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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zu den erbrechtlichen Spezialgesetzen

Kroiß/Horn/Solomon (Hrsg.), Nachfolgerecht. Erbrechtliche Spezialgesetze, 2. Auflage 2019, Nomos

Eine Rezension zu:

Kroiß / Horn / Solomon | Nachfolgerecht | Cover

 Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.)

Nachfolgerecht

Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht – Strafrecht – Verwaltungsrecht – Steuerrecht – Verfahrensrecht – Internationales Privatrecht

2. Auflage

 Reihe: NOMOSKOMMENTAR

 Herausgegeben von Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß, RA Dr. Claus-Henrik Horn, FAErbR, Prof. Dr. Dennis Solomon, LL.M. (Berkeley)

Baden-Baden: NOMOS, 2019, 2328 S., 198,00 Euro inkl. MWSt.

ISBN 978-3-8487-4760-1

www.nomos-shop.de

Das Werk unter dem Titel “Nachfolgerecht” ging in der ersten Auflage im Bereich der erbrechtlichen Literatur neue Wege. Dieses neue Konzept hat sich bewährt. Es enthält in Form eines Kommentars eine Darstellung sämtlicher für das Erbrecht maßgeblichen Spezialgesetze. Der Band schließt damit mit seiner sehr interessanten Konzeption eine Lücke in der erbrechtlichen Literatur, da eine solche Darstellung bislang nirgendwo erschienen ist. Dieser Weg wird mit der zweiten Auflage in interessanter Art und Weise vertieft und erweitert.

Eine sorgfältige Beratung im Erbrecht erfordert heute eine intensive Berücksichtigung nicht nur der Normen des BGB mit erbrechtlicher Relevanz, sondern eine intensive Berücksichtigung der in diesem Bereich relevanten Normen außerhalb des BGB. Erbrechtliche Mandate lassen sich nicht nur mit dem fünften Buch des BGB lösen, sondern bedürfen oftmals komplexer Beurteilungen, die sich aus diversen Quellen speisen, nicht zuletzt mit dem Blick auf das Erbschaftssteuer und Einkommenssteuerrecht. Alle in diesem Band kommentierten Materien werden allerdings aus der Sicht des Erbrechts “angeschnitten”.

Der in der zweiten Auflage weiter vertiefte und erweiterte Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung. Er bietet Lösungsmodelle unter Berücksichtigung familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen. Jeder Kommentierung ist ein Überblick vorangestellt, der in die Zusammenhänge einführt, was aber nicht immer möglich ist. Die Kommentierung wird an bestimmten Stellen mit handbuchartigen Darstellungen bereichert, so etwa bei den Schnittstellen zum Steuerrecht, zum Gesellschaften und bei den Vollmachten.

Der 1. Teil widemt sich dem Zivilrecht. Die Darstellung orientiert sich nicht ausschließlich an Teilrechtsgebietet, sondern auch an übergreifenden Themen, wie etwa den AGB – Banken, dem Anwaltshaftungsrecht oder dem Bestattungsrecht. Sehr interessant ist etwa das Kapitel zum digitalen Nachlass. Hier werden auch mietrechtliche Zusammenhänge, berufsrechtliche Aspekte, konsularrechtliche Fragestellungen oder Aspekte des Betreuungsrechts behandelt. Die Darstellung ist sehr umfassend angelegt.

Der zweite Teil geht auf das Verfahrensrecht ein, beeinhaltet hier aber auch Fragen der Mediation, die Grundbuchordnung, das ZVG neben den zentralen Themen des FamFG, der ZPO sowie des erbrechtlichen Schiedsverfahrens. Im dritten Teil geht es das internationale Erbrecht, mit einer vorzüglichen und sehr interessanten Kommentierung der EU-ERbVO und dem IntERbRVG. Es folgen Teile zum Strafrecht (unter Einbeziehung des Steuerstrafrechts), zum Verwaltungsrecht (unter Einschluss des Waffenrechts) und zum Steuerrecht. Der Teil zum Steuerrecht geht eingehend auf das Thema Nachfolge und Steuerplanung ein und behandelt auch bestehende Gestaltungsalternativen. Der Band schließt mit einer Kommentierung sozialrechtlicher Normen des SGB I, II und XII.

Die Auswirkungen der Nachfolgeplanungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen. Ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.

Der Kommentar trägt den gestiegenen Anforderungen an die Beratungssituationen und der zunehmenden Komplexität in diesem Bereich Rechnung und bietet sowohl für die Nachlassplanung als auch für den Erbfall entsprechende Lösungsmodelle, die auch angrenzende Rechtsgebiete berücksichtigen, wie das Familienrecht, das Betreuungsrecht, das Steuerrecht und weitere Rechtsgebiete. Letztlich werden alle Rechtsbereiche behandelt, die durch den Tod eines Menschen berührt werden können.

Die Kommentierung berücksichtigt in der Erstauflage folgende 36 Rechtsbereiche:

AGB-Banken, Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Berufsrecht, Bestattungsrecht, BGB-Betreuungsrecht,  BeurkG, BNotO, Digitaler Nachlass, BGB-Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, HeimG, HöfeO, InsO, KonsularG, BGB-Mietrecht, RVG, Verschollenheitsgesetz (VerschG), Versicherungsrecht, Vollmachten, Verfahrensrecht – FamFG, GBO, GNotKG, ZPO-Schiedsverfahren, Zivilprozess -, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Mediationen, Internationales Privatrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht.

Intensiv berücksichtigt werden auch länderübergreifende Sachverhalte, wobei insbesondere die  zum 17.8.2015 in Kraft tretende EU-ErbVO intensiv berücksichtigt wird, da sie zu erheblichen Änderungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geführt, die teilweise in der Praxis noch nicht leicht zu handhaben sind.

Den überwiegenden Teil des Werkes bilden “klassische” Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften, mit überzeugenden Schwerpunktbildungen. Soweit allerdings ein Sachverhalt Anlass dazu bot, geht die Darstellung eher zu einer handbuchartigen Darstellung über, wie sich etwa bei der Erörterung des digitalen Nachlasses oder beim Versicherungsrecht zeigt. Die Kommentierungen sind durchgehend sehr verständlich, systematisch und praxisorientiert, so dass sich der Leser sehr schnell zu orientieren weiss. Die Anhänge zu den einzelnen Kapitel enthalten zahlreiche der maßgeblichen Gesetzestexte sowie weitere Materialien.

Der ommentar vertieft dort die Materien, wo klassische Einzelkommentare den diesbezüglichen erbrechtlichen Bezügen nicht weiter nachgehen. Er gibt der  Praxis unentbehrliche Hilfestellungen bei erforderlichem Detailwissen, dass in dieser Kompaktheit schwer in einem Band zu finden ist. Hinzu kommt, dass der Kommentar  unmittelbar an die typischen Beratungssituationen anknüpft und damit die jeweilige Falllösung deutlich erleichtert und vereinfacht.

Der Kommentar stellt sich auch in der zweiten Auflage als hilfreiche Innovation im Bereich der erbrechtlichen Literatur dar und hat seine Leser gefunden. Er stellt eine nahezu ideale Ergänzung für alle BGB-Kommentierungen zum Erbrecht dar.

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