Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Der exzellente Handkommentar zum Urheberrecht

Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., 2022, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Dreier / Schulze | Urheberrechtsgesetz: UrhG | 7. Auflage | 2022 | beck-shop.de

 Thomas Dreier/Gernot Schulze

UrhG

Urheberrechtsgesetz 

UrhDaG – VGG – Portabilitäts-VO – Marrakesch-VO- Kunsturhebergesetz

unter Mitwirkung von Louisa Specht – Riemenschneider und Benjamin Raue

7. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, 3006 S., 199 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-77832-2

 Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

www.beck-shop.de

Das Urheberrecht stellt in der digitalisierten Informationsgesellschaft, deren Vernetzungen maßgeblich auf mobiler und leitungsgebundener Telekommunikation beruhen, den entscheidenden Rechtsrahmen für die Schaffung, Verbreitung und Nutzung des “Rohstoffes ” Information dar, wenn und soweit es sich um urheberrechtlich schutzfähige Werke und Leistungen handelt. Dieser Rechtsrahmen regelt – nicht in jeder Hinsicht abschließend und aufgrund technischer Entwicklungen immer wieder lückenhaft – das Verhältnis zwischen Urhebern und Rechteverwertern, betrifft aber auch das Verhältnis von Verlegern und Produzenten untereinander. Darüber hinaus bestimmt es, wie die Gesellschaft mit geschützten Werken und Leistungen umgehen muss. Die hier bestehenden nationalen Regelungen geraten immer mehr unter den Einfluss des europäischen und des internationalen Rechts und fügen sich nicht bruchlos in einen Regelungsrahmen ineinander. Dieser Kommentar „sychronisiert“ diese Regelungen seit Jahren für die Praxis und erleichtert deren Anwendung.

Seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2018 war das Urheberrecht erneut in erheblicher Bewegung, was zu einer erneuten Erweiterung des Kommentars geführt, entsprechend dem Anstieg der Seitenzahlen. Kommentiert sind auch das Verwertungsgesellschaftengesetz, das Nebenurheberrecht (z.B. § 29a PatG) und das Kunsturhebergesetz. Mit der Umsetzung der DSM-RL in deutsches Recht ist das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter. Kommentiert sind auch das UrhDaG, die Portabilitäts-VO und die Marrakesch-VO. Ein Nachruf auf Dr. Gernot Schulze findet sich in GRUR 2021, S. 893.

Eingearbeitet sind unter anderem:
  • das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, einschließlich Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
  • Im UrhG: u.a. der neue § 23, neues Urhebervertragsrecht, neue TDM-/Karrikatur-, Parodie- und Pastiche-Schranken, Presseverleger-Leistungsschutzrecht
  • Im VGG: u.a. Extended Collective Licenses, Verlegerbeteiligung
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Gerichte.
Bereits kommentiert in der 7. Auflage ist u.a. das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regelt, wobei es gegen die Umstände Widerstände der Plattformen gibt. Das Gesetz hat zur Folge, dass zentrale Haftungsregelungen der Plattformbetreiber für Urheberrechtsverletzungen nunmehr außerhalb des UrhG geregelt sind, was erhebliche Abgrenzungsfragen aufwirft, auf die in den Erläuterungen eingegangen wird. Die Tendenz einer Ausweitung des Nebenurheberrechts ist unverkennbar.

Auch die Neuauflage arbeitet wieder eine Fülle an Entscheidungen des EuGH sowie des BGH und weiterer Gerichte in die Erläuterungen ein, so etwa die Rechtsprechung des EuGH zur Heranziehung der EU-Carta der Grundrechte bei den Schrankenbestimmungen des UrhG. Angesichts der Europäisierung des Urheberrechts lassen sich zentrale Fragen praktisch nur noch durch nationale Vorlagen an den EuGH klären lassen. Sehr lesenswert sind überdies die Ausführungen zum neuen § 23 UrhG zu Bearbeitungen und Umgestaltungen, insbesondere zur Frage des hinreichenden Abstands, der in der Praxis zu einer versorglichen Ausweitung der Zustimmungseinholung führen dürfte.

Darüber hinaus sind etwa auf europäischer Ebene weitere Rechtsänderungen in Arbeit, die soweit möglich in der Kommentierung auch bereits angesprochen werden. Der Kommentar weist eine zuverlässige und umfassende Auswertung der Rechtsprechung auf und bietet dem Praktiker lösungsorientierte Modelle. Erneut erheblich überarbeitet wurde die Kommentierung des § 97 UrhG.

Nach wie vor liegt der Schwerpunkt des Kommentars auf der pointierten Auswertung der Rechtsprechung. Das gesamte Urheberrecht wird in diesem Kommentar knapp, sehr präzise und stets hochaktuell kommentiert.

Vertieft wurden etwa aufgrund der bisherigen Praxiserfahrungen die Kommentierung der Normen betreffend das Leistungsschutzrechtes für Presseverleger.

Zwar kann von einem einheitlichen Urheberrecht der EU noch nicht gesprochen gesprochen werden. Vielmehr finden sich europarechtliche Prägungen und Überlagerungen, die mit dem nicht vergemeinschafteten Urheberrecht in Einklang gebracht werden müssen, was ein besonderes Anliegen dieses Kommentars ist, der an den geeigneten Stellen stets auf die europarechtlichen Vorlagen zurückgreift und die Umsetzungen bei Bedarf auch kritisch problematisiert.

Diese Entwicklung hat nicht nur dogmatische Auswirkungen, sondern führt zu erheblichen rechtspolitischen Kontroversen – sie schlagen sich unter anderem in allen maßgeblichen Blogs nieder – rund um die zukünftige Ausgestaltung des Urheberrechts, die in dieser Kommentierung auch aufgegriffen werden, da es sich beim Urheberrecht um ein Rechtsgebiet handelt, das zwangsläufig mit zukünftigen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen konfrontiert wird, wobei mit Kritik nicht gespart wird.

Letztlich geht die Kommentierung auf alle aktuellen Entwicklungen ein und erlaubt dem Rechtsanwender sich dazu eine verlässliche, rechtliche Meinung zu bilden. Die Kommentierung ist dabei betont praxisnah und geht auch auf Praxisfragen ein, die bislang noch nicht Gegenstand von Urteilen waren, wie etwa im Bereich des Urhebervertragsrechts.

Dieser seit der ersten Auflage ganz exzellente Kommentar zum Urheberrecht bietet dem Leser stets jene Informationen, die es erlauben, urheberrechtliche Problemfälle präzise und schnell einer praxisorientierten Lösung zuzuführen.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung