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Rezensionen juristischer Literatur

Schmidt – EStG – Jahres – Kommentar

Schmidt, EStG. Einkommenssteuergesetz. Kommentar, 41. Auflage, 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schmidt | Einkommensteuergesetz: EStG | 41. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Schmidt

Kommentar

41., völlig neubearbeitete Auflage 2021. Buch. XXXV, 2593 S. Hardcover (In Leinen), 119,00 Euro inkl. MwSt.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77895-7

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Nachauflage: Einkommensteuergesetz: EStG, 42. Auflage 2023

Autoren

Herausgegeben von Prof. Dr. habil.HeinrichWeber-Grellet

Erläutert von Wolfgang Heinicke , Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D.

Dr.RolandKrüger, Richter am Bundesfinanzhof

Dr.EgmontKulosa, Richter am Bundesfinanzhof

Dr.ChristianLevedag, Richter am Bundesfinanzhof

Dr. Friedrich Loschelder , Richter am Bundesfinanzhof

Prof. Dr.Siegbert F.Seeger, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts a.D.

Prof. Dr. Roland Wacker , Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof

Begründet von Prof. Dr. Ludwig Schmidt †

www.beck-shop.de

Als meinungsbildender Jahreskommentar berücksichtigt der “Schmidt” in seiner Kommentierung mit Rechtsstand vom März 2022 alle Änderungen des Erscheinungsjahres, mit denen sich der Gesetzgeber oftmals jeweils selbst übertrifft. Es handelt sich dabei um den maßgeblichen Kommentar zum EStG, der von allen Beteiligen intensiv genutzt wird, nachdem die erste Auflage im Jahr 1982 erschienen ist. Seit jeher konzentrieren sich die Erläuterungen auf das Wesentliche.

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Gesetzesänderungen, neue BFH-Urteile und viele neue BMF-Schreiben, die im Vorwort aufgelistet sind, was zu einer besseren Nachvollziehbarkeit führt. Die Neuauflage hat neben den aktuellen Entwicklungen erneut zwei zentrale Schwerpunkte: zum einen die Digitalisierung der Steuerverwaltung und der elektronischen Kommunikation mit der Steuerverwalter (via MyElster oder DATEV beispielsweise ) und natürlich den Einfluß der COVID19-Krise auf das Steuerrecht und das Steuerverfahren. Hierzu gibt es eine sehr informative FAQ des BMF auf seiner Internetseite, die sehr hilfreich ist.

Die wie immer hochaktuelle Kommentierung wertet selbstredend die Rechtsprechung wie gewohnt im Detail aus, so dass die Neuauflage einige hundert neue Enscheidungen des BFH und der FG, nebst den neuen und geänderten BMF-Schreiben sowie das umfangreiche Schrifttum eingehend berücksichtigt. Die betrifft auch neue EuGH-Rechtsprechung, die aber das Umsatzsteuerrecht deutlicher betrifft. Unbeschadet dessen gehen die Erläuterungen mehr und mehr auf grenzüberschreitende Sachverhalte ein, etwa bei der Abwehr unerwünschter Gewinnverlagerungen ins Ausland. Die Kommentierungen stammen überwiegend von Richtern am BFH. Die Themen der Einarbeitungen werden im Vorwort sehr transparent zusammen gefasst.

U.a. sind eingearbeitet:
  • Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz
  • Fondsstandortgesetz
  • Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
  • ATAD-Umsetzungsgesetz.
Sechs neue Vorschriften (§§ 4k, 19a, 45b, 45c, 50c, 50d EStG) werden im Schmidt 2022 erstmals kommentiert. Das komplette Schrifttum wurde ausgewertet. Rund 2600 prall gefüllte Seiten mit wertvollen Informationen und Praxistipps haben die Autoren verfasst. Bei dem unschlagbaren Preis-/Leistungsverhältnis rechnet sich der Schmidt schon mit der ersten Beratung. Die Neuauflage wertet 130 neue BFH-Urteile seit der Vorauflage aus und berücksichtigt weiter 200 Entscheidungen der FG. Hinzukommen 68 neue BMF-Schreiben. Da in den letzten Jahren immer wieder völlig neue Vorschriften verabschiedet wurden, muss auch das Schrifttum stark berücksichtigt werden, weil viele Problembereiche noch nicht entschieden worden sein können.

Die Gesetzgebung ist von einem Grundwiderspruch gekennzeichnet: dem Wunsch nach Kürze kontrastiert eine Differenziertheit, die sich oftmals im Detail verliert und auch die Finanzämter vor schwierige Aufgaben stellt. Der Kommentar sieht zwangsläufig der Differenziertheit verpflichtet und spricht stets alle bekannten Praxisprobleme an, um die Komplexität des Einkommenssteuerrechts zu reduzieren, was seit Jahrzehnten souverän gelingt. Das Vorwort ist immer sehr lesenswert, weil es alle Gesetzesänderungen auflistet, die neuen Entscheidungen zitiert, die neuen BMF-Schreiben auflistet und auf aktuelle Entwicklungen eingeht. Die Kommentierung ist in Teilen sehr kritisch. Der Kommentar wird nicht ohne Grund von den Nutzern seit Jahrzehnten hoch gelobt. Dabei wird auch die verfassungsrechtliche und ethische Verankerung des Steuerrechts betont, da ohne Steuern kein Staat funktionieren kann, was sich in Krisenzeiten sehr deutlich zeigt. Betont wird auch die enge Anbindung des Steuerrechts an politische Diskurse, wie etwa der Klimaschutz und der COVID19-Pandemie zeigen.

Der Kommentar weist von Auflage zu Auflage einen hohen Aktualitätsgrad auf, ist extrem praxiserprobt und bietet Erläuterungen, die bekanntlich sehr problem- und lösungsorientiert sind und von sehr erfahrenen Richter-Autoren stammen, die diese Probleme eingehend kennen. Vertieft eingegangen wird etwa auch auf die Folgen des Brexit. Viele Themen betreffen auch andere Steuergesetze, wie etwa die Änderungen im Grundsteuerrecht. Erneut vertieft wurde angesichts der Entwicklungen in der Rechtsprechung etwa die Erläuterung zu den privaten Veräußerungsgeschäften in § 23 EStG.

Der Kommentar richtet sich in erster Linie an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichte und Unternehmen, aber letztlich auch an die Steuerzahler.

Da das EStG mit anderen Steuergesetzen intensiv “verzahnt” ist, wird auf diese Schnittstellen fortlaufend eingegangen, so bei der Kommentierung des § 15 EStG etwa auf die Bezüge zum Körperschaftssteuerrecht, etwa bei der Betriebsaufspaltung oder im Rahmen des § 15 a EStG für die Begrenzung der Verlust bei beschränkter Haftung. Detailliert wird etwa im Rahmen des § 18 EStG erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer Selbständigkeit auszugehen ist. Viele Normen des EStG beeinflussen auch zivilrechtliche und handelsrechtliche Materien unter Einschluss der Vertragsgestaltung, die ohne Rückgriff auf die Steuerrechtslage kaum mehr möglich ist. Diese Bezüge werden in den Erläuterungen jeweils berücksichtigt. Betont werden auch die Bezüge zu anderen Steuerrechtsbereichen, wie etwa aktuell zum Grundsteuerrecht.

Wie aus allen Auflagen seit 1982 gewohnt, bietet auch die 41. Auflage eine umfassende, detaillierte und sehr praxisnahe Erläuterungen des gesamten Einkommenssteuerrechts mit stets ausgewogenen Vorschlägen zur Lösung von Streitfragen.

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