Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Handkommentar Sozialdatenschutzrecht

U. Krahmer, Sozialdatenschutzrecht. Handkommentar, 4. Aufl., 2020, Nomos

Eine Rezension zu:

Krahmer | Sozialdatenschutzrecht | Cover

Utz Krahmer (Hrsg.)

Sozialdatenschutzrecht

Persönlichkeitsschutz nach SGB I, SGB X und DS-GVO

Handkommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Utz Krahmer

4. Auflage 2020, 488 S., Gebunden,78,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8487-3056-8

www.nomos-shop.de

Das Datenschutzrecht wurde durch die neue DS-GVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz umfassend geändert. Allerdings mussten bereits mehrfach Nachbesserungen und Korrekturen erfolgen. Der Sozialdatenschutz zielt auf den Schutz der Sozialdaten von Sozialleistungsbeziehern und berührt die gesamte Bandbreite des Sozialrechts. Der Schutz ist maßgeblich in § 35 SGB I und §§ 67 ff SGB X verankert, also im Kern im Sozialverfahrensrecht und beeinhaltet im Kern ein Sozialgeheimnis, dass allerdings von zahlreichen Offenbarungspflichten eingeschränkt wird, mit Grundrechtsrelevanz.

Da die DSGVO eine Anpassung dieser Vorschriften erforderlich machte, wurde diese Anpassung mit den Art. 19 und 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorgenommen, die sicherstellen sollen, dass Sozialdaten nur Befugten zur Kenntnis gelangen sollen. Die Kommentierung geht eingehend auf das hier geschaffene Mehrstufensystem im Rahmen des § 35 Abs.1 S.2 SGB I ein. Eingehend wird gezeigt unter welchen Voraussetzungen Ermächtigungen dafür bestehen, Sozialdaten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten zu verändern und zu übermitteln.

Die 4. Auflage des bewährten Kommentars zum Sozialdatenschutz geht auf alle Gesetzesänderungen ein und erläutert die novellierten Vorschriften verständlich und klärt anstehende Rechtsfragen, wie u. a.

  • die Neureglungen der gesetzlichen Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten, der Informationspflichten und der Betroffenenrechte
  • Präzisierung der Erfordernisse an die datenschutzrechtliche Einwilligung
  • neue Anforderungen im Bereich der Auftragsverarbeitung.

Eingehend erläutert  wird auch das Verhältnis der einzelnen datenschutzrechtlichen Regelungen zueinander (DS-GVO, BDSG, LDSGe, SGB I und X), gemessen an der grundgesetzlichen Vorgaben.  Bereits berücksichtigt ist das 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019. Angesichts der engen „Verzahnung“ des einschlägigen Normenbestandes enthalten die Erläuterungen zahlreiche Querverweise, um das Verständnis der komplexen Materie zu erleichtern. Die Gesetzesmaterialien sind jeweils ebenfalls enthalten. Die noch verwertbare und neue Rechtsprechung wird intensiv ausgewertet und einbezogen. Es liegt auf der Hand, dass die Literatur angesichts der Neuartigkeit der Regelungen intensiv ausgewertet wird.

Die Erläuterungen enthalten zahlreiche Exkurse zu Themenbereichen, die in den §§ 67 ff SGB X zwar nicht geregelt sind, aber mit diesen Regelungen in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Platzierung dieser Exkurse folgte dem Sachzusammenhang. Die Exkurse betreffen insbesondere die Themen „Schadensersatz“ (Anhang § 82 SGB X), „Datensicherheit“ (Anhang § 78 SGB X), „Datenschutz-Folgeabschätzung“ (Anhang § 79 SGB X) und „Beschränkung von Betroffenenrechten“ (Anhang nach § 84 SGB X).

Die sehr systematisch ausgerichtete Kommentierung greift alle aktuellen Tendenzen auf und wendet sich an alle von diesen Normen Betroffene, die hier alle notwendigen Informationen finden werden.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung