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Rezensionen juristischer Literatur

Urheberrecht 5.0 – der verlässliche Kommentar für Online und Offline

Wandtke/Bullinger (Hrsg.), UrhR. Urheberrecht. Praxiskommentar, 6. Aufl., 2022, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

 Wandtke / Bullinger (Hrsg.)

Abbildung von Wandtke / Bullinger | Praxiskommentar Urheberrecht: UrhR | 6. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Praxiskommentar Urheberrecht: UrhR

UrhG, UrhDaG, KUG, VGG, InfoSoc-RL, Portablitäts-VO

Kommentar

6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

München: C.H.Beck, 2022. Buch. XXXVII, 3091 S. Hardcover (In Leinen), 269,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-76200-0

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Die Neuauflage des Standardwerkes dokumentiert den aktuellen Stand des Urheberrechts mit allen aktuellen Reformen, wobei absehbare Reformen bereits einbezogen sind. Angesichts des Entwicklungsdrucks in diesem Bereich können Auflagen von Kommentaren zum Urheberrecht jeweils nur noch eine Bestandsaufnahme darstellen, da sich die Problemlagen fast täglich ändern und weiter entwickeln können. Die Besonderheit dieses Kommentars liegt in seiner Ausrichtung auf die Informationsbedürfnisse der Praxis.

Der Kommentar galt bereits mit dem Erscheinen der Erstauflage zu den Meilensteinen der deutschen Urheberrechtsliteratur und hat diesen Weg durch nunmehr sechs Kommentierungen hindurch fortgesetzt. Das Werk zählt zu den renommiertesten Kommentaren seiner Art und wird von der Rechtsprechung oft zitiert und von der Praxis sehr viel genutzt, besonders bei Urheberrechtsproblemen im Bereich der digitalen Verwertung von Werken und anderen urheberrechtlich geschützten Bereichen.

Die Kommentierung beschränkt sich nicht auf das UrhG, sondern erläutert auch angrenzende Bereiche wie das Europarecht, das Steuerrecht, das Verlagsgesetz und das Kunsturhebergesetz sowie weitere urheberrechtliche Regelungen.

Einbezogen werden insbesondere auch grenzüberschreitende Entwicklungen, so dass das Europäische und Internationale Urheberrecht mit kollisionsrechtlichen Normen eingehend kommentiert werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der internationalen Vertragspraxis im Urheberrecht. Die Kommentierung ist vorbildlich.

Der Wandtke/Bullinger ist ein ausgewiesener Praktikerkommentar und erläutert so anwendungsbezogen wie kaum ein Werk sonst das UrhR. Das UrhG bildet sich längst nicht mehr nur im UrhG ab, sondern stellt einen Zusammenhang von Normengruppen dar. Die nunmehr fünfte Auflage des Kommentars geht eingehend auf die gesetzlichen Reformen des Urheberrechts aus den Jahren 2013 – 2022 ein. Das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruches der Urheber und ausübenden Künstler auf eine angemessene Vergütung hatte das Ziel die individualrechtliche Stellung der Urheber zu verbessern. Was davon erreicht wurde, ist Gegenstand einer kritischen Kommentierung in den §§ 32 – 36 c UrhG. Die Neuregelungen beinhalten einen Systemwechsel zugunsten der Urheber, der in der Erläuterungen klar herausgearbeitet wird.

Die aktualisierte und erweiterte 6. Auflage berücksichtigt neben einer Fülle neuer höchstrichterlicher Entscheidungen insbesondere die umfassenden Änderungen, die sich aus der Umsetzung der DSM-RL und der Online-SatCab-RL ergeben. Einbezogen wurde auch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Neu aufgenommen wurde eine Kommentierung des UrhDaG und der Portabilitäts-VO. Diese unionsrechtlichen Regelungen haben weitreichende Änderungen im je nationalen Recht zur Folge, so etwa infolge des Gesetzes über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (UrhDaG). Die rechtspolitische Kontroverse mündete eine in eine Kontroverse um die Auslegungen dieser Normen, die hier prägnant dokumentiert wird. Dieser neue Rechtsrahmen enthält Direktvergütungsansprüche von Urhebern und insbesondere Rechteverwertern mit einem speziellen Haftungssystem dessen Verhältnis zur Kunstfreiheit überwiegend ungeklärt ist, etwa im Hinblick auf die kollektive Lizenz mit erweiterter Wirkung. Dieser Rechtsrahmen schafft auch ein neues Urhebervertragrechts, das viele Fragen eröffnet.

In den letzten ca. 20 Jahren hat sich das Urheberrecht deutlich verändert, auch hinsichtlich des Rechts der Verwertungsgesellschaften, das jetzt im VGG geregelt ist, das in die Kommentierung einbezogen wird, wobei die Erläuterungen des VGG auch hier die Veränderungen nach dem Gesetz über die Verwertungsgesellschaften nachzeichnet und praxisnah aufbereitet. Betroffenen von den Neuerungen sind auch Text und Date – Mining für digitalen und grenzüberschreitenden Unterricht, für die Erhaltung des Kulturerbes und das Leistungsschutzrecht der Verleger mit Beteiligungsanspruch, aber mit Ausnahme der Vervielfältigungen gemeinfreier, visueller Werke. In diesem Zusammenhang wurde auch die freie Benutzung des § 24 UrhG reformiert. Es werden sich unter den Bedingungen der Entwicklungen von KI weitere Änderungen ergeben. Zum Urheberschutz an NFT hätte man sich mehr Informationen gewünscht.

Der deutlichste Input in das Urheberrecht kommt aus dem Europarecht, dessen Einflüsse sich wie ein roter Faden durch die Kommentierung ziehen, da immer wieder auf den Text der einschlägigen Richtlinien zurück gegriffen werden muss.

Es liegt auf der Hand, dass auch bereits die neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus dem Jahr 2019 Eingang in die Erläuterungen gefunden hat, da hier erhebliche Anwendungsprobleme zu erwarten sind. Die Auslegungsprobleme werden geprägt durch Neuentwicklungen, besonders im Bereich Cloud-Computing, künstliche Intelligenz, 3D-Druckern und der Entwicklung eines Internets, dass mehr und mehr von einer begrenzten Anzahl von Global – Playern geprägt wird. Hier bestehen auch zahlreiche Verbindungslinien zum Datenschutzrecht, besonders bei Big-Data.

Alle wichtigen Gesichtspunkte des Urheberrechts in den elektronischen Medien werden umfassend, aktuell und mit technischem Verständnis dargestellt, wobei die technischen Fragestellungen auch erklärt werden.

Da das UrhR in erheblichem Umfang von der Rspr. geprägt wird, wird diese Rspr. detailliert ausgewertet, wobei die Rspr. des EuGH inzwischen ein deutlicheres Gewicht hat, ausgelöst oftmals durch Vorlagebeschlüsse nationaler Gerichte. Diese Entscheidungen betreffen mehr und mehr den Kern des Urheberrechts, was auch Auswirkungen auf die Struktur des Kommentars hatte, der teilweise neu konzipiert wurde. Diese Rechtsprechung – auch des BGH – betrifft etwa aktuelle Aspekte des Linking und Framing, der Haftung für Filesharing oder die angemessene Vergütung im Bereich der Geräteindustrie sowie sehr stark die aktuellen Tendenzen des Lizenzrechts. Der Kommentar geht in allen Bereichen, soweit relevant, auf vertragsrechtliche Aspekte ein, die für die Praxis völlig zentral sind.

Die Neuauflage setzt sich mit allen relevanten Reformen und Tendenzen auseinander, speziell im Bereich der elektronischen Medien, verfasst von ausgewiesenen Praxis-Experten. Der Kommentar hat den Stand von Januar 2022.

Es gibt praktisch kein aktuelles urheberrechtliches Problem, das in dieser bahnbrechenden Kommentierung nicht behandelt wird, von Print bis Multimedia. Die Kommentierungen enthalten viele – auch graphische – Beispiele und Praxishinweise.

Der perfekte Praxiskommentar richtet sich Anwälte, Syndikusanwälte und Verbandsjuristen, Richter, Hochschullehrer.

Wer Praxisprobleme urheberrechtlicher Art zu klären hat, wird diesem glänzend und sehr praxisnah geschriebenen Kommentar immer wieder nutzen.

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