Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Eine Kommentierung zur Charta der Grundrechte

H.D. Jarass, Charta der Grundrechte, 4. Aufl., 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union: GRCh | Jarass | Buch (Cover)

Hans D. Jarass

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

unter Einbeziehung der vom EuGH entwickelten Grundrechte, der Grundrechtsregelungen der Verträge und der EMRK

Kommentar

4. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 572 S., 119 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-70131-3

www.beck-shop.de

Da die Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit dem “Vertrag von Lissabon” in Kraft getreten ist, kommt ihr für die Bürgerrechte in Europa eine erhebliche Bedeutung zu, zumal dieser qualitative Sprung des Grundrechtsschutzes immer mehr hervortritt. Jedenfalls ist die Grundrechtscharta seit ihrem Inkrafttreten am 01.12.2009 für die Europäische Union die wichtigste Rechtsquelle für den Grundrechtsschutz. Die in dieser Charte verankerten Grundrechte, die vom EuGH entwickelten Grundrechte und die in den europäischen Verträgen enthaltenen Grundrechte sind Bestandteil des Primärrechts der EU und werden in diesem Kommentar eingehend erläutert.

Zwar geht die Charta über den bisher schon geltenden Standard nicht wesentlich hinaus, doch hat die Charta diesem Grundrechtsschutz eine scharfe Kontur verschafft, die seitens des EuGH auch ersichtlich gewürdigt wird. Ohnehin hat die EU angesichts ihrer kaum weg zu diskutierenden Legitimitätsprobleme einen umfassenden Grundrechtsschutz nötig, den die Bürger auch als solchen verstehen und leben sollten. Der Grundrechtsschutz ist für die Union unverzichtbar. Dies kommt in dieser exzellenten Kommentierung durchgehend zum Ausdruck. Das Vertrauen der Unionsbürger in das überaus komplexe Unionsrecht und der sichtbare europäische Grundrechtsschutz müssen synchron sein.

Der ganz ausgezeichnete Kommentar eines der besten Kenner dieser Materie in Deutschland zeigt dem Leser – ohne größere Vorkenntnisse voraus zu setzen – wie die Europäischen Grundrechte zu handhaben und auszulegen sind. Die Charta wird in diesem Kommentar unter Berücksichtigung der zusätzlichen Rechtsquellen erläutert. Die EMRK wird ständig einbezogen. Die Erläuterungen folgen einem einheitlichen Gliederungsschema. Intensiv einbezogen wird aber auch die neuere Rechtsprechung des BVerfG zur Durchsetzung der Charta mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde.

Die Kommentierung bezieht dabei den Normtext auf die bereits vorhandenen Entscheidungen des EuGH und des EGMR, wobei auch die im AEUV vorhandenen Grundrechte und die Menschenrechtskonvention herangezogen werden. Die Rechtsprechung des EuGH wurde bis zum Juli 2020 ausgewertet, so dass die Kommentierung hochaktuell ist.

Die Rspr. des EGMR wird immer dann besonders intensiv herangezogen, wenn seitens des EuGH noch keine hinreichende Rspr. vorhanden ist, aber der EGMR sich auf der Basis der EMRK zu vergleichbaren Problemen bereits geäußert hat.

Die Kommentierungen verfahren sehr systematisch, so dass wichtige Sachzusammenhänge auch entsprechend hervortreten. Dies ist umso mehr erforderlich als die Charta der Grundrechte deutlich mehr Grundrechte enthält als etwa das deutsche Grundgesetz – etwa für den Bereich des Arbeitsrechts – und Fragen der Abgrenzung, des Zusammenspiels und der Überschneidungen eine deutliche Rolle spielen.Manche Normen enthalten auch reine Programmsätze, wie etwa Art. 38 zum Verbraucherschutz, der als Grundrecht kaum eine Bedeutung erlangen dürfte. Dies gilt aber nicht für Grundrechte wie dem Recht auf eine gute Verwaltungnach Art. 41, aus dem sich Leistungsrechte ableiten lassen. Dies kommt dann jeweils in den Kommentierungen auch sehr klar zum Ausdruck.

Die Darstellung arbeitet – völlig konsequent – angesichts dieser Umstände mit vielen Querverweisen und wertet auch fremdsprachliche Darstellungen intensiv aus, was sehr zu begrüßen ist.

In vielen Bereichen betritt die Kommentierung nach wie vor Neuland, so dass gerade auch die Rechtsprechung diese Kommentierung eingehend beachten sollte. Für die Neuauflage hat der Verfasser den Kommentar vollständig aktualisiert, wobei teilweise Kürzungen vorgenommen wurden, jedenfalls an Stellen, an denen durch die Rechtsprechung Klärungen seit der Vorauflage herbeigeführt wurden. Das Schrifttum wird eingehend berücksichtigt. Da sich viele neue Probleme ergeben haben, ist der Umfang erneut angestiegen.

Der Kommentar dient primär der Optimierung der Auslegung der mit dem Vertrag von Lissabon zum 1.12.2009 rechtsverbindlich erklärten Grundrechte-Charta. Die sehr lesenswerte Einführung gibt einen Überblick über das auf der Vorschrift des Art. 6 EUV basierende System des Europäischen Grundrechtsschutzes mit seinen Verzweigungen.

Die Kommentierungen zu den allgemeinen Bestimmungen der Charta (Art. 51 ff.) bieten gleichzeitig einen Abriss der wichtigsten Begriffe der allgemeinen Grundrechtslehren des Europäischen Verfassungsrechts, wie Grundrechtsverpflichteter, Grundrechtsträger, Grundrechtsfunktionen, Schutzbereich und Einschränkung sowie Auslegung der Grundrechte.

Die europäischen Grundrechte sind nicht deckungsgleich mit den deutschen Grundrechtsregelungen. Es werden wenigstens teilweise Schutzbereiche normiert, die im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt sind, wie z.B. der Schutz persönlicher Daten, das Recht auf Bildung, Rechte von Kindern und Älteren, die Gewährleistungen zum individuellen Arbeitsrecht oder das Recht auf eine gute Verwaltung. Infolgedessen wird auch das Grundgesetz als Referenzmaßstab herangezogen.

Hier auf einzelne Artikel einzugehen, ist müßig, aber die vorzügliche Einleitung verklammert quasi die gesamte Kommentierung, ausgehend von Art. 6 EUV, in einer interessanten Abschichtung zwischen den Rechtsgrundsatz – Grundrechten und den Charta – Grundrechten und unter Betonung der Bedeutung der EMRK als Rechtserkenntnisquelle auch im Rahmen der Arbeit mit der Charta der Grundrechte.

Diese Kommentierung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit einem sehr hohen Informationsgehalt setzt Maßstäbe und ist für jeden interessant, der sich für diese Materie interessiert. Die Neuauflage geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung