Kur/v.Bomhard/Albrecht (Hrsg.), Markenrecht, 4. Auflage, 2023, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Anette Kur /Verena v. Bomhard / Friedrich Albrecht (Hrsg.)
MarkenG/UMV
Markengesetz, Verordnung über die Unionsmarke (UMV)
Kommentar
4. Auflage
München: C.H.Beck, 2023, Buch. XXXVIII, 2737 S., in Leinen, 219,00 Euro inkl. MwSt.
Die vierte Auflage dieses hoch interessanten Kommentars enthält erneut eine vollständige und aktuelle Kommentierung des deutschen Markengesetzes, beruhend auf der EU-Markenrichtlinie, sowie der novellierten europäischen Unionsmarkenverordnung. Eine solche Kommentierung anhand der Rechtsprechung in einem Band zu verbinden, ist nicht zuletzt angesichts der vielfältigen Zusammenhänge zwischen diese Regelungsmaterien überaus sinnvoll und sehr zu begrüßen.
Die Erläuterungen legen besonderen Wert auf die Verknüpfung und Einbettung des Markenrechts in den gesamten Rechtsrahmen des Kennzeichenrechts. Daher wird sowohl auf Parallelen als auch auf Abweichungen von deutschem und europäischem Recht ausdrücklich hingewiesen, wo dies in den Erläuterungen angebracht ist.
Die Kommentierung beruht auf einer detaillierten Auswertung der – teilweise nicht widerspruchsfreien – Rechtsprechung, die umfangreich nachgewiesen ist, sodass die Kommentierung einen starken Praxisbezug aufweist, der sich auf Lösungsmodelle auch dort konzentriert, wo die Rechtsprechung – so vorhanden – nicht eindeutig ist oder sogar ganz fehlt.
Das Werk beweist erneut, dass wissenschaftliche Durchdringung auf hohem Niveau und gute Lesbarkeit keine Widersprüche sein müssen.
Die Erläuterungen weisen zahlreiche Beispiele, Rechtsprechungsübersichten und weiterführende Details auf, die typographisch kenntlich gemacht sind, um den Zugang zum Text zu erleichtern. Ein systematisch-einheitlicher Aufbau und hohe formale Einheitlichkeit sind weitere Qualitätsmerkmale.
Auch die vierte Auflage beruht auf einer innovativen Verknüpfung von europäischem und deutschem Recht und geht allen aktuellen Tendenzen nach; wiederum verfasst von erfahrenen und führenden Experten des Markenrechts auf der Basis auch der aktuellen Reformtendenzen und unter Auswertung der Praxis der Markenämter.
Für die vierte Auflage wurde der Kommentar komplett durchgesehen und aktualisiert sowie teilweise neugeschrieben. Es handelt sich um die vierte Printversion des Beck’schen Onlinekommentars zum Markenrecht, der ständig online aktualisiert wird.
Die 4. Auflage des in der Fachwelt völlig etablierten Kommentars wurde um neue Rechtsprechung ergänzt, ferner wurde die markenrechtliche Literatur aktualisiert. An neuer Gesetzgebung sind folgende Änderungsgesetze eingearbeitet:
- MaMoG – Markenrechtsmodernisierungsgesetz
- Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
- 4. Gesetz zur Änderung des LFGB sowie anderer Vorschriften
- Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts.
In dieser Neuauflage wurde ein besonderes Augenmerk auf die Einarbeitung der Novellierung des Markengesetzes durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) zur Umsetzung der MRL gelegt und die damit einhergehenden Änderungen des deutschen Markenrechts, wie u.a. die Einführung neuer Markenformen und zusätzlicher absoluter Schutzhindernisse sowie die umfangreichen Änderungen im Widerspruchsverfahren, ausführlich kommentiert. Die Erläuterungen gehen daher auf alle Rechtsänderungen im Detail ein. Die Auswirkungen des Brexit werden in den Erläuterungen zu Art. 1 UMV berücksichtigt. Berücksichtigt werden aber auch die Besonderheiten im Verhältnis zur Schweiz.
Die Kommentierungen setzt Schwerpunkte entlang den aktuellen Rechtsänderungen, etwa bei § 8 MarkenG hinsichtlich der Schutzhindernisse bei Ursprungsbezeichnungen, geographischen Angaben und weiteren Eintragungshindernissen. Inzwischen ist durch die Einführung eines amtlichen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrens beim DMPA ein Gleichklang zum europäischen Markenrecht hergestellt worden, auf den entsprechend eingegangen wird. Hierzu sind bereits Entscheidungen ergangen.
Die Kommentierungen orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die immer stärker vom EuGH geprägt wird. Allerdings werfen die neuen Verfahren erhebliche neue Problemzonen auf, deren Lösung nicht komplett absehbar ist. Entsprechende Lösungsmodelle werden vorgelegt. Dies betrifft insbesondere Fragen der graphischen Darstellbarkeit. Allerdings enthält § 3 Abs.2 MarkenG eine Ausdehnung der Ausschlussgründe bei 3D-Marken, auf die intensiv eingegangen wird. Korrespondierend sind die Widerspruchsgründe erweitert worden. Änderungen haben sich auch beim Benutzungszwang ergeben, auf die intensiv eingegangen wird. Hinzuweisen ist auch auf die Kommentierung der Gewährleistungsmarke in § 106 a – 106 h MarkenG, die viele neue Rechtsfragen aufwirft.
Unbeschadet des hohen wissenschaftlichen Niveaus ist der Kommentar überaus flüssig lesbar geschrieben. Die Kommentierungen enthalten zahlreiche Beispiele, Rechtsprechungsübersichten und weitere Details, die das Verständnis erleichtern. Der Kommentar ist sehr systematisch konzipiert und legt Wert auf eine formale Einheitlichkeit der Kommentierungen.
Auf Parallelen und Abweichungen von deutschem und europäischem Recht wird ausdrücklich hingewiesen. Besonders zeichnen diesen Kommentar der starke Praxisbezug aus sowie die Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung. Alle Kommentierungen enthalten nach Möglichkeit einer Übersichtsebene, den Haupttext der Kommentierung und eine kleiner gesetzte Detailebene, die etwa Hinweise zur Rechtsentwicklung, Kritik an der Rechtsprechung und abweichende Auffassungen enthalten kann. So wird beispielsweise der Zusammenhang die Verwechselungsgefahr mit allen Unterschieden im Detail systematisch entfaltet. Sehr lesenswert sind etwa die Kommentierungen zu den Eintragungsverfahren, zu den Widerspruchsverfahren, zu markenrechtlichen Unterlassungsklagen und zu den Löschungsmöglichkeiten. Der Kommentar ist zu vielschichtig um hier auf Details einzugehen.
Der erstklassige Kommentar zum deutschen und europäischen Markenrecht zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug bei wissenschaftlicher Durchdringung des für das Wirtschaftsrecht sehr wichtigen Markenrechts aus.