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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum EUV – AEUV

Callies/Ruffert, EUV – AEUV mit europäischer Grundrechtscharta, Kommentar, 6. Aufl, 2022, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Calliess / Ruffert | EUV • AEUV | 6. Auflage | 2022 | beck-shop.de

 Christian Callies/Matthias Ruffert

EUV – AEUV 

mit europäische Grundrechtecharta

Kommentar

6. Auflage

mit den vollständigen Texten und Protokollen

München: C.H.Beck, 2022, 3043 S., 299 Euro inkl. MWSt

ISBN 978-3-406 76095-6

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Der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Euroäischen Union stellen zusammen mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1.Dezember 2009 die entscheidenden Primärrechtsgrundlagen der EU dar. Die erste Auflage dieses Kommentars  aus dem Jahr 1999 stand noch am Anfang der Aufarbeitung der seinerzeitigen “Reform” der EU-Verträge, mit denen in den Jahren seit dem Erscheinen der Vorauflage intensive Erfahrungen gemacht werden konnten, die in die Neuauflage sämtlich eingegangen sind. Die EU war mit diesen Verträgen in eine neue Phase eingetreten, die letztlich eine Verfassung der EU darstellt, auch wenn sie als solche nicht bezeichnet ist. Die Verzahnung des Sekundärrechts mit dem Primärrecht ist noch enger geworden, so dass oftmals auf die Primärrechtsgrundlagen zurück zu kommen ist, auch wenn sich das Primärrecht oftmals unverbunden und ohne Abstimmung im Detail in zunehmender Fragmentierung ergeht. Die seinerzeitige Aufbruchstimmung ist derzeit in weite Ferne gerückt, wie es treffend im Vorwort heisst. Bereits die Bestandsaufnahme aus der Vorauflage aus dem Jahr 2016 ging in diese Richtung. Jean – Claude Junkers Verdikt der „Polykrise“ hat sich inzwischen noch ausgeweitet.

In dieser Situation bietet die sechste Auflage dieses Standardwerks – wie immer – eine sehr verlässliche und praxisorientierte Grundlage für eine systematische Arbeit mit diesen Verträgen und der Grundrechtecharta, zumal der Einfluss des europäischen Primärrechts weit reicht, bis in die Verästelungen des Sekundärrechts und der Verbindung mit den je nationalen Rechten der Mitgliedstaaten. Zwar lassen sich zahlreiche Vorgänger – Normen im Text erkennen, doch stehen sie teilweise in anderen Zusammenhängen und sind auch anders zu interpretieren. Die Kommentierung trägt der Textgeschichte durchgehend Rechnung und zeigt auf, dass die Verträge an systematischer Geschlossenheit gewonnen haben und sich zu einem Gebilde Sui Generis verdichtet haben, das den – nach wie vor zu verzeichnenden – Erfolg der EU ausmacht, mögen Bruchlinien, Restriktionen und Widersprüche auch nicht zu verkennen sein, insbesondere nicht im Rahmen der COVID19 – Krise und den Herausforderungen durch den Krieg der Russischen Republik gegen die Ukraine, die sich als erster Staat aus dem Sowjetimperium herausgelöst hatte und als westlicher Staat zu betrachten ist. Neben den entscheidenden Rechtstexten werden auch die maßgeblichen Protokolle in diesem Kommentar dokumentiert, der jetzt noch kompakter und informativer geworden ist.

Das Standardwerk bietet eine umfassende und systematische Darstellung, verfasst von ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Die Erläuterungen behandeln nunmehr den Brexit, die Corona-Pandemie sowie die BVerfG-Entscheidung zur ­Kompetenzwidrigkeit der Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihenkaufprogramm.
Der eingeführte Kommentar erläutert den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ­besonders übersichtlich und systematisch. Die Europäische Grundrechtecharta ist ebenfalls berücksichtigt. Die Darstellung folgt der bewährten Dreigliederung in:
  • Rechtsprechung des EuGH und Praxis der übrigen Organe der EU
  • europarechtliches Schrifttum sowie
  • eigene Stellungnahmen, die nicht selten sind.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf den Rechtsfragen, die sich in der nationalen Rechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland stellen. Erfasst ist daher auch die Rechtsprechung der nationalen Gerichte, darunter die Entscheidungen des BVerfG.
Die sechste Auflage geht auf alle aktuellen Entwicklungslinien, da die Grundsatzdebatten um die EU weiter an halten und sich derzeit sogar vertiefen, etwa im Verhältnis der EU zur NATO, nachdem die EU das Ukraine-Problem jahrelang nicht angemessen behandelt hat und geopolitisch vielleicht versäumt hat, sich einen Zugang zum „Schwarzen Meer“ als Möglichkeit, etwa im Rahmen des EWR zu schaffen. Darauf kann der Text nicht eingehen. Neben der Bewältigung der Folgen von Brexit und Corona-Krise besteht weiterhin die Notwendigkeit von Reformen im Euroraum und im Bereich der Migrations- und Sicherheitspolitik. Ein besonderes Thema sind die angesichts der COVID19-Krise erfolgten Varianten von Grenzschließungen, die dem Konzept der „ever closer Union“ eklatant widersprechen. Finanzierungsfragen und Beihilfen spielen eine immer größere Rolle. Auch die Impfstoffbeschaffungsstrategien sind intensiv behandelt. Überall hat sich der Ton im europapolitischen Diskurs – unter Einschluss der neuen Kriegsrhetorik – verschärft. Wissenschaftliche Diskussion sollten aber so meinungsoffen gestaltet werden, wie in diesem Kommentar, zumal jede Hypothese fallibel ist.
Im Spiegel der wissenschaftlichen Debatte setzen sich die Autorinnen und Autoren praxisnah mit dem Unionsrecht und der diesbezüglichen Rechtsprechung auseinander. Die 6. Auflage verarbeitet u.a. die Auswirkungen des Brexit und der Corona-Pandemie sowie die BVerfG-Entscheidung zur Kompetenzwidrigkeit der Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihenkaufprogramm.

Es ist ein deutliches Anliegen der Kommentierung Zusammenhänge und Verknüpfungen mit den Werten, Zielen und Maximen des europäischen Primärrechts hervortreten zu lassen, gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte. Der Kommentar untersucht den Text mit den Methoden objektiver Auslegung, so dass die Debatten im Verfassungskonvent und der Verlauf der Regierungskonferenzen nicht detailliert nachgezeichnet werden. Der Text selbst ist die primäre Grundlage der juristischen Arbeit und hat sich von den subjektiven Elementen längst weitgehend abgelöst. Nicht anders verfährt auch der EuGH meist in der Arbeit mit dem Primärrecht. Es liegt auf der Hand, dass die bisherige Rechtsprechung des EuGH komplett in die Kommentierungen eingearbeitet sind. Die Kommentierungen sind sehr systematisch und strukturiert und erlauben eine rasche, problemorientierte Arbeit mit dieser sehr interessanten Kommentierung.

Der Band versammelt das Primärrecht vollständig, so dass auch alle Protokolle und Anhänge berücksichtigt werden.

Die Kommentierungen sind vor dem Hintergrund eines Europas im Aufruhr als Bestandsaufnahme mit Zukunftsperspektiven zu verstehen.

Ohne weiter auf die Deatails eingehend zu wollen, erscheint die aktuelle Neuauflage des Handkommentars zum richtigen Zeitpunkt. Die Kommentierung erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des Unionsrechts und liefert ohne Umschweife die juristischen Argumentationslinien zu den neuesten Entwicklungen, wobei bestimmte Entwicklungen auch kritisch hinterfragt werden. Artikel für Artikel werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Grundrechtecharta mit einem Blick auf diese Herausforderungen analysiert.

Die Kommentierungen sind in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und bieten das juristische Rüstzeug für die Beurteilung der verschiedenen Krisenszenarien, die dringend gelöst werden müssen. Der Blick der Erläuterungen ist stets auf die Anwendung in der Rechtspraxis gerichtet, ohne auf wissenschaftliche Analyse zu verzichten. Der Kommentar hat den Stand von März 2021.

Die 6. Auflage ist eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.

Die Kommentierung ist sehr kompakt und bietet auf überschaubaren Raum alle wesentlichen Informationen zur Arbeit mit dem europäischen Primärrecht. Wer Probleme zu lösen hat, die mit dem europäischen Primärrecht zu tun haben, wird diesen informativen und hochqualifizierten Kommentar als notwendige Lektüre ansehen.

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