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Rezensionen juristischer Literatur

GNotKG – Kommentar

Korintenberg, GNotKG. Kommentar, Vahlen, 22. Aufl., 2022, Vahlen

Abbildung von Korintenberg | Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG | 22. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Korintenberg (Hrsg.)

GNotKG

Gerichts- und Notarkostengesetz

Kommentar

22. Auflage. 2022

München: Vahlen, Buch, Hardcover (in Leinen), XXX, 2048 S., 169,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8006-6521-1

Das GNotKG regelt die Gerichts – und Notarkosten auf dem Gebiet der (früheren) freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Notarwesen. Neben dem RVG und weiteren Vorschriften hat das KostRÄG 2021 auch hier zu erheblichen Änderungen geführt, denen die Neuauflage intensiv nachgeht. Der Kommentar erläutert das gesamte GNotKG mit den Kostentabellen auf aktuellem Stand unter eingehender Auswertung der Rechtsprechung.

Die Vorteile des Bandes beruhen auf einer umfassenden Einarbeitung des KostRÄG 2021 und die Erläuterungen enthalten viele Übersichten, die ein leichtes Finden der gesuchten Regelung und ihrer Anwendung erlauben. Hinzutreten zahlreiche Berechnungsbeispiele, die die Anwendung erleichtern. Das Werk gibt klare Antworten auf alle Zweifelsfragen – gerade bei den neuen und geänderten Vorschriften – durch die gründliche Auswertung der Rechtsprechung und bietet Praktikern ebenso kompakte wie fundierte Auskünfte. Der Kommentar überzeugt seit Jahrzehnten durch seine praxisorientierte Darstellung mit vielen Übersichten und Beispielen für die unmittelbare Anwendung.

In der 22. Auflage ist – neben der neuesten Rechtsprechung – insbesondere das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist, intensiv eingearbeitet. Dies betrifft zum einen die Gerichtskosten und hier werden alle Wertvorschriften transparent erläutert, mit den jeweiligen Auslagentatbeständen. Gerichtliche Verfahren in diesem Bereich sind der Zahl nach eher gering, weil das System auf breite Akzeptanz gestoßen ist.
Eingearbeitet sind ferner die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sowie das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).
Im Notarkostenrecht werden zunächst die Wertfestsetzungen erläutert und davon ausgehend die jeweiligen Gebührensätze anhand vieler Beispiele behandelt. Die Ausführungen zu den notariellen Kosten im elektronischen Rechtsverkehr berücksichtigen den Reformansatz, der einerseits zu einer Halbierung andererseits zur teilweisen Abschaffung geführt hat.  Intensiv berücksichtigt wird das Grundsatzurteil des BGH zu § 21 GNotKG hinsichtlich der getrennten Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung.
Der Kommentar enthält darüberhinaus eine Bestandsaufnahme zum GNotKG, dass vor ca. 7,5 Jahren eingeführt wurde und die KostO ersetzt hat. Schwerpunkte werden bei den Änderungen in Nachlassangelegenheiten (KV 12413 neu), im Bereich des Grundbuches (KV 14160 neu), den Auswirkungen der WEG-Reform auf das Kostenrecht, das Verfahren nach § 3 Abs.1 HöfeVO und mit Blick auf den neuen 2 b UstG.
Der Kommentar ist eine Konstante im Kostenrecht und bestens eingeführt. Das Traditionswerk informiert eingehend über alle Bereiche des GNotKG. Neben der Erläuterung aller Wert-, Gebühren- und Auslagentatbestände werden auch die Gebühren für die Eintragungen in das Handelsregister nach der HRegGebV kommentiert. Ein Anhang zu den Gerichtskostenbefreiungen nach den Nebengesetzen zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit rundet das Werk ab.
Der »Korintenberg« bietet praktische Hinweise auf wissenschaftlichem Niveau zur Lösung aller kostenrechtlichen Fragen zum Geschäftswert und zum Gebührenansatz, aber er enthält auch Vergleiche mit dem früheren Recht, wo dies zum besseren Verständnis erforderlich ist. Die Zielsetzung setzt auf die Entwicklung von konkreten Problemlösungen zu allen zwischenzeitlich aufgetretenen Streitfragen, auch solchen, zu denen es keine Rechtsprechung gibt.
Der exzellente Kommentar bietet alle relevanten Erläuterungen zum GNotKG und den „Schnittstellen“ zu anderen Kostenrechtsgebieten.

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