Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zum BGB: Band 11: Erbrecht

Münchener Kommentar zum BGB: Band 11: Erbrecht, 9. Aufl., 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG | 9. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 11: Erbrecht (§§ 1922 – 2385; §§ 27 – 35 BeurkG)

Kommentar

         9. Auflage 2022, Buch, XLVII, 2538 S. Hardcover (In Leinen), 319,00 Euro inkl. MwSt.

         – nur als Gesamtwerk beziehbar –

Bandredakteurin: Dr. Sibyille Kessel – Wulf, Richterin am BVerfG

ISBN 978-3-406-76679-4

www.beck-shop.de

Mit dem nunmehr erschienenen Band 11 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die 9. Auflage dieses renommierten Großkommentars fortgesetzt, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind.

Das seit der Vorauflage auf  13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich in neunter Auflage noch im Jahr 2022 komplett vorliegen. Die Kommentierung erscheinen inzwischen in einem dreijährigen Turnus, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie die ersten erschienenen Bände der neunten Auflage eindrucksvoll gezeigt haben.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die europarechtliche und internationale Bezüge intensiv einbezieht.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des  Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und weisen viele Querverweise zu anderen Erläuterungen auf. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was Kritik der Autoren nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH und den Instanzgerichten durchgehend berücksichtigt wird.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe und Zusammenhänge hin analysiert, zumal sich im Erbrecht vor dem Hintergrund von korrespondierenden Gesetzesänderungen erhebliche Entwicklungen ergeben haben. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder  “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Mit der 9. Auflage wird Band 11 in einer vollständig überarbeiteten Form vorgelegt.

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle. Ziel aller Kommentierungen ist die Präsentation realitätsnaher Lösungsvorschläge.

Das Erbrecht ist – auf den ersten Blick – vom Normenbestand her zwar eine eher statische Materie. Nichtsdestoweniger ist dieses Rechtsgebiet aufgrund seiner zahlreichen Interdependenzen mit anderen Materien von einer Dynamik, die dieses Rechtsgebiet faszinierend macht. In dieser Auflage galt es, zu den §§ 1922-2385 BGB lediglich das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 mit den Neuerungen in §§ 2275, 2282, 2284, 2290, 2296 und 2347 zu berücksichtigen. Allerdings haben sich erhebliche Änderungen in der Rechtsprechung ergeben, die in dieser Auflage minutiös ausgewertet wird.

Die Neuauflage berücksichtigt bereits vorausschauend folgende Änderungen:

  • Erweiterung der unionsrechtlichen Bezüge
  • Einarbeitung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 2023
  • Berücksichtigung der künftigen Änderungen durch das MoPeG 2024
  • Hinweise auf die Änderungen durch die Stiftungsreform 2023/2026.

Die Neuauflage berücksichtigt damit zahlreiche Änderungen von Vorschriften, die mit dem Erbrecht korrespondieren und die insbesondere in der Vertragsgestaltung enormen Einfluss aufeinander haben, was sich beim MoPeG noch deutlich zeigen wird. Ohnehin berücksichtigt die Neuauflage generell alle bereits bekannten Regelungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht, die noch in Kraft treten werden, wie das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum, 01.01.2023. Nichts anderes gilt für das neue Stiftungsrecht, dass am 01.07.2023 in Kraft treten wird, soweit nicht Vorschriften zum 01.01.2026 in Kraft treten werden.

Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Ausführungen zum digitalen Nachlass und zu den erheblichen Änderungen im notariellen Beurkundungsrecht. Besonders intensiv berücksichtigt werden die Bezüge zwischen dem Erbschaftssteuerrecht und dem Erbrecht, zumal das Erbschaftssteuerrecht die Praxis der Errichtung der Verfügungen von Todes wegen intensiv prägt. In der fast 100 Seiten umfassenden Einleitung von Prof. Leipold werden alle diese Bezüge deutlich. Diese Einleitung stellt eine der profundesten Zusammenfassungen der Grundlinien des deutschen Erbrechts dar, unter Berücksichtigung der Geschichte des deutschen Erbrechts und der verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie des geltenden Erbschaftssteuerrechts mit Steuerfestsetzung und Erhebung.

Den Kommentierungen sind Übersichten vorangestellt, die die Handhabung deutlich erleichtern. Die Aktualisierungen sind sehr weitgehend, aber das Pflichtteilsrecht ist nahezu völlig neu kommentiert, wobei auch die sich hier stellenden Bewertungsfragen noch umfassender erläutert werden als dies bisher der Fall war. Vor den Abschnitten finden sich Einleitungen, die übergreifende Aspekte darstellten, so etwa für die schwierigen Regelungen des Erbvertrages, einer deutschen Besonderheit.

Herausgearbeitet werden insbesondere die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie zum internationalen Recht (EuErbVO), das das IPR des Erbrechts vollständig erneuert hat und einen Systemwechsel bedeutet, der gerade im Auswanderungsfall berücksichtigt werden sollte.

Die ausgezeichnete Kommentierung bietet eine ausgezeichnete Erläuterung aller aktuellen Tendenzen des Erbrechts.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung