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Rezensionen juristischer Literatur

ICERD – Kommentar

Angst/Lantschner (Hrsg.), ICERD. Handkommentar, Erstauflage, Nomos, 2020

Eine Rezension zu:

978-3-8487-4595-1

Angst/Lantschner (Hrsg.)

ICERD

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskrimierung

Handkommentar

Erstauflage

Baden-Baden: Nomos, 2020, 700 S., 89,00 Euro inkl. MwSt.

www.nomos-shop.de

Der ICERD Vertrag ist bereits am 21. Dezember 1965 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden. Er trat als erstes Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen in Kraft. Der Vertrag trat am 4. Januar 1969 in Kraft, also sieben Jahre vor den für das Menschenrechtssystem der UNO grundlegenden Abkommen Sozialpakt und Zivilpakt, die sämtlich sehr einflußreich wurden. Im Jahr 2019 hatten 180 Staaten die Konvention ratifiziert, so dass dieser Vertrag ein internationaler Erfolg ist, wenn man auf die „langen Linien“ schaut. Die Sekundärfrage ist immer die Realität der Rechtsbefolgung solcher Verträge.

Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrages ist die weltweite Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Es handelt sich dabei um eines der – bislang – sieben Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Dieser Vertrag richtet sich in einem weiten Anwendungsbereich gegen jede rassistische Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler und ethnischer Herkunft und erlegt den Vertragsstaaten konkrete Pflichten auf.

Die Staaten, die diesen Vertrag ratifiziert haben, müssen einen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten und sind ggf. auch zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Darüber hinaus müssen proaktive Maßnahmen zu Beseitigung von Rassendiskrimierungen getroffen werden, Verständigungsmechanismen geschaffen werden und Berichtspflichten gegenüber der UNO erfüllt werden. Diese Verpflichtungen werden in diesem Kommentar im Detail kenntlich gemacht.

Dieses völkerrechtliche Abkommen soll sicherstellen, dass Menschen sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden.

Der neue Handkommentar eröffnet einen praxisnahen Zugang zu diesem Vertrag und bietet die erste umfassende Darstellung des Regelwerkes für Deutschland, da ein entsprechender Kommentar dazu bislang fehlte.

Der Kommentar verbindet Kommentar und Handbuch.

Unter I. findet sich eine erstklassige Einführung in die Thematik, die sowohl in die Verwendung des Begriffs Rasse einführt, aktuelle Bezüge aufzeigt, die Entstehungsgeschichte nachvollzieht und die Rassismusbekämpfung in Europa zum Thema macht. Teil 2 der Einführung geht auf die zentrale Frage des Verhältnisses dieses Vertrages zu anderen völkerrechtlichen und europarechtlichen Regelungen ein, so auch auf die einschlägigen EU-Instrumente.

Die Anti-Rassismus-Konvention – die 25 Artikel aufweist – wird Artikel für Artikel erläutert. Die Kommentierung geht dabei auch auf defacto-Diskriminierungen ein, die oftmals die Schwelle des Rechts nicht erreichen. Hier werden alle aktuellen Entwicklungen der rechtlichen Bekämpfung des Rassismus in internationaler Perspektive thematisiert, ohne sich auf Deutschland zu beschränken.

Weitere Beiträge betten das Abkommen in die heute bestehenden Menschenrechtsmechanismen ein und beschreiben den Stand der Rassismusbekämpfung in Europa, behandeln aber in Teil 4 auch die Umsetzungen in den vier (eigentlich fünf, mit Belgien) deutschsprachigen Ländern, um sodann zu einer abschließenden Würdigung im Sinne einer Bestandsaufnahme zu gelangen. Der Anhang dokumentiert die Ausschusspraxis, Materialien und ausgewählte, internationale Literatur.

Die Autoren sind ausgewiesene Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wer Informationen über das ICERD benötigt, wird in diesem exzellenten Kommentar alles nötige finden. Der Kommentar stellt eine Pionierleistung dar.

Die Autoren
Doris Angst, lic. phil., DASLaw | Dr. Cengiz Barskanmaz, LL.M. | Univ.-Prof. i.R. Dr. Wolfgang Benedek | Cordelia Ehrich, lic. iur. | Alice Hannah Golob | Daniela Grabovac, Mag.a | PD Dr. Paul Gragl | Ass.-Prof. Dr. Benedikt Harzl, M.A. | Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann | Dr. Ibrahim Kanalan | Prof. em. Dr. Dr. h.c. Walter Kälin | Prof. Dr. Christine Kaufmann | Assoz.-Prof. Dr. Emma Lantschner | Doris Liebscher, Ass. jur., LL.M. Eur. | Barbara Liegl, Mag.a | Reto Locher, lic. iur., M.A. | Moritz Malkmus | Dr. Aistė Mickonytė, LL.M. | Dr. Wilfried Marxer | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. | Giulia Reimann, MLaw | Dr. Nahed Samour | Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. | Dieter Schindlauer, Mag. | Dr. Christoph André Spenlé, LL.M. | Prof. em. Dr. Patrick Thornberry | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian Tomuschat | Dr. Juliane Wetzel | Alma Wiecken, MLaw

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