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Rezensionen juristischer Literatur

Nomos Handkommentar BGB 2018

Schulze/Dörner/Ebert/Hoeren/Kemper/Saenger/Scheuch/Schreiber/Schulte-Nölke/Staudinger/Wiese, BGB.Handkommentar, 10. Aufl., 2018

Eine Rezension zu:

Schulze / Dörner / Ebert / Hoeren / Kemper / Saenger / Scheuch / Schreiber / Schulte-Nölke / Staudinger / Wiese | Bürgerliches Gesetzbuch | Cover

 Reiner Schulze/Heinrich Dörner/Ina Ebert/Thomas Hoeren/Rainer Kemper/Ingo Saenger/Alexander Scheuch/Klaus Schreiber/Hans Schulte-Nölke/Ansgar Staudinger/Volker Wiese

Bürgerliches Gesetzbuch

Handkommentar

10. Auflage

Baden-Baden: Nomos-Verlag, 2018, 3112 S., 69,00 Euro

– mit Online – Zugang –

ISBN 978-3-8487-5165-5

 Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Prof. Dr. Heinrich Dörner, Prof. Dr. Ina Ebert, RiOLG a.D. Prof. Dr. Thomas Hoeren, Dr. Rainer Kemper, Prof. Dr. Ingo Saenger, AkadR a.Z. Dr. Alexander Scheuch, Prof. Dr. Klaus Schreiber, Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill)

 www.nomos-shop.de

Der bereits seit der ersten Auflage eingeführte Kurzkommentar erscheint nunmehr im Zeitraum von 18 Jahren in zehnter Auflage und richtet sich an die juristische Ausbildung ebenso wie an die Rechtspraxis und dient allen Nutzern aufgrund seiner Prägnanz. Nicht vergessen sollte man dabei die mit diesem Kommentar verknüpfte Datenbank mit dem elektronische, stets aktuellen Volltext des Kommentars, plus Gesetzestexten und im Kommentar zitierter Rechtsprechung.

Ein Handkommentar zeichnet sich dadurch aus, nicht alle Detailfragen aufzugreifen, sondern die “großen Entwicklungslinien” herauszuarbeiten und gleichzeitig die wesentlichen Detailprobleme zu erläutern. Das inzwischen weit über 100 Jahre alte BGB hat mit dem ursprünglichen Text nur noch wenig gemein. Das BGB wird mit seinen Wandlungen, nicht zuletzt vor europarechtlichen Hintergründen, wird immer komplexer, so dass der Orientierungsbedarf des Gesetzesanwenders immer höher wird. In die Kodifikation werden immer wieder neue Materien einbezogen, wie etwa das Arztvertragsrecht. Das Baurecht wurde erheblich geändert, ähnlich wie das Pauschalreiserecht. Dieser Handkommentar leistet diese Orientierungshilfe von Auflage zu Auflage immer besser. Es ist dabei selbstverständlich, dass die ein oder andere interessante Detailfrage ausgespart werden muss, aber mit den Fundstellen sollte die Lösung solcher Probleme grundsätzlich gelingen.

Die Kommentierung zu den einzelnen Normen folgt im wesentlichen einem einheitlichen Aufbau, der von einer Beschreibung von Funktion und Systematik über die Erläuterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale zur Klärung von Sonderproblemen, unter Einschluss der Besonderheiten richterlicher Rechtsfortbildung voranschreitet.

Die Neuauflage musste erneut zahlreiche Gesetzesänderungen berücksichtigen, völlig unbeschadet von der rasanten Entwicklung der Rechtsprechung in sehr vielen Bereichen.

Zahlreiche Gesetze haben das BGB seit der Vorauflage erheblich geändert. Herauszugreifen sind insbesondere das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, das Gesetz zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a. (§§ 650a–650h) und das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (§§ 651a bis 651y BGB ), das sehr viele Auslegungsprobleme aufwirft. Der Gesetzgeber hat in kaum 12 Monaten 140 Vorschriften des BGB geändert und darunter knapp 50 neue Vorschriften neu eingefügt. Damit soll einer teilweise rasant veränderten Rechtswirklichkeit Rechnung getragen werden. Mit weiteren Änderungen ist zu rechnen. Diese Reformen ändern nicht nur den jeweiligen Teilbereich der Reformgegenstands, sondern haben im Rahmen eines dynamischen Gesetzeszusammenhang erhebliche Auswirkungen auf andere Teile des BGB, insbesondere im Recht der Schuldverhältnisse. Hier finden zahlreiche Detailänderungen statt, die für die Rechtsanwender in Anwaltschaft und Justiz eine ständige Herausforderung sind. Der Handkommentar berücksichtigt überdies durchgehend die Vertragspraxis und bezieht insbesondere die Entwicklungen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen.

Die überaus interessante10. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa

– durch das neue Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (seit 1.1.2018) geänderte Widerspruchsfristen in den neu eingeführten Verbraucherbauverträgen, Neuregelungen zur Nacherfüllung bei Einbau mangelhafter Sachen sowie des Rückgriffs auf den Verkäufer neu hergestellter Sachen. Diese Reform hat das Baurecht auf neue Grundlagen gestellt.

– durch die Reiserechtsreform (seit 1.7.2018) eingeführte verlängerte Mängelrügefristen und die jetzt zulässigen nachträglichen Preiserhöhungen.

Als weitere wichtige Gesetzesänderungen sind u.a. berücksichtigt:

– die Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld, mit dem Angehörigen beispielsweise bei Unfällen Getöteter eine angemessene Geldentschädigung zugesprochen wird

– die Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensteRL in den § 675c bis 676c BGB mit der Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung, verbesserten Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und dem bedingungslosen Erstattungsrecht bei Lastschriften

–  zahlreiche Änderungen im Familienrecht durch die Gesetze zur Bekämpfung von Kinderehen, die Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Insemination, zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Im Familienrecht und Betreuungsrecht standen mit dem Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und den materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen freiheitsbeschränkende Eingriffe im Fokus der Gesetzgebung

Der Handkommentar erläutert alle wichtigen Regelungen rund um das BGB, so etwa AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen. Die Entwicklungen im IPR werden in diesem Kommentar sehr eingehend berücksichtigt.

Berücksichtigt werden aber auch Internationale Verträge wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht sind ebenfalls enthalten. Intensiv erläutert werden auch die Verordnungen ROM I – III.

Gut informiert wird der Leser etwa über die §§ 13, 14 BGB, die immerhin – auf europarechtliche Veranlassung hin – ein wenigstens “zweispuriges” bürgerliches Recht andeuten, dass sich in die jeweiligen Normenkreis differenziert, die jeweils für Verbraucher und für Unternehmer (jenseits des Handelsrechts) gelten. Ohnehin ist zu bemerken, dass der Verbraucherschutz in diesem Kommentar hervorragend berücksichtigt wird, inklusive der Darstellung der Informationspflichten.

Die Kommentierung der §§ 241 – 304 BGB geht für das allgemeine Leistungsstörungsrecht durchaus auch auf Detailprobleme ein, so etwa bei §§ 283, 284 BGB und die Anwendung der Unmöglichkeitsregeln. Soweit sinnvoll, orientiert sich die Darstellung eng an den europarechtlichen Vorgaben, ohne deren hinreichende Beachtung die betreffenden Normen letztlich nicht auslegbar sind. Der größte Teil der neueren Reformvorhaben beruht auf europarechtlichen Hintergründen und sei es in Form einer innovativen Rechtsprechung des EuGH. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang etwa die Kommentierung der §§ 312 b ff BGB und der §§ 355 – 357 BGB zum Fernabsatz, die der Praxis immer wieder erhebliche Detailprobleme aufwerfen, die immer auch von wettbewerbsrechtlicher Relevanz sind.

Die Kommentierung des Kaufrechts geht insgesamt auf fast alle relevanten Problemlagen ein, soweit sie bisher erkennbar sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vornahme einer Kommentierung zu neuen Normen, mit denen praktische Erfahrungen mit der Rechtsprechung bislang nur in geringem Umfang (bei steigender Tendenz) vorliegen können, stets ein undankbares Geschäft ist. Etwa die Kommentierung zu den §§ 475 ff n.F. stellt die maßgeblichen Facetten der Änderungen eingehend dar, so etwa auch bei der Beweislastumkehr des § 476 BGB.

Sehr eindrucksvoll ist die Kommentierung von Staudinger zu den §§ 481 ff BGB, mit denen das Recht der Teilzeit-Wohnrechtverträge in das BGB inkorporiert worden sind, deren Anwendung auch interessante internationalprivatrechtliche Fragen aufwirft.  Etwa die Kommentierung von Staudinger zu §§ 823 ff BGB schlägt wo es notwendig ist, die Brücke zum allgemeinen Schuldrechts.

Die Kommentierung des Familienrechts geht den – hier besonders wichtigen –  Verästelungen der familienrechtlichen Judikatur eingehend nach, nicht zuletzt bei den für die Praxis besonders wichtigen Unterhaltsfragen. Im diesem Rahmen werden alle Änderungen eingehend aufgearbeitet. Die Kommentierung des Erbrechts durch Hoeren, der in der Einleitung auch auf interessante rechtsvergleichende und internationalprivatrechtliche Aspekte hinweist, geht auf alle maßgeblichen aktuellen Entwicklungen ein. Hier zeigt etwa die Erläuterung des § 2301 BGB, dass sich der Verfasser sehr intensiv mit den Materialien zum BGB auseinandersetzt, um den schwierigen Regelungsgehalt dieser Norm zu klären. Gerade bei den normativen Anforderungen an den Vollzug der Schenkung zu Lebyeiten überzeugt die klare Herausarbeitung des Theorienstreits. Dies gilt nicht weniger für andere Bereiche des Erbrechts, etwa den schwierigen Bereich der Erbverträge und des Pflichtteilsrechts.

Ein Schwerpunkt der Neubearbeitung liegt erneut im internationalen Privatrecht und hier bei der Kommentierung der “Rom-I-VO” und “Rom-II-VO” und “ROIM-III-VO”. Die Kommentierung geht auf alle relevanten Probleme des europäischen Vertrags – und Deliktsrechts durchaus detailliert ein.

Die erneut exzellente Kommentierung ist mit der Neuauflage weiterhin ein exzellenter Ratgeber bei der Anwendung des bürgerlichen Rechts in Deutschland in Studium und Praxis und wird von Auflage zu Auflage interessanter.

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