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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zu den Covid19-Abmilderungsgesetzen 2022

V. Römermann, COVID-19 Abmilderungsgesetze, Kommentar, 2. Aufl., 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Römermann | COVInsAG • COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz | 2. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Volker Römermann (Hrsg.)

COVInsAG

COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht u.a.

Kommentar

Das Werk ist Teil der Reihe: „Gelbe Erläuterungsbücher“

2. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, Buch, 284 S. Hardcover (In Leinen), 89,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-77771-4

www.beck-shop.de

Der in zweiter und wesentlich erweiterter Auflage vorgelegte Kommentar behandelt – die mehrfach angepassten und verlängerten – COVID-19 Abmilderungsgesetze vom 27.03.2020 und vom 15.05.2020 in einer systematischen Kommentierung, die auch auf problematische Aspekte der zwangsläufigen „Schnellgesetzgebung“ eingeht, die nach wie vor sichtbar sind. Die Regelungen bergen für Berater hohe Haftungsgefahren. Daher ist es für Berater erforderlich, sich weitgehend abzusichern, um nicht mit unabsehbaren und möglicherweise nicht mehr versicherten Haftungsgefahren rechnen zu müssen. Ohne qualifizierte Fachliteratur funktioniert das nicht. Es liegt auf der Hand, dass der Kommentar diese Risiken erneut minimiert und zwar deutlich.

Mit den COVID-19 Abmilderungesetzen hat der Gesetzgeber tiefe Einschnitte in eine Reihe von Rechtsbereichen vorgenommen, die hier aufgelistet werden:

  • Insolvenzrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Mietrecht – der neue Art. 240 EGBGB § 7 zur Störung der Geschäftsgrundlage ist erstmals kommentiert.
  • Darlehensrecht
  • Dauerschuldverhältnisse
  • Veranstalterverträge
  • Benutzungsverträge.

Da die Lage immer noch sehr ernst ist, obwohl eine pandemische Lage inzwischen von Rechts wegen nicht mehr besteht, werden diese – zeitlich befristeten – Regelungen noch länger in Kraft sein. Unabhängig von den Regelungen des IfSG sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie nach wie vor sehr spürbar und werden durch den Krieg in der Ukraine noch deutlich verschärft. Die – teilweise nicht völlig widerspruchsfreien – Regelungen sind von zahlreichen Auslegungsproblemen gekennzeichnet, die dieser Kommentar im Detail in den aktuellen Gesetzesfassungen aufgreift. Das erste AbmG enthielt zahlreiche Neuregelungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Mietrechts. Es ist wegen der teilweise hektischen Modifikationen nicht ganz leicht, hier einen Überblick zu behalten, so dass sich jeweils eine Online-Recherche empfiehlt.

Der Kommentar hat nicht den üblichen Aufbau eines Kommentars, allein schon deshalb, weil auch die kommentierten Gesetze nicht systematisch stringent vorgehen, sondern sich von Dringlichkeitsaspekten leiten lassen. Die betreffenden Normen werden auf das vorhandene Normengefüge quasi „aufgesetzt“ und müssen immer wieder mit den ursprünglichen Regelungen abgeglichen werden, wobei auch Systembrüche aufgedeckt werden können. Das Thema wird uns noch etwas länger begleiten!

Der Kommentar folgt nicht den Gesetztexten, sondern bildet Themenschwerpunkte. So erläutert Teil 1 die Änderungen und Ergänzungen im Insolvenzrecht, die insbesondere das verlängerte Aussetzen von Insolvenzantragspfichten betrifft, so denn die Insolvenzsituation auf Einbußen durch die COVID-19 – Krise beruhen. Die Regel – Ausnahme – Technik wird eingehend erörtert. Der erste Teil betrifft die Kommentierungen der §§ 1 – 7 des COVInsAG v. 27.03.2020 i.d.g.F., die in allen Details erläutert werden. Es handelt sich dabei um die Vorschriften, die seit dem 01.05.2021 fortgelten und für das Management von Unternehmen nach wie vor sehr gefährlich sind, da es um die Pflicht geht als Geschäftsleitung zum richtigen Zeitpunkt einen – bestenfalls gut vorbereiteten – Insolvenzantrag zu stellen, um zahlreiche nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Das Thema hat sich seit dem Ukraine-Krieg für die deutsche Wirtschaft noch weiter verschärft!

Teil 2 behandelt die Änderungen im Gesellschaftsrecht durch das COVMG vom 27.03.2020, die alle Rechtsformen betreffen. Infolgedessen werden die Änderungen für jede Rechtsform gesondert erläutert, einsetzend mit der AG, da sich hier die weitgehendsten Änderungen bei der Hauptversammlung ergeben haben. Die Digitalisierung ist über die Krise im Gesellschaftsrecht angekommen. Ergänzt wird dies durch eine Kommentierung der Änderungen bei der SE und SCE durch das Gesetz vom 15.05.2020, wobei manche Regelungen teilweise ausgelaufen sind.

In Teil 3 der Kommentierung werden die Änderungen im Zivilrecht erläutert, die in Moratorien zu Art. 240 EGBGB erfolgt sind und insbesondere das Mietrecht – mit zeitweiliger Aussetzung der Kündigungsfristen – betreffen. Das Thema Gewerbemiete wird nunmehr umfangreich behandelt.Weiter betroffen sind das Darlehensrecht und das Pauschalreiserecht. Erfasst werden aber auch die Änderungen im Veranstaltungsrecht – das massiv betroffen ist – und im Strafprozessrecht. Neu sind die Ausführungen zum Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ betreffend die Folgen der Hochwasserschäden, mit etwa spezifischen Aussetzungen von Insolvenzantragspflichten, die etliche Parallelen zu den COVID19-Regelungen aufweisen. Der Band hat den Stand von November 2021.

Die hoch aktuelle Kommentierung, ist von erfahrenen Praktikern verfaßt und für eine systematische Orientierung unabdingbar. Durch den Text ziehen sich viele Hinweise zur Haftungsvermeidung bei Beratern. Die bisher ergangene Rechtsprechung und Literatur wird im Detail ausgewertet.

Der Kommentar ist für alle Berater von erheblicher Bedeutung und erhöht eindeutig die Rechtssicherheit in diesem Bereich.

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