Thomas Fischer, Strafgesetzbuch, 67. Auflage, 2020, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Thomas Fischer
Strafgesetzbuch: StGB
mit Nebengesetzen
67. Auflage
München: C.H.Beck, 2020, LXV, 2726 S. In Leinen, 95 Euro
ISBN 978-3-406-73879-1
Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 10
Der Autor
Dr. Thomas Fischer war Vorsitzender Richter am BGH und ist Honorarprofessor an der Universität Würzburg.
Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen zugelassen.
Die 67. Auflage 2020 hat den Gesetzesstand vom 1. Oktober 2019. Eingearbeitet sind vier seit der Vorauflage verabschiedeten Änderungsgesetze, durch die fünf Vorschriften geändert wurden und zwar § 11 Abs.1 Nr.1, 219 a Abs.4, 107 a Abs.1 S.2 und § 264 Abs. 4, V – IX, 335 a StGB betreffend die Umsetzung der Richtlinie (EU). 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Betrug. Ein weiteres ÄnderungsG (»Cybergrooming«) mit geplantenh Änderungen der §§ 176, 176 a und 184 b StGB, das demnächst zu erwarten ist, wird unter Hinweis hierauf bereits erläutert. Noch laufende Gesetzgebungsverfahren betreffen unter anderem Entwürfe zu 126a (Handelsplattformen für illegale Waren) und § 201a (Schutz von Verstorbenen; Strafbarkeit von »Gaffern«). Erneut wurden mehr als 500 neue Entscheidungen vor allem des BGH in die Erläuterungen eingearbeitet, ohne dass eine Vollständigkeit der Nachweise angestrebt wird; dies ist nicht mehr zu leisten. Intensiv überarbeitet wurden überdies die Ausführungen zu den Änderungen § 177 StGB aufgrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen mit diesen Änderungen.
Zu den Änderungen des § 176 StGB für den Bereich des „Cybergrooming“ findet der Verfasser bereits zu ersten Regelungsansatz klare Worte, da das täuschende Kontakte – Knüpfen von einem sozialadäquaten Verhalten im Versuchsstadium nur schwer abzugrenzen ist und nach seiner gut begründeten Auffassung das StGB erneut um eine Regelung mit eher symbolischer Funktion erweitert.
Der Verfasser hat wie schon bei der Vorauflage diese Auflage zum Anlass genommen, die ohnehin vorzügliche Kommentierung noch weiter inhaltlich zu konsolidieren. Über die Änderungen des StGB informiert stets die der Kommentierung vorgeschaltete Tabelle über die Änderungen sowohl in zeitlicher Reihenfolge als auch nach Paragraphen geordnet. Die Gesetzesänderungen der Vorjahre bis zur Vorauflage waren so umfangreich, dass eine solche Konsolidierung ein Gewinn für alle Nutzer dieses Kommentars ist.
Sehr interessant sind etwa die Erläuterungen zu den Änderungen beim Subventionsbetrug nach § 264 StGB, der im Ergebnis ein verselbständigtes Versuchsdelikt im Vorfeld des Betrugs darstellt und einige Anwendungsschwierigkeiten bietet, die durch die Reform nicht leichter geworden sind, wie dies bei abstrakten Gefährdungsdelikten nicht selten der Fall ist, zumal der Begriffs des Subventionsverfahren strafrechtlich nicht legal definiert ist. Die Norm ist eng mit dem öffentlichen Recht der Subventionsvergabe und der Subventionsrückforderung verbunden und markiert insbesondere für die letzte Problematik die gestiegenen strafrechtlichen Risiken, da hier für europarechtliche Subventionen eine Strafbarkeitslücke geschlossen wurde, die hier pointiert erläutert wird.
Der Verfasser wird auch mit dieser Auflage die Entwicklung des deutschen Strafrechts weiter nachhaltig prägen.
Ein Kommentar lässt sich kaum besser schreiben, als dieser Kommentar geschrieben ist. Wer wissen will, was im Strafrecht aktuell zu wissen ist, wird diesen Kommentar immer wieder nutzen und zwar mit sehr großen Gewinn.