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Rezensionen juristischer Literatur

Der führende Kommentar zur VwGO in Neuauflage 2021

Kopp/Schenke, VwGO. Verwaltungsgerichtsordnung, 27. Aufl., 2021, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu: 

Abbildung von Kopp / Schenke | Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO | 27. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Wolf – Rüdiger Schenke (Hrsg.)

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

Kommentar

27., neubearbeitete Auflage

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

München: C.H.Beck, 2021, 2147 S., 67,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-77190-3

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. Bearbeitet von Dr. Christian Hug, LL.M., Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden – Württemberg, Prof. Dr. Josef Ruthig, Prof. Dr. Ralf Peter Schenke, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. Begründet von Ferdinand O. Kopp, und von der 11. bis 20. Auflage fortgeführt von Wolf-Rüdiger Schenke

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Der führende Kommentar zur VwGO ist erneut topaktuell und erscheint zum richtigen Zeitpunkt, nachdem sich erneut erhebliche Gesetzesänderungen ergeben haben. Insbesondere hat die Kommentierungen den Stand der für die VwGO relevanten Änderungen durch die Covid19-Gesetzesänderungen. Der Kommentar hat den aktuellen Stand des Investitionsbeschleunigungsgesetzes vom 03.12.2020 und kommentiert neuen Normen des §§ 176, 188a, 188b VwGO erstmals und erfasst die Änderungen der §§ 48, 50, 80, 80a, 101 und 185 VwGO. Nach § 195 VwGO findet sich der wichtige Anhang „COVID-19 und Verwaltungsprozessrecht“, der alle Einflüsse der COVID-19-Krise auf den Verwaltungsprozess geschlossen im Zusammenhang darstellt.

Nach wie vor bietet dieser führende Handkommentar dem Rechtsanwender zuverlässige und wissenschaftlich genaue Antworten auf alle verwaltungs­prozessualen Fragen. Die meisten Problemstellungen in diesem Bereich lassen sich mit diesem Kommentar zügig lösen. Wie bereits in den Vorauflagen legt die Kommentierung angesichts der Regelungszusammenhänge ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch sein jährliches Erscheinen – meist im Sommer eines jeden Jahres  – garantiert das Werk eine Darstellung auf neuestem Stand. Es ist eng abgestimmt mit Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., 2021, der gerade parallel erschienen ist.

Wie gewohnt wertet die 27. Auflage die seit der Vorauflage ergangene neueste Rechtsprechung und Literatur in gewohnt hoher Qualität aus und bereitet diese für den Leser praxisnah auf.

Die Neuauflage berücksichtigt eingehend die Folgen der Corona-Pandemie auf den Verwaltungsprozess. Diese werden ausführlich in einem  Anhang »Covid-19 und Verwaltungsprozessrecht« behandelt, der eine in sich geschlossene Darstellung der vielfältigen aktuellen Rechtsfragen bietet, was sehr zu begrüßen ist. In diesem Anhang wird der Gesetzesgebungsprozess nachverfolgt und die Auswirkungen auf die Praxispraxis mit vielen Terminsverlegungen und Fristverlängerungen sowie einem möglichen Verzicht auf die mündliche Verhandlung werden im Zusammenhang dargestellt. Die Auswirkungen auf die einstweilige Verfügung stellen einen Schwerpunkt der Ausführungen dar. Wann dies alles wirklich enden wird, ist derzeit völlig offen.
Außerdem berücksichtigt sind folgende Gesetzesänderungen seit der Vorauflage:
  • Art. 1 Investitionen-BeschleunigungsG v. 3.12.2020 ­(Änderungen der §§ 48, 50, 80, 80a, 101 und 185 VwGO, Neufassung des § 176 VwGO und Einfügung der neuen §§ 188a, 188b VwGO)
  • Art. 1a Gesetz zur Änderung des Windenergie auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften v. 3.12.2020 (Änderung der §§ 48, 50 VwGO)
  • Art. 181 Elfte ZuständigkeitsanpassungsVO v. 19.6.2020 (Änderung der §§ 35, 50 VwGO)
  • Art. 5 Abs. 1 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung und Anpassung anderer Gesetze v. 12.6.2020 (Änderung des § 52 VwGO).

Daneben ist die neueste Rechtsprechung und Literatur zum Verwaltungsprozessrecht umfassend ausgewertet und eingearbeitet.

Die Einflüsse des Investitionsbeschleunigungsgesetzes auf die VwGO bestehen unter anderem in flexibleren Besetzungsregelungen und in der Einführung von Wirtschaftskammern- und Senaten sowie für Planungskammern- und Senaten. Die Änderungen – auch hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit, auch des BVerwG in erster Instanz – betreffen insbesondere wirtschaftsrechtliche und planungsrechtliche Materien und betreffen auch Ergänzungen bei der aufschiebenden Wirkung und deren Wiederherstellung. Diesen Änderungen wird – wie immer – eingehend nachgegangen.

Bereits die 24. Auflage setzte einen Schwerpunkt auf die Einarbeitung der Reform des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Juli 2017, die von Auflage zu Auflage weiter vertieft wird. Diese Reform führte zu einer deutlichen Erweiterung der bestehenden Beanstandungsverfahren mit Auswirkungen auf die Klage – und Antragsbefugnis und die verwaltungsgerichtlichen Prüfungsmaßstäbe, die auch zu neuen Prüfungsmaßstäben geführt haben. Darüber hinaus wurden neue Heilungsmöglichkeiten geschaffen und eine neue Mißbrauchsnorm eingeführt. Geändert haben sich insoweit auch die Anforderungen an eine Klagebegründung. Ein interessanter Gesamtüberblick findet sich in der Kommentierung zu § 42 in Rdrn. 181 ff.  Dort werden die einzelnen Rechtsbehelfe und Klagemöglichkeiten für naturschutzrechtliche Verbandsklagen systematisch entfaltet und rechtsdogmatisch eingeordnet. Die Kommentierung geht auf die Fortentwicklung der umweltrechtlichen Rechtsbehelfe intensiv ein, da diese Entwicklung nicht abgeschlossen ist. Die zahlreichen Verbindungen der VwGO zum Umweltrecht werden intensiv hergestellt und weiter vertieft, auch zu den völkerrechtlichen Grundlagen, etwa im Hinblick auf das Aarhus – Abkommen. Der Einfluß des Umweltrechts auf die VwGO kann nicht unterschätzt werden.

Der Kommentar berücksichtigt Gesetzesänderungen bis zum Mai 2021. Neue Rechtsprechung und Literatur zum Verwaltungsprozessrecht sind in gewohnt hoher Qualität verständlich und prägnant eingearbeitet, darunter die Auswirkungen der neuen EuGH-Rechtsprechung zum Umweltrecht.

Besondere Berücksichtigung findet stets die neuere Rechtsprechung des BVerwG, etwa zu den beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen. Erneut grundlegend überarbeitet und weitgehend neu geschrieben wurden die Erläuterungen zum Rechtsschutz bei normativem Unrecht, einhergehend mit Änderungen zu den bislang hierzu vertretenen Positionen, die sich der Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG angenähert haben. Im Kern wird jetzt vertreten, dass auch der Rechtsschutz gegen untergesetzliche Rechtsvorschriften dem Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten obliegt. Allerdings werden hier auch systematische Verwerfungen angesprochen, die zu einer Optimierung des Rechtsschutzsystems führen sollten.

Erneut vertieft wurden die Ausführungen zu § 35 a VwVfG, der den Erlass vollautomatisierter Verwaltungsakte zum Gegenstand hat, was durchaus auch zu Fehlerquellen führen kann. Intensiv berücksichtigt wird der elektronische Rechtsverkehr. Eingegangen wird allerdings auch auf die Auswirkungen der DS-GVO auf den Verwaltungsprozess. Vertiefungen gelten etwa dem Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs.

An der Struktur der vorzüglichen Kommentierung hat sich erwartungsgemäß nichts geändert. Der Leser findet zu allen wesentlichen Fragen und zu wichtigen Detailaspekten, die sich im Rahmen der Anwendung der VwGO hinaus ergeben können, vorzügliche Erläuterungen unter intensiver Einarbeitung der Rechtsprechung und der Literatur. Da der Kommentar zu den Staatsprüfungen zugelassen ist, finden sich zahlreiche gerade für Referendare wichtige Hinweise, etwa auch zur Tenorierung.

An Systematik und Prägnanz sind die Ausführungen kaum zu überbieten. Immer intensiver wird dabei die Einarbeitung der Rechtsprechung des EuGH, so beispielsweise zur Erweiterung des Anwendungsbereich der umweltrechtlichen Verbandsklage. Sehr praxisnah sind die Hinweise wie bei bestimmten Klagearten vorzugehen ist, welche Bezüge sich zum Verwaltungsverfahrensgesetz und zum übrigen Verwaltungsrecht ergeben. Angesichts der praktischen Bedeutung des § 80 VwGO haben die Autoren die Kommentierung dieser wichtigen Norm erneut weiter verfeinert.

Der ausgezeichnete und führende Kommentar zur VwGO ist für jeden eine Hilfe, der in irgendeiner Form mit der  VwGO zu tun hat und erläutert dem Leser die VwGO problem- und praxisorientiert auf allerhöchstem Niveau.

Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen zugelassen.

 

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