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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum gesamten Medizinrecht

Bergmann/Pauge/Steinmeyer (Hrsg.), Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl., 2018, NOMOS

Eine Rezension zu: 

 Bergmann / Pauge / Steinmeyer | Gesamtes Medizinrecht | Cover

Bergmann/Pauge/Steinmeyer (Hrsg.)

Gesamtes Medizinrecht

Reihe: NomosKommentar

3. Auflage

Baden-Baden: Nomos, 2018, 2202 S.

ISBN 978-3-8487-2318-8

www.nomos-shop.de

Das Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedene Aspekte des Zusammenhangs von Medizin und Recht zusammenführt und daher sehr unterschiedliche Rechtsbereiche zusammenführt. Die für diese Materie relevantesten Normen werden in diesem Werk sehr kompakt und praxisnah kommentiert. Für die dritte Auflage wurde der Text erneut – wie in den Vorauflagen – wesentlich erweitert. Im Zentrum stehen dabei Rechtsfragen der medizinischen Behandlung und deren Folgen sowie deren Voraussetzungen. Zu letzteren gehören etwa Fragen der Finanzierung der medizinischen Behandlung, der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, den Formen der Leistungserbringung in medizinischen Berufen und Institutionen, unter Einschluss berufsrechtlicher Aspekte.

Im Vordergrund der öffentlichen Meinung stehen zwar in erster Linie strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungsfragen, diese stellen aber nur einen Teilbereich des Medizinrechts dar. Hinzutreten Aspekte des Vertriebs von Medizinprodukten – etwa über Apotheken oder Drogerien – sowie arzeimittelrechtliche Sicherheitsvorschriften, die etwa regeln unter welchen Voraussetzungen Medikamente hergestellt und vertrieben werden dürfen. Nicht näher thematisiert wird in diesem Kommentar das Heilmittelwerberecht. Der Kommentar hat den Stand von September 2017.

Die in diesem Band werden die einschlägigen Gesetze und Rechtsmaterien weitgehend in alphabetischer Reihenfolge kommentiert, so dass die Kommentierung mit dem Apothekengesetz einsetzt, gefolgt Kommentierungen des AMG, des BGB, der Krankenhausorganisationsgesetze, des Medizinprodukterechts, über Personenschäden, sozialrechtliche Materien, Normen des Straf- und Strafprozessrechts, des Versicherungsrechts bis hin zur ZPO und EGVVO.

Das Medizinrecht hat in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Reformen und Novellierungen erfahren, etwa das

  • Gesetz zur Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen,
  • zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG II und III),
  • Hospiz- und Palliativgesetz,
  • Krankenhausstrukturgesetz,
  • Pflegeberufereformgesetz
  • Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts.

Diese Gesetzesänderungen stellen Schwerpunkte der Neubearbeitung dar und gehen auf die damit zusammenhängenden Problemstellungen intensiv ein. Intensiv erörtert werden die zahlreichen Änderungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere bei den Leistungen.

Erstmals kommentiert werden zudem

  • die neuen Vorschriften der Bundesärzteordnung und der Zulassungsverordnung,
  • das Berufsrecht der anderen Heilberufe (Logopäden, Physiotherapeuten und Hebammen) sowie
  • das Embryonenschutzgesetz.

Der Vorteil dieses Kommentars liegt auf der Hand. Kompakt in einem Band
bietet sich eine wahre Fundgrube medizinrechtlichen Know-hows, sei es materiellrechtlich in den Kern- und Nebengebieten, sei es prozessrechtlich für die forensische Praxis: die Kerngebiete des Medizinrechts werden tief in ihren Strukturen dargestellt. Durch zahlreiche Verknüpfungen zu den komprimiert aufbereiteten Nebengebieten erschließen sich die Querverbindungen des aus vielen Teilrechtsgebieten bestehenden und stark rechtsprechungsgeprägten Medizinrechts. Diese Rechtsprechung wird in diesem Kommentar im Detail ausgewertet und kritisch analysiert.

Die Kommentierungen selbst setzen überzeugende Schwerpunkte. So erfolgt im Rahmen der Kommentierung des BGB eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Haftungsvoraussetzungen bei der Arzthaftung und Krankenhaushaftung, vertieft durch einen Exkurs zu den Organisationspflichten im Krankenhaus. Hinsichtlich etwaiger Schadenshöhen ergänzen die Auzsführungen zu den Personenschäden diese interessanten Ausführungen, wiederum ergänzt durch Ausführungen zum Zivilprozessrecht und zum privaten Versicherungsrecht. Mit anderen Worten, es geht bei den Erläuterungen sehr um die Herstellung von Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen Teilrechtsbereichen.

Die Überarbeitung bringt etwa eine vorzügliche Kommentierung des Behandlungsrechts der §§ 630 a – 630 h BGB, die man als “Charta der Patientenrechte” bezeichnen kann und die völlig neu kommentiert wurden, ähnlich wie § 839 BGB. Die Auswirkungen auf das Beweisrecht der ZPO sind eingearbeitet. Die Überarbeitung betrifft insbesondere sozialrechtliche Materien, etwa hinsichtlich des Versorgungsstrukturgesetzes. Wesentlich erweitert sind jetzt die Ausführungen zum ärztlichen Berufsrecht.

Sehr kompakte Informationen finden sich zur Krankenhausfinanzierung oder etwa zum Medizinprodukterecht nebst der Medizinprodukte – BetreiberVO. Das Vertriebsrecht der Medizinprodukte wird deutlich stärker akzentuiert. Angesichts der erheblichen Bedeutung des Sozialrechts für diesen Bereich – auch hinsichtlich der Steuerungsfunktion – werden die einschlägigen Normen – insbesondere des SGB V- detailliert kommentiert. Es ist ein besonders Anliegen dieses Werkes die hier bestehende Normenflut zu ordnen und zur Strukturierung dieser Materie beizutragen.

Der Kommentar richtet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an Praktiker im medizinischen Bereich und ist sehr verständlich geschrieben. Nützlich ist es letztlich für alle potentiellen Leser, die mit diesem Bereich beruflich in irgendeiner Form zu tun haben. Die Kommentierungen sind sehr strukturiert, klar formuliert und kommen sofort zu den wesentlichen Punkten. Es liegt auf der Hand, dass die Gesetze nicht vollständig kommentiert wurden, sondern nur soweit wie dies für das Medizinrecht von Relevanz ist.

Der äußerst interessante Kommentar verbindet wissenschaftliche Ansätze mit der Entwicklungen von Lösungen für die Praxis und bietet allen interessierten eine Fülle von Informationen und Hinweisen, die mit der dritten Auflage erneut weiter vertieft werden.

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