt deutlicher zum englischen Recht – besonders des Common Law – zu verschieben, dessen Terminologie jetzt deutlich überwiegt.
- Legal Terms
- Constitutional Law
- Criminal Law and Procedure
- Contracts and Sales Law
- Employment Law
- Torts and Damages
- Property
- Family Law
- Inheritance Law and Trusts
- European Union Law
- Civil Procedure
- Deutsches Recht auf Englisch
- Abschlussklausur
- Lösungsvorschläge für alle enthaltenen Übungen und für die Abschlussklausur
Die fünfte Auflage ist umfangreich überarbeitet worden und hat die Abschnitte durchgehend aktualisiert und um neue Anmerkungen erweitert, die das Rechtsverständnis erleichtern. Es sind überdies erneut weitere Kapitel hinzugekommen. Alle Kapitel sind jetzt noch klarer strukturiert worden. Neu ist der Abschnitt zum US-Impeachmentverfahren für Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die fünfte Auflage dieses Werks zur englischen Rechtssprache führt Anfänger mit Vorkenntnissen in der englischen Sprache in die juristische Terminologie der wichtigsten rechtlichen Teilbereiche ein. Das Niveau der Texte steigt mit zunehmendem Wissen des Lesers kontinuierlich an.
Die Bearbeitung je Einheit nimmt ca. 15-30 Minuten in Anspruch. Dieser kurze Zeitraum ermöglicht eine Einteilung in einzelne Lernschritte.
Das gesamte Wissen kann in einer Abschlussklausur vertieft und gefestigt werden. Die Verfasser bieten aber mehr als nur eine Einführung in die Rechtssprache, den vor jeder Übung werden die “Basics” des jeweiligen Teilrechtsgebietes vermittelt, da jede Vermittlung terminologischen Wissens die Kenntnis des rechtlichen Kontextes voraussetzt.
Wichtig für das Gesamtverständnis sind etwa die Abschnitt über die “Origins of English Law” und die “British Constitution”. Der Abschnitt über die Herkunft des englischen Rechts erläutert etwa das System des altenglischen Writ und die Herausbildung der Equity mit ihren typischen Rechtsbehelfen. In allen Kapitel legt das Werk großen Wert auf die Vermittlung des spezifischen Vokabulars, dass für die Rechtsanwendung wesentlich ist.
Vertieft wurden weitere Teile zum internationalen Kaufrecht, zum Arbeitsrecht und zum Europäischen Recht. Es liegt auf der Hand, dass hinreichende Vorkenntnisse der englischen Sprache vorhanden sein müssen.
Soweit erforderlich werden rechtsvergleichende Kenntnisse in diesem Band vermittelt, die aber ohnehin bei der Lektüre entstehen, da der Leser in der Regel einen Vergleich mit ihm vertrauten Rechtsstrukturen vornimmt. Der Schwerpunkt des Bandes liegt auf der Vermittlung der fachsprachlichen Besonderheiten und natürlich der Einübung der Terminologie. Sehr lesenswert ist auch das umfangreiche Kapitel zum Thema “Deutsches Recht in englischer Sprache”, das die Thematik aufgreift, wie deutsches Recht möglichst präzise und in Kenntnis der Unterschiede auf Englisch dargestellt werden kann. Direkte Übersetzungen der Termini sind oftmals nicht möglich, so dass es im Kern um Beschreibungen von Rechtssituationen geht.
An bereits bestehenden Kapiteln sowie der Abschlussklausur werden deutliche Ergänzungen eingefügt. Darüber hinaus wird das Kapitel “Deutsches Recht auf Englisch” erneut erweitert, was sehr zu begrüßen ist. Letzteres ist besonders für Übersetzer und Dolmetscher interessant, die in ihrer Arbeit täglich mit den Schwierigkeiten systemübergreifender Übersetzungen konfrontiert sind.
Der Teil A enthält eine kurze Einführung in die “General Legal Terms” nebst Rechtsquellenlehre unter Einbeziehung des US – Law, wobei die notwendigen Vokabeln im Text vermittelt und geübt werden können. Im Teil B werden verfassungsrechtliche Aspekte aus UK und USA behandelt. Teil C geht kurz auf strafrechtliche Aspekte ein, während die Teile D – J nach einzelnen Rechtsgebieten aufgebaut sind und Contracts, Employment Law, Torts and Damages, Property, Family Law und nunmehr auch das Erbrecht behandeln. Teil H zeigt Aspekte des European Union Law auf (derzeit noch unverändert durch den “Brexit”), während Teil L die Civil Procedure behandelt. Der Band schließt mit einer Übersicht über die Office Language undden bereits genannten Teil M zu deutschem Recht in englischer Sprache. Der Teil N enthält eine interessante Abschlussklausur, während Teil O die Lösungsvorschläge enthält.
Die Abschnitte konzentrieren sich auf wesentliche Inhalte und bedürfen natürlich einer Vertiefung. Hierzu dienen ein ausführliches Literaturverzeichnis und eine sehr interessante Linkliste zu einschlägigen Websites verschiedener Länden, in denen die englische Rechtskultur von Bedeutung ist. Das englische Recht lässt sich besonders gut online recherchieren und zwar seit Jahren schon. Der Band fordert vom Bearbeiter selbst aktiv zu werden und dies macht diesen Kurs zum Selbstlernen sehr gelungen. Der Band richtet sich letztlich an jeden, der mit englischsprachigen Verträgen zu tun hat und sein Wissen in diesem Bereich optimieren möchte (oder muss).
Der Band bietet wiederum mit der Neuauflage eine äußerst profunde und didaktisch sehr geschickte Einführung in das englische Recht und bietet eine ideale Grundlage für das Erlernen professioneller Übersetzungstechniken.