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Rezensionen juristischer Literatur

Das neue Restrukturierungsrecht

Kluth/Harder/Harig/Kunz (Hrsg), Das neue Restrukturierungsrecht, Erstauflage, 2021, Nomos

Eine Rezension zu:

978-3-8487-7163-9

David Kluth/Philipp-Boie Harder/Florian Harig / Daniel Kunz

Das neue Restrukturierungsrecht

Unternehmensrestrukturierung durch SraRUG und Eigenverwaltung

Handbuch

Erstauflage

Reihe: NomosPraxis

Baden-Baden: Nomos, 2021, Buch, Hardcover (In Leinen), 476 S., 78,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8487-7163-9

www.nomos-shop.de

 

Das neue Handbuch greift alle aktuellen Entwicklungen des StaRUG auf und geht auch auf die Zusammenhänge mit den Änderungen der InsO ein. Das StaRUG bezieht sich auf die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie (EU-RL 2019/1023) zum präventiven Restrukturierungsrahmen und bietet eine geschlossene Darstellung der Vorgaben zur Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Deutschland. Diese Richtlinie ist am 14.06.2019 beschlossen worden und war binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung wurde vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit COVID19 vorgezogen worden und zwar in einem erfreulich kurzen Gesetzgebungsprozess. Die Ausführungen in diesem Handbuch gehen intensiv auf den Richtlinientext und die Gesetzesmaterialien ein. Die Richtlinie beruht im Kern auf der Erwägung, dass das derzeitige Insolvenzrecht um ein vorinsolvenzliches Verfahren ergänzt werden muss, was in den letzten Jahren vielfach gefordert worden war. Es ist ein Gesetz, dass Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmen in Notlagen die Möglichkeit einer Sanierung vor der Insolvenz an die Hand gibt.

Die Konzeption des StaRUG ergänzt die bisherigen Instrumentarien des Insolvenzplanes, mit dem Schutzschirmverfahren und ggf. der Eigenverwaltung in der Insolvenz durch einen Restrukturierungsrahmen, der dem Schuldner ein von ihm ausgelöstes und maßgeblich gesteuertes Verfahren an die Hand gibt, mit dem erst noch Erfahrungen gemacht werden müssen. Dieser Bereich erschließt auch neue Beratungsfelder, nicht nur für Rechtsanwälte und Steuerberater. Parallel wurde in einem weiteren Gesetzespaket die InsO geändert und hier insbesondere die Regeln zur Restschuldbefreiung. Mit dem SanInsFoG hat der Gesetzgeber die vorhandenen Sanierungsmöglichkeiten entscheidend optimiert.

Das nunmehr eingeführte vorinsolvenzliche Verfahren hat insbesondere zum Ziel sog. „Akkordstörer“ auszuschalten, da diese ihre Rechtsposition oftmals nutzen, um eine im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger liegende Sanierung zu blockieren, um Sondervorteile zu erhalten, was in vielen Fällen auch gelingt. Um dies zu erreichen tritt an die Stelle des Einstimmigkeitsprinzips ein Mehrheitsprinzip, wie es prototypisch im deutschen Schuldverschreibungsgesetz enthalten ist. Das Verfahren nach der Richtlinie weicht in zahlreichen Punkten von einem regulären Insolvenzverfahren ab und setzt überdies zeitlich vor der materiellen Insolvenz an. Die Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) müssen noch nicht eingetreten sein. Das Gesetz gibt dem Schuldner modular nutzbare Optionen an die Hand, die etwa bei noch nicht drohende Überschuldung in einer Sanierungsmoderation bestehen kann oder bei drohender Zahlungsfähigkeit in der Erstellung eines Restrukturierungsplanes, was ohne qualifizierte Berater kaum zu leisten sein wird. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie diese Möglichkeiten in der Praxis aufgegriffen werden.  Die nunmehr bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten werden durch dieses Handbuch umfassend aufgearbeitet. Im Zentrum des Handbuch steht die Sanierung mit Betriebsfortführung auf der Basis aller bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten. Das neue Handbuch vereint die Perspektiven der beiden Materien und führt die Lösungsmöglichkeiten zusammen.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erfolgt die Umsetzung des mit der europäischen Richtlinie 2019/1023 vorgegebenen präventiven Restrukturierungsrahmens – und damit eine grundlegende Reform des bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise zur Anwendung kommenden Rechts. Dieses bildet künftig das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz erlaubt Unternehmern, unter bestimmten Umständen außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine Plansanierung durchzuführen, in der u.a. Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt werden können. Der Restrukturierungsplan wird als Herzstück des StaRUG bezeichnet. Alternativ kann die Restrukturierung auf Antrag auch durch eine Sanierungsmoderation begleitet werden.

Gleichzeitig ändert das SanInsFoG
• die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung (InsO), die in § 2 des Handbuches erörtert werden
• den Prognosezeitraum für die positive Fortbestehensprognose als auch
• die Frist zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung.
Daneben wird die drohende Zahlungsunfähigkeit erstmals einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen.

Letztlich werden die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan optimiert und auf Gruppensanierungen erweitert.

Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem Umstand Rechnung, dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat, bei der die zukünftige Ausrichtung durch einen Insolvenzplan gestaltet wird, stellt jedoch höhere Anforderungen.

Das Handbuch erläutert die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis, wobei insbesondere die Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Das neue Handbuch enthält eine vollständige Darstellung des StaRUG mit seinen insovenzrechtlichen Bezügen bei konsequenter Sanierungsorientierung mit zahlreichen Beispielen.

Die Neuerscheinung geht in § 3  eingehend auf die wirtschaftlichen Ausgangspunkte ein, da die Anwendung der neuen Regeln eine klare Krisenfrüherkennung durch ein effektives Controlling voraussetzen. Das Gesetz versucht insoweit einen Ausgleich zwischen den Gläubigerinteressen und den Gesellschafterinteressen herzustellen, die Gegenstand effektiver Praxishinweise sind. Nur bei klarer Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens kann eine rationale Entscheidung darüber getroffen werden, welche Strategie im konkreten Fall die richtige Vorgehensweise ist. Der Schwerpunkt liegt stets auf der Lösung von praktischen Fragen der Betriebsfortführung und Sanierung. Diese Entscheidung kann auch zu einer Insolvenzanmeldung führen, worauf in § 2 auch im Zusammenhang mit § 15 a InsO vor dem Hintergrund der COVID19-Situation eingegangen wird.
Die restrukturierungsrechtlichen Teile des Bandes gehen von einer Sanierungsmoderation aus, erläutern praxisnah die Stabilisierungsinstrumente und deren Anwendung in einem Stabilisierungsverfahren. Gelingt dies, mündet die Entwicklung in einen Restrukturierungsplan ein, dessen Voraussetzungen in § 7 eingehend erörtert werden, unter Einschluss der Vorbereitungen und der Ausarbeitung sowie der Abstimmung des Planes mit allen Beteiligten in § 8. Dabei werden alle praxisrelevanten Fragen der außergerichtlichen Sanierung sowie die zentrale Rolle des Restrukturierungsbeauftragten erläutert. Der Band endet mit einem § 9 zur gerichtlichen Planabstimmung mit Vorprüfungstermin. Stets wird auf die Zusammenhänge  mit den gerichtsunterstützten Restrukturierungsinstrumenten und auf das zentrale Sanierungsgutachten, den Gläubigervergleich, die doppelnützige Treuhand und den Restrukturierungsplan eingegangen.

Die Neuerscheinung ist besonders geeignet für Insolvenzverwalter, Sachwalter, Sanierungsberater, Berater und Vertreter von Unternehmen, Insolvenzrichter sowie Wissenschaftler. Das neue Handbuch bietet eine besonders praxisgerechte Möglichkeit die neuen Vorschriften erfolgreich in der Praxis einzusetzen. Dazu dienen viele Beispiele und Praxishinweise. Betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche Aspekte ind in die Darstellung integriert.

Das besonders praxisgerechte Handbuch ist bestens geeignet, die neuen Regelungen effektiv für die Sanierungspraxis anzuwenden und erfolgreiche Sanierungen durchzuführen.

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