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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar HGB: Bilanzrecht

Münchener Kommentar Handelsgesetzbuch, Band 4, Bilanzrecht, §§ 238 – 342 e HGB, 4. Aufl., 2020

Eine Rezension zu:

Abbildung von Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: HGB, Band 4: Drittes Buch. Handelsbücher §§ 238-342e HGB | 4. Auflage | 2020 | beck-shop.de

Münchener Kommentar

Handelsgesetzbuch

Bilanzrecht

§§ 238 – 342 e HGB

4.Auflage

herausgegeben von Karsten Schmidt und Werner F. Ebke

 Redaktor: Werner F. Ebke

– Mit einer Beilage zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches Format für Jahresfinanzberichte – ESEF-UG – Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

4. Auflage. 2020

München: C.H.Beck (in Gemeinschaft mit Vahlen), 2020, XLIII, 2794 S., 349,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-67704-5

www.beck-shop.de

Das Bilanz ist eines der dynamischsten Gebiete des Handels- und Wirtschaftsrecht und eng mit bilanzsteuerlichen Strukturen verbunden. Die dritte Auflage dieses Bandes erschien im Jahr 2013 und seither hat sich das Bilanzrecht erheblich verändert, so dass der Band komplett neu verfaßt werden mußte. Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Publizität stellen die Schwerpunkte der Neubearbeitung dar. Sie beziehen sich zwar im Kern auf das HGB, arbeiten aber auch die unionsrechtlichen Vorgaben heraus und stellen den Kontext zu internationalen Entwicklungen in zentralen Punkten eingehend dar.

Der neue Band 4 kommentiert die Vorschriften über die Handelsbücher, §§ 238-342e HGB. Entsprechend den Anforderungen von Praxis und Wissenschaft liegen die Schwerpunkte auf dem Recht der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und der Publizität. Die Kommentierung zeigt die Abweichungen zwischen Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS auf und bezieht die internationalen Regeln auch bei der Auslegung der nationalen Vorschriften ein. Damit läßt sich mit dieser Kommentierung auch ein Systemwechsel zu IAS/IFRS begleiten. Aller hatte bereits das BilModG die Vorschriften des HGB für die Rechnungslegung an die International Financial Reporting Standards (IFRS) herangeführt und die Unterschiede zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und steuerlicher Gewinnermittlung durch die Streichung der umgekehrten Maßgeblichkeit neu geregelt. Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind Gegenstand der Erläuterung dieser Bereiche. Das deutsche Recht des HGB beschreitet einen eigenen Weg zwischen traditionellem HGB, IFRS und EStG. Die Änderungen durch das BilRUG sind in den Erläuterungen klar erläutert, besonders für den Konzernabschluss mit Anhang.
In diesem Bereich haben sich erhebliche Veränderungen ergeben, auf die in den Erläuterung prägnant eingegangen wird, etwa bei den Umsatzerlösen, beim Wegfall des gesonderten Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, eines entgeltlich erworbenen Firmen- oder Geschäftswertes in § 253 HGB und etwa bei der Zurechenbarkeit von Anschaffungspreisminderungen in § 255 HGB. Dies zeigt, dass die Änderungen sehr ins Detail gehen und die Erläuterungen dafür sorgen, dass die Praxis diese Änderungen beherrschen kann.
Weitere Änderungen haben sich bei der Konzernrechnungslegung ergeben, etwa bei der Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen von deutschen Teilkonzernen ausländischer Mutterunternehmen bei gleichzeitiger Anhebung der Größenkriterien in § 267 HGB. Diese Änderung hat zur Folge, dass ca. 7.000 mittelgroße Unternehmen seither als klein einzustufen sind. Auch bei der befreienden Wirkung von Konzernabschlüssen in §§ 291, 292 HGB haben sich erhebliche Änderungen ergeben, auf die die Erläuterungen detailliert eingehen.
Die Änderungen der §§ 289 b – 289 f, 315 b und 315 c HGB haben dazu geführt, dass bestimmte Großunternehmen ihre Lageberichte um nichtfinanzielle Erklärungen ergänzen müssen, die Themen wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange betreffen, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption, was den Anwendungsbereich der Compliance weiter ausgedehnt hat.  Die weiteren relevanten Änderungen sind alle in dem sehr informativen Vorwort dargestellt, so dass dieses Vorwort auch als Leitfaden zum Nachvollzug der Gesetzesänderungen aktiv genutzt werden kann.
Ein Nachtrag zum Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte – ESEF-UG ergänzt den Band.
Eingearbeitet sind u.a. das
  • Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
  • Kleinanlegerschutzgesetz
  • Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
  • Abschlussprüfungsreformgesetz
  • CSR-Richtlinie-UmsetzungsG
  • 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz
  • ARUG II
  • ESEF-UG.

Die neue Auflage zeigt alle Fortentwicklungen und die geänderten Anforderungen auf. Die Erläuterungen sind interdisziplinär angelegt und verknüpfen bilanzrechtliche Aspekte mit betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten, die insbesondere auch den steuerlichen Experten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ansprechen.

Die umfangreiche Kommentierung gibt Wissenschaft und Praxis des Bilanzrechts nicht zuletzt wegen der Detaildichte der Kommentierungen entscheidende Impulse.

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