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Rezensionen juristischer Literatur

Der Jahresbestseller zum StGB

Thomas Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage, 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Fischer | Strafgesetzbuch: StGB | 68. Auflage | 2021 | Band 10 | beck-shop.de

Thomas Fischer

Strafgesetzbuch: StGB

mit Nebengesetzen

 68. Auflage

München: C.H.Beck, 2021,  LXV, 2737 S. In Leinen, 99 Euro

ISBN 978-3-406-75424-1

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 10

Der Autor
Dr. Thomas Fischer war Vorsitzender Richter am BGH und ist Honorarprofessor an der Universität Würzburg.

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Der Tradionskommentar wurde von Otto Schwarz begründet, von Eduard Dreher weitergeführt und bis zur 49. Auflage von Herbert Tröndle kommentiert. Ab der 50. Auflage wurde daraus “Der Fischer”, dessen Verfasser der in der “Breite” mutmasslich bekannteste Strafrechtler Deutschlands ist und im Jahr 2017 aus dem BGH als Vorsitzender Richter ausgeschieden ist. Dieser Kommentar hat – als “Ein-Personen – Unternehmen” – seit der 50. Auflage immer stärkere Akzente gesetzt und bildet die gesamte Entwicklung im deutschen Strafrecht kritisch ab. Er ist das entscheidende Referenzwerk der Praxis für das StGB und einige strafrechtliche Nebengesetze.

Die Darstellung orientiert sich zwar als Praxiskommentar überwiegend an der Rechtsprechung des BGH, versteht sich aber nicht als unkritisch. Bei nicht gefestigter Judikatur entwickelt der Kommentar immer sehr interessante Lösungsvorschläge und scheut bisweilen auch vor rechtspolitischer Kritik nicht zurück. In keinem Falle wird die “herrschende Meinung” kritiklos abgebildet. Es geht vielmehr um einen systematischen Überblick über den aktuellen Stand (vornehmlich, aber nicht nur) der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wissenschaftlichen Diskussion dazu, die hier erschöpfend ausgewertet wird. Das Werk ist das absolute Standardwerk zum StGB und wird von allen deutschen Gerichten verwendet und ist zur zweiten Staatsprüfung zugelassen. Die Rechtsprechung wird vollständig ausgewertet. Der Kommentar erscheint jährlich.

Die 68. Auflage hat den Gesetzesstand vom 01. Oktober 2020. Der Gesetzgeber hat sich seit dem Erscheinen der Vorauflage bemüht einige Gesetzeslücken zu schließen. Das StGB hat mit Stand vom 01.10.2020 ein Normenvolumen von 511 Paragraphen. Seit der Vorauflage sind im Text des StGB durch sieben Änderungsgesetze zwölf Vorschriften geändert worden und zwei neu eingefügt worden (§§ 90 c, 184 c). Weitere 33 Gesetzesänderungen enthält das 60. StÄG zur Modernisierung des Schriftenbegriffes, das bei Redaktionsschluss zwar noch nicht verkündet, aber in die Kommentierung eingearbeitet wurde. Sämtliche Änderungen des StGB werden in einer Übersicht zusammen gefasst und sind für diesen Zeitraum unter Rdrn. 277 – 283 erfaßt). Der Kommentar geht aber – wie immer – auch bereits auf Gesetzesentwürfe ein, so etwa auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft, sog. VerbandssanktionenG und auf die geplanten Änderungen bei der Führungsaufsicht. Im Verfahren befindet sich auch ein Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern. Eingegangen wird auch auf die geplante Regelung in § 126 a für den Vertrieb illegaler Waren.

Selbstredend geht der Verfasser auch auf eine Entwicklung ein, die erst seit diesem Jahr absehbar war, der Entwicklung eines speziellen Pandemiestrafrechts.

Der Verfasser hat die Neuauflage zum Anlass genommen, die ohnehin vorzügliche Kommentierung noch weiter inhaltlich zu konsolidieren.

Die 68. Auflage berücksichtigt vollständig die Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 sowie bereits die laufenden Gesetzgebungsverfahren, u.a. zur Modernisierung des Schriftenbegriffs und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.

Die Kommentierung berücksichtigt die Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 vollständig, so dass etwa 400 neue Entscheidungen des BGH, der Oberlandesgerichte, des BVerfG und teilweise auch des EuGH eingearbeitet sind. Eine Vollständigkeit der Nachweise wird angesichts der digitalen Abrufbarkeit nicht angestrebt.

Besonders interessant sind natürlich die Kommentierungen zu geänderten oder neuen Normen.

Ein Kommentar lässt sich kaum besser schreiben, als dieser Kommentar geschrieben ist. Wer wissen will, was im Strafrecht aktuell zu wissen ist, wird diesen Kommentar immer wieder nutzen und zwar mit sehr großen Gewinn.

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