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Rezensionen juristischer Literatur

Großkommentar DS-GVO und BDSGneu

Kühling/Buchner (Hrsg.), DS-GVO – BDSG. Datenschutz-Grundverordnung. Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar, 3. Aufl., 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Kühling / Buchner | Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz: DS-GVO / BDSG | 3. Auflage | 2020 | beck-shop.de

 Jürgen Kühling/Benedikt Buchner (Hrsg.)

Datenschutz-Grundverordnung – BDSG

Kommentar

3. Auflage

München: C.H.Beck, 2020, 1877 S., 199,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-74994-0

www.beck-shop.de

Die dritte Auflage dieses Großkommentars verdichtet in erster Linie die aktuelle Bestandsaufnahme der Datenschutzreform nachdem ca, 2,5 Jahren Erfahrung mit dem neuen Regelsystem. Wie in den beiden vorherigen Auflagen bietet der Großkommentar eine prägnante und wissenschaftlich Erläuterung der zentralen Materien des Datenschutzrechts, hat dabei aber stets den Rechtsanwender im Blick. Im Zentrum der Erläuterungen stehen in der Tendenz das Zusammenwirken zwischen europäischen und nationalen Rechtsregeln. Der Kommentar hat den Stand von Mai 2020, berücksichtigt aber bis zum Redaktionsschluss noch sämtliche Auseinandersetzungen um die EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Kontext der Rechtsanwendung in ganz Europa weiter anhalten.

Der Großkommentar ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. In seiner 3. Auflage erläutert das Werk dogmatisch fundiert die Normen der DS-GVO und sämtliche Bestimmungen des BDSG 2018 (einschließlich der Umsetzung der Richtlinie im Bereich der Strafverfolgung) stringent und mit Blick auf das Wesentliche, so dass jeweils deutliche Schwerpunkte nach der Normenrelevanz gebildet werden. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ebenso wird die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigt, in deren Fortentwicklung Datenschutzstandards eine erhebliche Funktion haben.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. neue Anpassungen des sektorspezifischen Datenschutzrechts auf Bundes- und Landesebene, die es seit Erscheinen der 2. Auflage gab, die ersten Stellungnahmen und Entscheidungen der Gerichte und Aufsichtsbehörden die Schrems II-Entscheidung des EuGH vom Juli 2020 in den Art. 44 ff. DS-GVO sowie Änderungen des neuen BDSG durch das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU. Vorhandene Rechtsprechung und Literatur werden im Detail ausgewertet und kritisch analysiert.
Die Kommentierug trägt dem Umstand Rechnung, dass die DS-GVO in erheblichem Umfang Öffnungsklauseln zum nationalen Recht enthält, von denen in den Mitgliedsstaaten der EU durchaus unterschiedlich Gebrauch gemacht wird, so dass eine Regelungskomplexität entstanden ist, die die Rechtsunsicherheit durchaus gesteigert hat. Die angestrebte Einheitlich des Datenschutzrechts in Europa ist durchaus in Teilen fraglich geworden. Der Kommentar wirft an geeigneten Stellen auch einen Blick auf die parallelen Regelungen auf der Basis der Öffnungsklauseln in anderen Mitgliedstaaten. Die Problematik des BREXIT wird einbezogen. Die drei Auflagen dieses exzellenten Großkommentars zeigenn wie sehr die Entwicklung des Datenschutzrechts seit 2017 im Fluß ist, wovon auch die zahlreichen Anpassungen der Rechtslage zeugen. Die Erläuterungen enthalten im Detail auch viel Kritik und tragen zur Diskussion der Verbesserung des Datenschutzrechts effektiv bei.

Der Großkommentar enthält überdies eine kompakte Einführung in das Datenschutzrecht, die die Entwicklungen sehr nachvollziehbar machen und auf das europäische Primärrecht und das Verfassungsrecht beziehen, da sich hier schwerwiegende Grundrechtsfragen stellen, deren Aufarbeitung den Kommentar wie ein roter Faden durchzieht. Es finden sich in den Erläuterungen auch viele Hinweise für die Praxis, in betrieblicher Hinsicht ebenso wie für die Praxis des Aufsichtsrechts. Auch der Beschäftigtendatenschutz stellt einen Schwerpunkt der Kommentierung dar.

Die Erläuterungen sind wie wie bisher sehr problemorientiert. Im Kontext des Zusammenhangs der jeweiligen Normen werden etwa folgende Fragen aufgeworfen und problematisiert: Was besagen diese neuen Regelungen? Was ist bei ihrer Anwendung zu beachten? Welche Änderungen sind erfolgt? Wie sieht die Rechtsanwendung auf der Detailebene aus?

Schwerpunkte bestehen auch in den Bereichen BigData und Cloudcomputing. Weitere Schwerpunkt bestehen bei den Aufsichts- und Rechtsschutzmöglichkeiten. Natürlich werden auch weiterhin die Auswirkungen auf SocialMedia und Telemedien intensiv einbezogen. Sehr interessant sind die hochaktuellen Ausführungen zu Datenübertragungen in Drittländer auf der Basis der aktuellen Rspr. des EuGH in der Rechtssache “Safe – Harbour III” eingegangen und auf die Problematik des vergleichbaren Schutniveaus in Drittländern wie den USA.

Wie aktuelle Entwicklungen zeigen, kommt dem Datenschutz eine immer größere Bedeutung für jeden Bürger (und Politiker) zu und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen geht es darum, was der Staat an Daten erheben darf und wie sie sie verwalten und nutzen darf. Auf der anderen Seite stellt sich das Problem welche Daten Unternehmen erheben dürfen und wie mit Daten umgehen müssen, die Diskussion um “Facebook” und andere Social Networks sowie die Abschöpfung von Informationen zur Verbesserung der Werbestragien zeigen dies in aller Schärfe. Darüber hinaus stellen sich die Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzes in Unternehmen mit immer größerer praktischer Bedeutung. In vielen Bereichen fehlen trotz der Regelungsdichte klare Normen und auch die EU-Datenschutzgrundverordnung enthält hierzu oftmals nur Regelungsansätze, deren Anwendung in der Praxis abzuwarten bleibt. Nichts anders verhält es sich im Detail mit Auskunftsrechten und dem “Recht auf Vergessen”. Videoüberachung, Cloud – Computing, die Nutzung von Apps und die Datenerhebungen in Social – Networks, Auftragsdatenverarbeitung, grenzüberschreitender Datenverkehr und Einwilligung von Arbeitnehmern markieren nach wie vor nur einige Probleme in diesem Bereich.

Stets bemühen sich die Kommentierungen Lösungsmodelle für alle abschätzbaren Problemlagen anzubieten, zumal zu vielen Bereichen sich erst Rechtsprechung entwickeln wird.

Der Kommentar hat alle aktuellen Entwicklungen sorgfältig und sehr intensiv aufgearbeitet. Die extrem komplexen Vorschriften werden praxisnah und verständlich erläutert.

Der Großkommentar bietet auch in der dritten Auflage erwartungsgemäß erhebliche Impulse für die aktuelle datenschutzrechtliche Diskussion und bildet alle Probleme in den Erläuterungen kritisch ab. Der Großkommentar ist eine Informationsquelle ersten Ranges.

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