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Rezensionen juristischer Literatur

Klare Antworten zum Untersuchungsausschuss

B. Peters, Untersuchungsausschussrecht. Länder und Bund, 2. Auflage, 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Peters | Untersuchungsausschussrecht | 2. Auflage | 2020 | Länder und Bund

Butz Peters

Untersuchungsausschussrecht

Länder und Bund

Einzeldarstellung

2. Auflage

München: C.H.Beck, 2020. Buch. XXXIV, 470 S. Softcover, 89,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-71960-8

Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm

Gewicht: 496 g

Für den Bund sieht das Grundgesetz in Art 44 GG vor, dass ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen kann. Ist dies der Fall, finden auf Beweiserhebungen die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt. Die Landesverfassungen sehen ähnliche Möglichkeiten vor. Untersuchungsgremien sind unter Umständen auch auf kommunaler Ebene durchsetzbar. Es handelt sich bei diesen Möglichkeiten um die schärfste und effektivste Möglichkeit einer parlamentarischen Opposition sich konstruktiv zu verhalten und nicht zuletzt Regierungen zu kontrollieren. Der Anwendungsbereich ist weit zu ziehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.

In der Geschichte der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland gab es bemerkenswerte Untersuchungsausschüsse, die Geschichte geschrieben haben. Diese Möglichkeiten einer parlamentarischen Opposition sind keineswegs ein „stumpfes Schwert“, sondern können erhebliche Mißstände aufdecken und insbesondere durch Abschlussberichte auf deren Behebung hinwirken. Untersuchungsausschüsse haben auch schon zu Rücktritten geführt, wie etwa im Falle „Edathy“. Zu nennen sind etwa Untersuchungsausschüsse zum Thema „Abgas“, der gleich in ein neues Gesetz eingemündet hat oder „Amri“, „Flick“ oder um zu einem sehr umstrittenen Ausschuss zu kommen: NSU.
Zu diesem Bereich gibt es jetzt ein neues Handbuch, das mit höchster Sachkenntnis geschrieben wurde und die Summe aus etlichen anwaltlichen Beratungen in diesem Bereich zieht. Das Recht der Untersuchungsausschüsse ist ein komplexes Konglomerat aus Strafprozess und Verwaltungsrecht und Parlaments- und Staatsorganisationsrecht, wobei im Verfahren selbstredend auch die Verfahrensrechte der Beteiligten – etwa der Zeugen – zu wahren sind. Die 16 deutschen Untersuchungsausschussordnungen in den Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Das PuAG des Bundes ist eine schwierige Regelungen, die Erfahrungen aus zig Untersuchungsausschüssen reflektiert, aber nie einheitlich überarbeitet wurde. Ausgangspunkt der Darstellung ist die Rolle der qualifizierten Minderheit und eine Typologie der Ausschüsse.
Das neue Handbuch ist nicht lediglich eine Darstellung dieser Materie, sondern gibt allen Beteiligten auch konkrete Hilfestellungen, da alle Verfahrenssituationen dargestellt werden, auch mit Vorschlägen zu einer Antragsfassung.
Die Darstellung folgt dem Gang eines Untersuchungsausschusses vom Antrag, über die parlamentarische Einsetzung, der Berufung des Mitglieder, der Durchführung des Verfahrens, die Möglichkeiten und Grenzen einer Beweiserhebung bis zum Abschlussbericht. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener. Da die Komunikation in solchen Ausschüssen sehr kontrovers verlaufen kann, werden die möglichen „Störmanöver“ offen thematisiert. Das Werk legt die Realität dieser Kommunikationen zugrunde, nicht die verfassungsrechtliche Theorie. Der Ausgangspunkt muss aber immer beim Verfassungsrecht liegen und eben dies wird hier sehr gut gezeigt. Die Schwierigkeit der Einsetzung solcher Ausschüsse beruht politisch nicht zuletzt auf der Unterschiedlichkeit derzeit noch verbliebenen Oppositionsparteien, die sich auf einheitliche Konzepte kaum verständigen werden können. Die Darstellung geht auf das gesamte Spektrum der Probleme, einschließlich einer Sitzungserzwingung ein, der Aktenbeiziehung, der Zeugenvernehmung bis hin um das politische Ringen über  den Abschlussbericht ein, um nur einige Aspekte zu nennen. Dem Zeugen ist völlig konsequent ein eigenes Kapitel gewidmet, wobei das Thema Aussagegenehmigungen von Beamten eingehend thematisiert wird. Die Geheimschutzbeschränkungen sind ein weiteres Thema.
Knapp, aber sehr übersichtlich und stets gut verständlich beleuchtet das Werk das vor allem im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes (PUAG) und den Untersuchungsausschussgesetzen der Bundesländer geregelte Untersuchungsausschussrecht. Es berücksichtigt dabei alle beteiligten Rechtsgebiete: Verfassungs-, Parlaments-, Verwaltungs- und Strafprozessrecht ebenso wie die Aspekte des Persönlichkeits- und sonstigen Geheimschutzes. Chronologisch aufgebaut nach dem Ablauf des Verfahrens zeigt das Werk,
  • wie das Parlament den Ausschuss einzusetzen hat,
  • wo die Stolpersteine bei der Formulierung des Untersuchungsauftrags liegen,
  • nach welchen Regeln der Ausschuss zu arbeiten hat,
  • wie die Beweiserhebung erfolgt – insbesondere durch Zeugen und Akten – und
  • wie das Verfahren endet.
Die 2. Auflage berücksichtigt die jüngsten Änderungen der Untersuchungsausschüsse der Länder und die neu ergangenen Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der Landesverfassungsgerichte, des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgericht und der Instanzgerichte der Zivilgerichts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein neues Kapitel zum Kostenrecht schließt das Werk ab.
Das derzeit einzigartige und ausgezeichnete Handbuch geht auf alle Problemstellungen ein, die sich im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen stellen können.

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