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Rezensionen juristischer Literatur

GbR/PartnerschaftsG – Systematischer Kommentar (MoPeG)

Schäfer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft., 8. Auflage, 2023, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schäfer | Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft: GbR, PartG | 9. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Carsten Schäfer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft

Systematischer Kommentar

– §§ 705 – 740 a BGB und Partnerschaftsgesellschaftsgesetz nach der Gesetzesfassung gemäß MoPeG –

9. Auflage

München: C.H.Beck, 2023, 831 S., 119 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-79646-3

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Bei diesem systematischen Kommentar handelt es sich um eine Sonderausgabe aus dem Münchener Kommentar zum BGB, die seit Jahren zu den besten Kommentierungen dieser Materie zählt. Die Ausgabe ist eine zu 100% textidentische Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB – ein Sonderdruck – und enthält eine sehr systematische Kommentierung der §§ 705 bis 740 BGB und des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, nunmehr erstmals in der Fassung des MopEG, dessen Regelungen am 01.01.2024 in Kraft tritt. Der von Prof. Ulmer begründete Kommentar wird nunmehr von Prof. Schäfer allein verfasst. Es handelt sich um eine völlig veränderte Gesetzesfassung aufgrund der Gesetzesänderung vom 10.08.2021, die fast keinen Stein auf dem anderen gelassen hat. Es handelt sich daher um eine prospektive Kommentierung zu einer neuen Rechtslage, deren Auslegung durch die Rechtsprechung nicht in jeder Hinsicht prognostizierbar ist.

Die GbR ist nicht nur als Gesellschaftsform – etwa bei Publikumsgesellschaften – selbst von wesentlicher Bedeutung, sondern die Normen werden auch herangezogen, wenn das OHG- und KG – Recht Lücken aufweisen. Zudem handelt es sich – gerade angesichts der Vertragspraxis – um eine Art “Paradigma” des Personengesellschaftsrechts, auch wenn das einschlägige Gesellschaftsvertragsrecht sich vom dispositiven Recht oftmals weit entfernt. Hier setzt die Gesetzesänderung an, die strickt zwischen einer (handelsregisterfähigen) Außengesellschaft und einer BGB – Innengesellschaft mit unterschiedlichen Regelungen trennt. Diese Ausgabe erscheint vor der Kommentierung im Münchener Kommentar zum BGB. Diese Auflage greift aber die Entwicklungen in der Rspr. zum noch geltenden Recht der GbR detailliert auf.

Die Regelungen im BGB betreffend die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurden vollständig neu gefasst (§§ 705 BGB n.F.) und die GbR ist ab Geltung dispositiv rechtsfähig (kann ausgeschlossen werden; Umkehrung der Konzeption), was die Abgrenzung zur OHG noch schwieriger macht, als dies bei unternehmenstragenden Gesellschaften ohnehin schon der Fall ist.

Das Recht der OHG ist umfassend neu ausformuliert worden, während die Änderungen im Recht der Kommanditgesellschaften eher marginaler Natur sind. Diese Regelungen werden bei Bedarf in die Erläuterungen einbezogen. Die Haftungskonzepte sind praktisch unverändert, wurden aber modifiert nach den Vorgaben des BGH und sind jetzt in § 721 BGB explizit geregelt. Die BGB – Innengesellschaft wurde nur rudimentär kodifiziert. Neu geschaffen wird die Möglichkeit der Eintragung einer GbR in ein Gesellschaftsregister zur eGbR in §§ 707  – 707 d BGB.

Die Kommentierung hat nicht ohne Grund weiter bahnbrechenden Charakter für das Recht der GbR und darüber hinaus.

In die 9. Auflage sind zahlreiche neue Entscheidungen des BGH eingearbeitet, die teilweise den Charakter von Grundsatzteilen haben und zwar insbesondere erneut zur zur Publikumspersonengesellschaft, zum Minderheitenschutz bei der GbR gegen Mehrheitsbeschlüsse mit Relevanz nicht nur für Publikumspersonengesellschaften sowie zur Sanierung der Gesellschaft mit Blick auf Änderungen des Insolvenzrechts sowie zur Innengesellschaft. Intensiv einbezogen wird jetzt auch die Sanierungsperspektive, insbesondere nach dem Inkrafttreten des StaRUG.

Die Kommentierung bietet auch wichtige Informationen für die Vertragsgestaltung, da es jetzt wichtig ist, die Weichen für die Zukunft zu stellen und die Gesellschaftsverträge   anzupassen oder ganz neu aufzustellen und hierzu Entscheidungen in der Gesellschaft zu treffen. Hierzu gehört auch die Entscheidung eine Eintragung in das Register vorzunehmen.
Die bisherige Rechtsprechung wird auf die Anwendbarkeit auf das neue Recht analysiert, wobei zahlreiche Urteile ihre Relevanz verlieren werden.

Insgesamt wird nicht nur das geltende Recht besser im Gesetz abgebildet, sondern es wurden auch grundlegende Änderungen vorgenommen, die überwiegend überzeugend sind. Insgesamt wird die bisherige Vertragspraxis im Gesetz nachvollzogen, in der die Differenzen zur defizitären Rechtslage des noch geltenden Rechts seit Jahrzehnten präsent sind. Derzeit sind noch an die 100 Varianten in der Vertragspraxis der GbR „gängig“.

Die Erläuterungen berücksichtigen den aktuellen Stand zur Reform. In diesem Zusammenhang ist an die Diskussionen auf dem 71. Deutschen Juristentag 2016 zu erinnern, für das der Verfasser das Gutachten geschrieben hatte. Die Gesetzesänderungen werden weithin begrüßt. Prozessrechtliche Aspekte werden durchgehend berücksichtigt.

Die Neuauflage arbeitet zunächst die neuere Rechtsprechung mit Bezug zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein. Angesichts des Umstandes, dass dieser Rechtsbereich sehr von der Rechtsprechung – besonders des zweiten Senates des BGH – geprägt ist, wird insbesondere die Fortentwicklung der Rechtsprechung sowie der Literatur seit Erscheinen der Vorauflage kritisch analysiert.

Ein Schwerpunkt der Neuauflage lag erneut in der Einarbeitung der neueren Judikatur des BGH und der Oberlandesgerichte zum Recht der GbR und der Partnerschaftsgesellschaft. Im Zentrum stehen dabei insbesondere erneut Fragen zur Haftungsverfassung der GbR, zum Minderheitenschutz, zur Kündigung und Beendigung der GbR und zum Minderheitenschutz gegen Mehrheitsbeschlüsse. Erneut spielen Publikumsgesellschaften eine herausragende Rolle, da sie nach wie vor im Bereich der Kapitalanlagen eine erhebliche Bedeutung haben. Angesichts ihrer Flexibilität oftmals nicht unbedingt zum Vorteil der Anleger. Die Rechtsprechung zur Haftungsverfassung der GbR im Übergang von der Doppelverpflichtungs- zur Akzessorietätstheorie stellt immer noch einen Schwerpunkt der Kommentierung dar, zumal bei der quotalen Haftung in Anlagegesellschaften nach wie vor offene Fragen bestehen, die das neue Recht möglicherweise gelöst hat. Ohnehin ist es ein deutliches Anliegen dieses vorzüglichen Kommentars auch Folgeabschätzungen vorzunehmen, um diese rechtlich bewältigen zu können. Daher wird – wo immer erforderlich – nach angemessenen Lösungen gesucht, die letztlich auch Vorschläge an die Rspr. darstellen, deren Entwicklung ab dem 01.01.2024 derzeit offen ist.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Gesellschafterpflichten, die vertraglich – in gewissen Grenzen – sehr unterschiedlich ausgestaltet werden können. Besonders virulent ist seit einigen Jahren der Bereich der Mitwirkung der Gesellschafter bei der Sanierung solcher Gesellschafter, die hier eingehend thematisiert werden. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere die Urteile zur Rechtsstellung mittelbar beteiligter Gesellschafter im Falle einer qualifizierten Treuhand eine deutliche Rolle, gefolgt von Möglichkeiten der Durchbrechung der Anonymität der Gesellschafter, zur Beitragserhöhung. Eingehend thematisiert wird auch die Grundbuchfähigkeit der GbR, die auf der Ebene der Instanzgerichte immer noch erhebliche Probleme bereiten kann. Es liegt auf der Hand, dass eine eingetragene Außengesellschaft nunmehr auch grundbuchfähig sein wird.

Dieser Kommentar beeinflusst auch die Vertragspraxis erheblich, weshalb auf Fragen der Inhaltskontrolle – soweit sie anwendbar ist – und auf Gestaltungsoptionen in den maßgeblichen Problembereichen eingegangen wird.

Angesichts der Entwicklung des Rechts der GbR, ihrer oftmals kritischen Abgrenzung zur OHG und der Entwicklung der Haftungsverfassung – auch in § 721 BGB – ohne letztlich funktionsfähige Haftungsbegrenzungen ist ein gewisser Trend zur Partnerschaftsgesellschaft mit ihrer Haftungskonzentration festzustellen. Dies wird umso mehr der Fall als die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung inzwischen gesetzlich eingeführt worden ist. Diese Entwicklungen sind in dieser Auflage bereits eingehend berücksichtigt. Diese Rechtsform der “PartG mbB” ermöglicht es Angehörigen freier Berufe – neben der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft – die berufliche Haftung auf eine Versicherungssumme zu begrenzen. Der Gesetzgeber wollte damit eine deutsche Alternative zur LLP schaffen. Ob und wie diese neue Rechtsform als mögliche Alternative zur GmbH – deren Vermeidung etwa bei Architekten weitgehend berufsrechtliche Gründe hat – von der Praxis angenommen wird, kann inzwischen weitgehend bejaht werden.

Im PartGG wurde die nunmehr gesetzlich geregelte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung jetzt noch vertiefter kommentiert.  Rechtsanwendungsprobleme, beispielsweise beim “Formwechsel” in die PartGmbB, wurden in der Neuauflage aufgegriffen.

Die 9. Auflage wurde allein von Professor Dr. Carsten Schäfer bearbeitet, der die ursprüngliche, Maßstäbe setzende Konzeption von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer konsequent fortführt.

Die Kommentierung bietet jetzt eine präzise Erläuterung des gesamten Rechtsbereichs des Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Partnerschaftsgesellschaft auf höchstem Niveau nach neuem Recht. Sie ist weiter eine Informationsquelle allererster Wahl, schlicht hervorragend und bleibt weiter bahnbrechend.

 

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