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Rezensionen juristischer Literatur

Eine kompakte und praxisnahe Kommentierung zum KGSG

K. von der Decken/F. Fechner/M. Weller (Hrsg.), Kulturgutschutzgesetz. Kommentar, Erstauflage, Nomos, 2021

Eine Rezension zu:

978-3-8487-3746-8

 Kerstin von der Decken/ Frank Fechner/Matthias Weller (Hrsg.)

Kulturgutschutzgesetz

Kommentar

Reihe: NOMOSKOMMENTAR

Erstauflage

Mit einem Geleitwort von Erik Jayme

Baden-Baden: Nomos, 2021, Buch, 640 S. Hardcover, 138,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8487-3746-8

 www.nomos-shop.de

Der neue Kommentar schließt eine Lücke in der kunstrechtlichen Literatur. Beim Thema des Kulturgutschutzes geht es im Kern darum, die Abwanderung nationaler Kulturgüter von erheblicher Bedeutung entweder zu verhindern oder zu regulieren. Der rechtliche Rahmen für den Abwanderungsschutz und die Restitution unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter ist international, supranational und national in erheblicher Bewegung. In Deutschland ist diese Bewegung mit der Verabschiedung des KGSG vom 31. Juli 2016 bis auf weiteres zu einem Abschluss gekommen, aber seit der EU – EinfuhrVO von 2019 ist in diese Materie erneut starke Bewegung gekommen.

Das relativ neue Kulturgutschutzgesetz führt die bisher bestehenden Gesetze zum Kulturgutschutz (Kulturgutschutzgesetz von 1955, Kulturgüterrückgabegesetz von 2007, Kulturgutsicherungsgesetz von 1998, Kulturgüterverzeichnis-VO von 2008) in einem Gesetz zusammen, das teilweise – jedenfalls im Kunsthandel – sehr kritisch aufgenommen worden ist. Es setzt die völker- und europarechtlichen Vorgaben, insbesondere der UNESCO-Kulturgut-Konvention von 1970, der Haager Konvention von 1954 und der EU-Richtlinie 2014/60/EU zur Rückgabe von Kulturgut, um. Es hat damit auch europarechtliche und völkerrechtliche Hintergründe. Das Gesetz soll den Schutz vor illegalem Handel mit Kulturgut verstärken und reformiert den Abwanderungsschutz grundlegend. Die Verbindungen zur Geldwäscheprävention sind evident. Der neue, sehr umfassende Kommentar enthält auch eine Art Bestandsaufnahme der ersten vier Jahre der Rechtsanwendung dieses Gesetzes, das allerdings zwei Änderungen seither erfahren hat (§§ 85, 86 zur Vermögensabschöpfung und §§ 77, 78,79 und 80 zum Datenschutz) und durch die EU-Einfuhrverordnung von 2019 insoweit in einem neuen Rechtsrahmen anzuwenden ist, der allerdings erst sukzessiv entsteht. Die damit zusammenhängen Problemstellungen werden bei den Erläuterungen berücksichtigt.

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) ist das Ergebnis der bislang umfassendsten Reform des deutschen Kulturgüterrechts.  Da im Jahr 2021 eine Evaluierung dieses Gesetzes stattfinden soll, die wahrscheinlich zu einer Abstimmung auf die EU-Einfuhrverordnung führen dürfte, ist dieser Kommentar diesbezüglich ein entscheidender Input für dieses Verfahren. Der Kommentar hat den Stand von Oktober 2020.

Der neue NomosKommentar bietet eine umfassende, detailgenaue und ausgewogene Analyse des Gesetzes – unter Berücksichtigung der seit 2016 vorgenommenen Gesetzesänderungen und der neuen EU-Einfuhrverordnung von 2019. In wissenschaftlicher und dennoch praxisorientierter Herangehensweise sowie unter Diskussion streitiger Punkte werden alle Aspekte des Kulturgutschutzes kommentiert:

• der Abwanderungsschutz für nationales Kulturgut,
• die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
• der Handel mit Kulturgütern,
• die Pflichten bei ihrem Inverkehrbringen,
• die Rückgabe illegal ein- bzw. ausgeführten Kulturguts,
• der internationale Leihverkehr und
• die Strafvorschriften.

Vorangestellt ist in Teil 1 ein umfassender Überblick über die Grundlagen des Kulturgüterschutzes und dessen Entwicklung in nationaler, supranationaler und völkerrechtlicher Hinsicht. Im ersten Abschnitt wird zunächst terminologisch geklärt, was den Kulturgutschutz ausmacht, um sodann im nächsten Abschnitt einen historischen Überblick zur Entwicklung in Deutschland vorzunehmen, der selbstredend auch auf die Entwicklung seit dem 2. Weltkrieg und das Thema „Raubkunst“ eingeht. Der dritte Abschnitt behandelt völker – und europarechtliche Vorgaben für den Abwanderungsschutz und den Kulturgüterverkehr im internationalen Maßstab. In zwei weiteren Abschnitten wird auf die Rechtslage in Österreich und der Schweiz eingegangen.

Die sehr lesenswerte Einführung gibt einen profunden Überblick über die aktuelle Rechtslage beim Kulturgüterschutz und dessen rechtlicher Entwicklung in den letzten Jahrzehnten, die besonders angestoßen wurden durch die europarechtlichen Embargo-Regelungen mit Blick auf den Kulturgüterschutz mit engen Verbindungen zur Geldwäscheproblematik. Gut dargestellt wird auch die Kritik am KGSG, das selbstredend eine Beschränkung des freien Warenverkehrs beeinhalten kann und daher aus dem Bereich des Kunsthandels im Vorfeld der Verabschiedung viel Kritik erfahren hatte. Der Leitfaden der Kritik zieht sich durch alle Kommentierungen. Der Kunsthandel hat sich allerdings auf dieses Gesetz selbstredend eingestellt.

Der Anwendungsbereich wird den Kommentierungen der §§ 1 und 2 KGSG sehr detailliert nachvollzogen. Der Begriff des nationalen Kulturgutes wird in § 6 legal definiert und wird damit abgegrenzt von Kunstwerken in privater Hand.  Die Möglichkeiten der Ausfuhr werden durch § 21 KGSG limitiert, während die Einfuhr mit ähnlichen Beschränkungen in § 28 geregelt ist, wobei die EU-EinfuhrVO insoweit Vorrang haben kann. Die Beschränkungen werden sehr verständlich erläutert.

Die neuen Regelungen zum unrechtmäßigen Kulturgutverkehr in §§ 31 ff vereinheitlichen eine Materie, die zuvor in mehreren Gesetzen geregelt war, wobei § 31 keiner Vorgängerregelung entspricht.  Die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes wird in den §§ 49 – 76 KGSG nunmehr eingehend geregelt, mit zahlreichen Überschneidungen zum Zivilrecht, für dessen Anwendung § 54 eine spezielle Kollisionsregelung für diesen Bereich enthält. Bekannte Anwendungsschwierigkeiten werden in den Erläuterungen umfassend thematisiert. Dies gilt auch für die speziellen strafrechtlichen Regelungen in §§ 83 – 88 KGSG.

Der neue Kommentar bietet eine ausgezeichneten Überblick über die Systematik des Kulturgutschutzes sowie die völker- und europarechtlichen Grundlagen. Die Kommentierungen sind wissenschaftlich fundiert und beruhen auf einer umfassenden Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, mit dem Fokus auf die Praxis und zwar in lösungsorientierter Weise. Die Bundes- und Landeskompetenzen werden klar abgegrenzt.

Diese neue Kommentierung des KGSG bietet Museen, privaten Sammlern und dem Kunsthandel sowie ihren anwaltlichen Beratern, den Behörden und Gerichten eine praxisnahe Orientierung bei der Anwendung des Gesetzes. Die Kommentierungen sind prägnant, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisgerecht. Sie erläutern den Rechtsrahmen sehr transparent, wobei selbstredend Fragen offen bleiben, die sich erst in Jahren klären lassen, zumal diese Materie sehr international ist. „Fertige Lösungen“ sind bei de zahlreichen Anwendungsproblemen nicht zu erwarten, aber für diese Fälle werden angemessene Lösungsmodelle entwickelt.

Die unschwer zu erkennenden Schwerpunkte des Kommentars liegen bei dem Schutz von Kulturgut vor Abwanderung, bei der Aus- und Einfuhr von Kulturgütern, bei der Rückgabe unrechtmäßig eingeführten und ausgeführten Kulturguts und beim Datenschutz, entsprechend der Konzeption des KGSG.

Der Kommentar richtet sich an mit Kunstrecht und dem Kulturgutschutz als besonderem Verwaltungsrecht befasste Rechtsanwälte, Richter und Beamte in Bundes- und Landesministerien, Museumsbedienstete, Rechtswissenschaftler/innen, Studierende sowie die Praxis im Kunsthandel, Kunstsammler/innen, Kunsthändler/innen, Museen, Stiftungen, Galerien, Auktionshäuser.

Der neue Kommentar gibt einem sehr kompakten und kenntnisreichen Überblick über alle Fragen, die mit dem Kulturgüterschutz in Zusammenhang stehen.

Herausgegeben
wird der NomosKommentar von im Kulturgüterrecht anerkannten Wissenschaftlern, die als unabhängige Experten vom Deutschen Bundestag während des Gesetzgebungsverfahrens hinzugezogen wurden. Im Verbund mit einer Autorenschaft aus Wissenschaft und Praxis garantiert der Kommentar Ausgewogenheit und höchstes wissenschaftliches Niveau. Er richtet sich an alle mit Kulturgüterrechtsfragen befassten Bundes- und Landesbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Kunstrechtsachverständige und Wissenschaftler.

Prof. Dr. Kerstin von der Decken (ehemals: Odendahl), Professorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völkerrecht, Europarecht und Allgemeine Staatslehre an der Universität Kiel. Habilitation mit einer Schrift zum Kulturgüterschutz, Herausgeberin der Normensammlung „Kulturgüterrecht“ (2. Aufl. 2020). Zahlreiche Veröffentlichungen sowie Lehrtätigkeit im Bereich des Kulturgüterschutzes.

Prof. Dr. Frank Fechner, Professor für Öffentliches Recht, insbesondere öffentlich-rechtliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Technischen Universität Ilmenau. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Kulturgüterschutz, insbesondere zum Schutz archäologischen Kulturguts, zum Denkmalschutz und zu den Prinzipien des Kulturgüterschutzes.

Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., Professor für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht an der Universität Bonn. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Kunst- und Kulturgüterschutzrecht, insbesondere zu internationalprivat- und verfahrensrechtlichen Fragen sowie zum Restitutionsrecht.

Die Autoren:
Silke Birk; Prof. Dr. Kerstin von der Decken; Prof. Dr. Frank Fechner; Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M.; Prof. Dr. Volker Haas; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme; Robert Kirchmaier; Michael Kling; RA Robert A. Kugler; Dr. Robert Peters; MMag. Dr. Erika Carola Pieler; Prof. Dr. Marc-André Renold; Dr. Udo Schäfer; Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer; Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Siehr; Dr. Arne Upmeier; Prof. Dr. Matthias Weller

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