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Rezensionen juristischer Literatur

GbR/PartnerschaftsG – Systematischer Kommentar

Ulmer/Schäfer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft., 8. Auflage, 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Ulmer / Schäfer | Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft: GbR PartG | 8. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Peter Ulmer/Carsten Schäfer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft

Systematischer Kommentar

8. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 706 S., 109 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-76826-2

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Bei diesem systematischen Kommentar handelt es sich um eine Sonderausgabe aus dem Münchener Kommentar, die seit Jahren zu den besten Kommentierungen dieser Materie zählt. Die Ausgabe ist eine zu 100% textidentische Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB – ein Sonderdruck – und enthält eine sehr systematische Kommentierung der §§ 705 bis 740 BGB und des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes. Die GbR ist nicht nur als Gesellschaftsform – etwa bei Publikumsgesellschaften – selbst von wesentlicher Bedeutung, sondern die Normen werden auch herangezogen, wenn das OHG- und KG – Recht Lücken aufweisen. Zudem handelt es sich – gerade angesichts der Vertragspraxis – um eine Art “Paradigma” des Personengesellschaftsrechts, auch wenn das einschlägige Gesellschaftsvertragsrecht sich vom dispositiven Recht oftmals weit entfernt. Kommentiert wird auch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Peter Ulmer hat sich von der Kommentierung zurückgezogen und hat sich große Verdienste um das Recht der Personengesellschaften erworben. Die Kommentierung hatte nicht ohne Grund bahnbrechenden Charakter für das Recht der GbR und darüber hinaus.

In die 8. Auflage sind zahlreiche neue Entscheidungen des BGH eingearbeitet, die teilweise den Charakter von Grundsatzteilen haben und zwar insbesondere erneut zur zur Publikumspersonengesellschaft, zum Minderheitenschutz bei der GbR gegen Mehrheitsbeschlüsse mit Relevanz nicht nur für Publikumspersonengesellschaften sowie zur Sanierung der Gesellschaft mit Blick auf Änderungen des Insolvenzrechts sowie zur Innengesellschaft.

Angesichts des Mauracher Entwurfs zur Reform des Personengesellschaftsrecht – der sehr lebhaft und kontrovers diskutiert wird, auch wenn die Zustimmung überwiegt – dürfte diese Auflage die letzte zum „alten Recht“ der GbR sein. Das neue Recht wird künftig konsequent zwischen rechtsfähiger Außen- und nichtrechtsfähiger Innengesellschaft unterscheiden, mit entsprechenden Regeln für beide Varianten, auch für die unternehmenstragende GbR. Es wird ein Register für die rechtsfähige GbR eingeführt. Die bisher völlig ungeregelte Gesellschafterhaftung wird Eingang in das Gesetz finden. Insgesamt soll nicht nur das geltende Recht besser im Gesetz abgebildet werden, sondern es sollen auch grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Insgesamt wird die Vertragspraxis im Gesetz nachvollzogen, in der diese Differenzen seit Jahrzehnten präsent sind. Derzeit sind an die 100 Varianten in der Vertragspraxis der GbR „gängig“. Die 8. Auflage wird also voraussichtlich die letzte zum (jetzt noch) geltenden BGB-Gesellschaftsrecht sein.

Die Erläuterungen berücksichtigen den aktuellen Stand der Reformdiskussion – ein Referentenentwurf ist in Sicht – im Personengesellschaftsrecht unter Berücksichtigung des Reformbedarfs und zwar auch vor dem Hintergrund der Diskussionen auf dem 71. Deutschen Juristentag 2016 – das Gutachten stammt von dem jetzigen Verfasser des Kommentars -, die in die Vorbemerkungen vor §§ 705 ff BGB eingegangen sind.  Das hier Reformbedarf besteht, dürfte praktisch allgemeiner Auffassung entsprechen. Im Kern richten sich die Vorschläge auf die Schaffung eines GbR – Registers mit fakultativer Eintragungsmöglichkeit für Außengesellschaften und eine Regelung nach dem Vorbild des § 139 HGB für das Austrittsrecht eines Gesellschafter – Erben. Nach wie vor ist ein klarer GbR – Gesellschaftsvertrag immer noch die beste Sicherung vor Nachteilen der gesetzlichen Regelungen.

Die Kommentierung der §§ 705 ff BGB geht auf alle Detailsaspekte des GbR – Rechts ein, mit Bezügen zu anderen Gesellschaftsformen, vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und der Abwicklung einer GbR. Prozessrechtliche Aspekte werden durchgehend berücksichtigt.

Die Neuauflage arbeitet zunächst die neuere Rechtsprechung mit Bezug zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein. Angesichts des Umstandes, dass dieser Rechtsbereich sehr von der Rechtsprechung – besonders des zweiten Senates des BGH – geprägt ist, wird insbesondere die Fortentwicklung der Rechtsprechung sowie der Literatur seit Erscheinen der Vorauflage kritisch analysiert.

Ein Schwerpunkt der Neuauflage lag erneut in der Einarbeitung der neueren Judikatur des BGH und der Oberlandesgerichte zum Recht der GbR und der Partnerschaftsgesellschaft. Im Zentrum stehen dabei insbesondere erneut Fragen zur Haftungsverfassung der GbR, zum Minderheitenschutz, zur Kündigung und Beendigung der GbR und zum Minderheitenschutz gegen Mehrheitsbeschlüsse. Erneut spielen Publikumsgesellschaften eine herausragende Rolle, da sie nach wie vor im Bereich der Kapitalanlagen eine erhebliche Bedeutung haben. Angesichts ihrer Flexibilität oftmals nicht unbedingt zum Vorteil der Anleger. Die Rechtsprechung zur Haftungsverfassung der GbR im Übergang von der Doppelverpflichtungs- zur Akzessorietätstheorie stellt immer noch einen Schwerpunkt der Kommentierung dar, zumal bei quotalen Haftung in Anlagegesellschaften nach wie vor offene Fragen bestehen. Ohnehin ist es ein deutliches Anliegen dieses vorzüglichen Kommentars auch Folgeabschätzungen vorzunehmen, um diese rechtlich bewältigen zu können. Daher wird – wo immer erforderlich – nach angemessenen Lösungen gesucht, die letztlich auch Vorschläge an die Rspr. darstellen.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Gesellschafterpflichten, die vertraglich – in gewissen Grenzen – sehr unterschiedlich ausgestaltet werden können. Besonders virulent ist seit einigen Jahren der Bereich der Mitwirkung der Gesellschafter bei der Sanierung solcher Gesellschafter, die hier eingehend thematisiert werden. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere die Urteile zur Rechtsstellung mittelbar beteiligter Gesellschafter im Falle einer qualifizierten Treuhand eine deutliche Rolle, gefolgt von Möglichkeiten der Durchbrechung der Anonymität der Gesellschafter, zur Beitragserhöhung. Eingehend thematisiert wird auch die Grundbuchfähigkeit der GbR, die auf der Ebene der Instanzgerichte immer noch erhebliche Probleme bereiten kann. Es liegt auf der Hand, dass dieser Kommentar auch die Vertragspraxis erheblich beeinflusst, weshalb auf Fragen der Inhaltskontrolle – soweit sie anwendbar ist – und auf Gestaltungsoptionen in den maßgeblichen Problembereichen eingegangen wird.

Angesichts der Entwicklung des Rechts der GbR, ihrer oftmals kritischen Abgrenzung zur OHG und der Entwicklung der Haftungsverfassung ohne letztlich funktionsfähige Haftungsbegrenzungen ist ein gewisser Trend zur Partnerschaftsgesellschaft mit ihrer Haftungskonzentration festzustellen. Dies wird umso mehr der Fall als die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung inzwischen gesetzlich eingeführt worden ist. Diese Neuerungen sind in dieser Auflage bereits eingehend berücksichtigt. Diese neue Rechtsform der “PartG mbB” ermöglicht es Angehörigen freier Berufe – neben der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft – die berufliche Haftung auf eine Versicherungssumme zu begrenzen. Der Gesetzgeber wollte damit eine deutsche Alternative zur LLP schaffen. Ob und wie diese neue Rechtsform als mögliche Alternative zur GmbH – deren Vermeidung etwa bei Architekten weitgehend berufsrechtliche Gründe hat – von der Praxis angenommen wird, bleibt immer noch abzuwarten, da die “Nachfrage” als eher verhalten bewertet werden kann.

Im PartGG wurde die nunmehr gesetzlich geregelte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung jetzt noch vertiefter kommentiert. Erste Rechtsanwendungsprobleme, beispielsweise beim “Formwechsel” in die PartGmbB, wurden in der Neuauflage aufgegriffen.

Die 8. Auflage wurde insgesamt von Professor Dr. Carsten Schäfer bearbeitet, der die ursprüngliche, Maßstäbe setzende Konzeption von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer konsequent fortführt.

Die Kommentierung bietet nach wie vor eine Erläuterung des gesamten Rechtsbereichs des Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Partnerschaftsgesellschaft auf höchstem Niveau. Sie ist eine Informationsquelle allererster Wahl, schlicht hervorragend und bleibt weiter bahnbrechend.

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