Brauner/Brauneck, Angemessene Vergütungen von Urhebern und Künstlern, Erstauflage, 2022, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Frank Brauner/Anja Brauneck (Hrsg.)
Angemessene Vergütungen von Urhebern und Künstlern
Lizenzierungspraxis, Vergütungsregelungen, Schadensersatz
Erstauflage
Einzeldarstellung
München: Verlag C.H. Beck, 2022, 647 S., Euro 189,00 inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-77833-9
Das Urheberrecht stellt sich gegenwärtig als “großer Flickenteppich” dar, da alte und neue Elemente des Urheberrechts nicht so recht miteinander harmonisieren wollen. Besonders schwierig zu beantworten, ist die Frage der angemessenen Vergütung im Urheberrecht als Kompensation für Kreativität, die es Kreativen ermöglichen muss, von ihrer Arbeit angemessen zu leben. Wirtschaftlicher Realismus und der Kompensationsgedanke müssen dazu in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Das Gesetz selbst enthält dazu überwiegend nur Kriterien und Anhaltspunkte, auf deren Basis eine betriebswirtschaftliche Kalkulation schwierig sein kann, so dass sich hier eine verzweigte Vertragspraxis entwickelt, die nicht allen Bereichen eine Wertschätzung der Kreativität vor dem Hintergrund oftmals schwieriger Marktbedingungen enthält.
zDas neue Handbuch enthält eine systematische Darstellung der Lizenzierungspraxis mit branchenüblichen Lizenzhöhen und eine derzeit einzigartige Zusammenstellung und Erörterung der gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträge. Selbstredend geht die Darstellung auch auf das Thema der Ermittlung der »fiktiven Lizenzgebühren ein und enthält sehr nützliche Urteilslisten.
- Allgemeiner Teil
- Buch und Presse
- Film, TV und Streamingdienste
- Musik
- Fotografie
- Computerspiele
- Design.
Wie die Inhaltsübersicht zeigt, geht das Werk nach einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen – insbesondere der §§ 32, 32 a UrhG – nach Praxisbereichen vor, da für alle diese Bereiche unterschiedliche individualrechtliche und tarifrechtliche Rechtsrahmen und Marktbedingungen vorherrschen. Die Undurchsichtigkeit und geringe Transparenz einige dieser Regelungen wird offen thematisiert, auch wenn das Werk durch Objektivität gekennzeichnet ist. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Einzelentscheidungen, die sich aber nicht immer harmonisch in den Rechtsrahmen einfügen. Bei allen Vertragsverhandlungen geht es schließlich darum, eine für alle Vertragsbeteiligten „finale Zahl“ zu finden.
Die neue, bahnbrechende Darstellung bringt in diesem Zusammenhang Licht in manche dunklen Bereiche. Es geht in diesem Band keineswegs nur um die Behandlung von Rechtsfragen, sondern auch um betriebswirtschaftliche Hintergründe und kalkulatorische Grundlagen, zumal manche Kreative öfter dazu gebracht werden müssen, sich in erster Linie auch als Unternehmer zu sehen. Die Kunst um der Kunst willen, kann durchaus „brotlos“ sein. In die Darstellung integriert ist die Rechtspraxis zu Vergütungsfragen aus § 97 UrhG unter dem Gesichtspunkt des angemessenen Schadensersatzes bei Rechtsverletzungen deliktischer Art.
Die ausgewählten Praxisbereiche decken nicht das gesamte Spektrum ab, gehen aber auf alle zentralen Branchen näher ein, einsetzend mit dem „klassischen“ Bereich „Print und Medien“ für – insbesondere – freie Journalisten, Buchautoren, Übersetzer und alle anderen an diesen Verträgen Beteiligten unter Einbeziehung der Tarife der VG Wort. Das Kapitel 3 beschäftigt sich den Branchen „Film, TV und Streamingdiensten“, wobei insbesondere letztere oftmals Neuland darstellen, da es in diesem Bereich nur wenige kollektivrechtliche Regelungen gibt.
Weitere Kapitel widmen sich den Bereichen Musik, Foto, Computerspielen und Design, für den es ebenfalls nur marginale kollektivrechtliche Regelungen gibt, so dass Designer gut daran tun, klare Verträge zu schließen. Ungemein nützlich sind die Anhänge, die zum einen Übersichten zu den kollektivrechtlichen Regelungen sowie Urteilslisten enthalt. Letztere ermöglichen es, die „Preisfindung“ im Vorfled von Vertragsschlüssen zu optimieren.
Die Praxis hat auf eine solche Darstellung schon länger „gewartet“ und die Erstauflage bringt eine Fülle von interessanten Informationen, die sich in dieser Form in einem Handbuch wohl kaum anderweitig finden lassen. Das Werk schließt eine deutliche Lücke in der urheberrechtlichen Literatur und zwar auf einem zwar praxisnahen, aber sehr hohen Niveau.