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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum Erbbaurecht

M. Nagel (Hrsg.), Erbbaurechtsgesetz, Erstauflage, 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Nagel | Erbbaurechtsgesetz: ErbbauRG | | 2022 | beck-shop.de

Matthias Nagel (Hrsg.)

Erbbaurechtsgesetz

Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

Erstauflage

München: C.H.Beck, 2022, 575 S., 119,00 Euro inkl.- MwSt.

Reihe: Beck’sche Kurz – Kommentare

ISBN 978-3-406-78099-8

Der neue Kommentar ist der führende Begleiter für die nächsten 99 Jahre. Erbbaurechte werden in der Regel für 99 Jahre vergeben. Diese Rechtsinstitution spielt im Bereich der Siedlungspolitik von Staat und Kommunen eine erhebliche Rolle spielen, wobei allerdings überwiegend kirchliche Institutionen und Stiftungen von den insoweit bestehenden Möglichkeiten Gebrauch machen. Allerdings hat sich der Kreis der Anbieter in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, so bietet etwa auch Kommunen, Genossenschaften und private Stiftungen solche Modelle an.
Im Jahr 2019 hatte der BGH auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Erbbaurechten hingewiesen (NJW 2019, 2016, Rn. 21). Es ist insbesondere das geeignete Instrument öffentliche Zwecke mit dauerhaften Benutzungsbeschränkungen zu verfolgen und insoweit gleichermaßen bodenpolitische, soziale, wirtschaftliche, steuerliche und bauplanungsrechtliche Perspektiven zu integrieren. Die ursprünglich aus dem Jahr 1919 stammende ErbbaurechtsVO – die mehrfach novelliert wurde – entpuppt sich dabei als eine äußerst fortschrittliche Regulation und heißt inzwischen Erbbaurechtsgesetz und wird hier erstmals ganz exzellent kommentiert.
Unbeschadet dessen ist diese Regulation sehr komplex, da sie zwischen Grundstückseigentum und beschränkten dinglichen Rechten anzusiedeln ist, aber über eine lange Tradition verfügt, die tief in das römische Recht zurückweist („superficies“) und eine immobilienrechtliche Sachenrechtsausnahme beeinhaltet, weil nach § 19 dieses Gesetzes der Eigentümer des Hauses dies auf fremdem Grund erbaut und es für 99 Jahre nutzen darf, wobei die Vertragsgestaltung viele Varianten entwickelt hat, etwa in Kombination mit dem WEG, die auch das Zwangsversteigerungsrecht beeinflussen können.
Es handelt sich um ein sehr vielseitiges Modell, das aber zahlreiche Rechtsprobleme aufwerfen kann, etwa hinsichtlich des Verwendungszwecks des Bauwerks, der Nutzerkreis, Verfügungen des Erbbauberechtigten, Widerruflichkeit von Zustimmungen, Verfall oder den komplexen Gleichlauf des Kausalgeschäfts mit dem dinglichen Verfügungsgeschäft, um nur einige zu nennen. Der Kommentar geht sehr eingehend auf die Vertragspraxis ein, da das Gesetz nur einen Rechtsrahmen bereitstellt, der durch die Vertragspraxis ausgefüllt wird. Insoweit besteht ein deutlicher Gestaltungsspielraum.
Das Erbbaurecht erlebt seit einigen Jahren angesichts knapper werdender Flächen und steigender Bodenpreise eine Renaissance. Nicht nur Wohnbebauung erfolgt im Erbbaurecht, auch Gewerbegrundstücke und Mischnutzung sind beliebte Modelle in der Entwicklung entsprechender Immobilienprojekte. Komplexere Gestaltungen in der Praxis bedürfen einer fundierten rechtlichen Beratung, deren Grundlage dieses Werk ist. Der neue Kommentar bietet eine kompakte Kommentierung des ErbbauRG, die sich mit den praktischen Problemen des Erbbaurechts auseinandersetzt, eine wissenschaftliche Vertiefung bietet und gleichzeitig Ratschläge für die Umsetzung rechtlicher Vorgaben in die tägliche Arbeit gibt. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Entsprechend dem umfassend angelegten Konzept des Kommentars werden auch § 30 WEG und 6a GBO kommentiert.
Es sollte nicht verwundern, wenn dieser neue Kommentar das neue Referenzwerk als Kommentar für das Erbbaurecht darstellen wird und  entsprechend intensiv in der Praxis genutzt wird. Dieser Kommentar stellt die aktuellste Darstellung dieser Materie dar. Dieses über 100 Jahre alte Gesetz hat ohne wesentliche Änderungen bis heute einen großen Erfolg.
Der Kommentar geht auf alle Schwerpunkte gezielt ein, die sich in der Praxis rund um das Erbbaurecht ergeben, insbesondere:
  • Gesetzliche Inhalte und Rechtswirkungen
  • Besondere Gestaltungsformen des Erbbaurechts
  • Vertragliche Inhalte des Erbbaurechts
  • Vorkaufsrecht, Erbbauzins, Anpassungsklausel
  • Erbbaurecht, Kostenrecht und Steuerrecht.

Es liegt auf der Hand, dass die nach vor lebhafte Rechtsprechung zu diesem Bereich im Detail ausgewertet und einbezogen wird. Die Kommentierung ist strukturiert, kompakt und problemorientiert zugleich, zumal viele Beispielsfälle in den Erläuterungen diskutiert werden.

Der neue Kommentar richtet sich an Notariate, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gerichte, Verbände, öffentliche Verwaltungen und alle, die Immobilien im Erbbaurecht bewirtschaften und verwalten.

Die Erläuterungen sind sehr konzentriert, kompakt und praxisnah und bringen die Problembereiche pointiert auf den Punkt. Der neue Kommentar ist eine deutliche Bereicherung der Literatur zum Erbbaurechtsgesetz.

 

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