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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Überblick über das kollektive Arbeitsrecht

Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, 4. Aufl., 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Richardi / Bayreuther | Kollektives Arbeitsrecht | 4. Auflage | 2019

Reinhard Richardi/Frank Bayreuther

Kollektives Arbeitsrecht

4. Auflage

 Das Werk ist Teil der Reihe: Vahlen • Jura / Lehrbuch

München: C.H.Beck, 2019, 417 S., 35,90 Euro

ISBN 978-3-8006-5777-3

www.beck-shop.de

Der jetzt nach vier Jahren in vierter Auflage vorliegende Grundriss bietet eine profunde Übersicht über das kollektive Arbeitsrecht, dass die Arbeitsverfassung in Deutschland jenseits der Kleinbetriebe wesentlich prägt. Es handelt sich dabei um ein kompliziertes System der Gruppenbeteiligung, dass zahlreiche deutsche Besonderheiten aufweist. Tarifautonomie, Unternehmensmitbestimmung sowie Betriebsverfassungsrecht stehen in einem engen, funktionalen Zusammenhang und sind wiederum mit anderen Bereichen des Arbeitsrechts verzahnt. Die hier maßgeblichen, rechtlichen Strukturen werden in diesem Lehrbuch sehr systematisch und verständlich dargestellt.

Im kollektiven Arbeitsrecht wird die Selbstverwaltung des Arbeitslebens nach dem Prinzip der Gruppenbeteiliung geregelt und zwar durch die Rechtsinstitute der Tarifautonomie, die Betriebsverfassung, die Unternehmensmitbestimmung und im Falle des Falles auch durch den Arbeitskampf.

Der Grundriss zeigt die Strukturen dieser Institute und ihrer Zusammenhänge auf. Auf eine Auseinandersetzung mit der Literatur wird zugunsten einer präzisen Analyse der maßgeblichen Rechtsprechung weitgehend verzichtet. Immer intensiver zu berücksichtigen sind auch hier die europarechtlichen Einflüsse, die sich in die vorhandenen Strukturen indessen nicht nahtlos einfügen, nicht nur in Deutschland.

Gesetzlich ist dieser Bereich streckenweise unzureichend geregelt, aber bislang ist jeder Ansatz für ein Arbeitsgesetzbuch im Ansatz steckengeblieben, so dass mit einer Materie, die von Richterrecht deutlich überlagert ist, weiter gearbeitet werden muss und auch kann. Seit der Vorauflage haben sich aber in Teilbereichen deutliche Änderungen – auch aufgrund Änderungen der Rechtsprechung – ergeben, so dass die vierte Auflage umfassend überarbeitet werden musste.

 Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere folgende Änderungen:

  • Auswirkungen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes
  • Tarifeinheit nach der Entscheidung des BVerfG
  • Neuere Rechtsprechung von EuGH und BAG zur Dynamik von Bezugnahmeklauseln
  • Rechtsprechung des BAG zur Allgemeinverbindlicherklärung und die SokaSiG-Gesetze
  • Tarifverträge im neuen Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Streikarbeit von Leiharbeitnehmern
  • Arbeitskämpfe im kirchlichen Bereich, Beamtenstreik
  • Rechtsprechung zu unzulässigen Tarifforderungen
  • Drittwirkungen von Streiks
  • Digitale Beschäftigung in der Betriebsverfassung
  • Einordnung des drittbezogenen Personaleinsatzes in die Mitbestimmung nach der AÜG-Reform 2017
  • Mindestlohn und Entgeltmitbestimmung.

Völlig konsequent setzen die Verfasser einen deutlichen Schwerpunkt auf das Betriebsverfassungsrecht als der praxisrelevantesten Materie dieses Rechtsgebietes, wo allerdings zu vermerken ist, dass immer mehr Betriebe entsprechender Größenordung keine Betriebsverfassung mehr aufweisen.

Der erste Teil behandelt Grundfragen und den historischen Hintergrund des kollektiven Arbeitsrecht in Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht, um sodann die das kollektive Arbeitsrecht wesentlich tragenden Prinzipien der Koalitionsfreiheit je für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu erörtern. Auch hier sinkt der Organisationsgrad, aber auch die Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.

In Teil 3 wird das Tarifvertragsrecht in allen wesentlichen Facetten dargestellt, wobei insbesondere auch das Günstigkeitsprinzip und die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung behandelt werden, nunmehr auch und gerade unter dem Einfluss der gesetzlichen Fixierungen von Mindestlöhnen. Insbesondere der Einfluss des Mindestlohngesetz zieht sich durch das Tarifrecht inzwischen wie ein “roter Faden” und hat bereits zur Aufhebung von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen in erheblichem Umfang geführt. Besondere Bedeutung haben Tarifverträge beim Betriebsübergang, so dass dies in einem gesonderten Kapitel eingehend dargestellt wird, verzahnt mit den Strukturen des § 613 a BGB. Ein Schwerpunkt der Neubearbeitung stellt die vom Gesetzgeber gewollte Stärkung der Einheit der Tarifautonomie dar. Vertiefter eingegangen wird auf die Bedeutung von Tarufverträgen bei der Arbeitnehmerüberlassung.

Ein kürzerer vierter Teil stellt das Arbeitskampfrecht dar, wobei sowohl über die Zulässigkeit als auch über etwaige Rechtsfolgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden heftig gestritten wird. Mangels gesetzlicher Regelungen wird hier die gesamte einschlägige Rechtsprechung praxisnah aufgearbeitet. Vertieft thematisiert werden die Folgen der Drittwirkungen von Streiks.

Der Schwerpunktteil über das Betriebsverfassungsrecht stellt auch für Arbeitgeber und Betriebsräte interessante Informationen bereit und erörtert zunächst, was die Betriebsverfassung ausmacht und wie man einen Betriebsrat installiert (oder auch nicht). Die Darstellung der Organisation der Betriebsverfassung mündet ein in eine Analyse der tragenden Grundprinzipien der §§ 74, 75 BetrVG, um sodann das materielle Betriebsverfassungsrecht der Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in ihrer abgestuften Intensität darzustellen. Hier wird intensiv auf bestehende Konfliktzonen und die Möglichkeiten der Einigungsstellen eingegangen.

Kurz erörtert wird das Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes. Ebenfalls recht kurz wird das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen auf der Ebene des Aufsichtsrates dargestellt.

Die vierte – erneut wesentlich erweiterte und sehr verständlich geschriebene – Auflage bietet einen profunden, sehr systematischen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht in Deutschland und seine funktionalen Zusammenhänge vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen.

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