Gosch, Körperschaftssteuergesetz, 4. Aufl., 2020, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Dietmar Gosch (Hrsg.)
Körperschaftsteuergesetz: KStG
Kommentar
Buch. Hardcover (In Leinen)
4., völlig neubearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2020, XXIV, 2085 S, 189,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-72616-3
Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm
Gewicht: 1758 g
Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Steuerkommentare
Produktbeschreibung
Der eingeführte KStG-Kommentar für die Praxis erläutert das KStG auf aktuellem Stand. Da seit der Vorauflage zahlreiche Gesetzesänderungen auch im Körperschaftssteuerrecht ergeben, legen die erfahrenen Autoren praktisch eine völlige Neubearbeitung vor. Der Kommentar hat den Stand von März 2020, geht aber auch auf jüngere Entwicklungen noch ein.
Der »Gosch« bietet eine vollständige und sehr problemorientierte Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes einschließlich der Übergangsvorschriften (Anrechnungsverfahren) unter strikter Einbeziehung der Erlasse und Schreiben des BMF. Die Erläuterungen sind stets klar, praxisnah und enthälten zahlreiche Beispiele und Schaubilder, um »Licht ins Dunkel« des hoch komplexen Körperschaftsteuerrechts zu bringen, was auch vollumfänglich gelingt.
Selbstredend sind die aktuellen Änderungsgesetze erfasst:
- Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz)
- Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
- Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
- Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
- Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung
- Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2018)
- Brexit-Steuerbegleitgesetz
- Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)
- Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Referentenentwurf).
Darauf beschränkt sich die Kommentierung aber nicht, sondern arbeitet die gesamte zum KStG ergangene Rechtsprechung kritisch auf und erläutert sie mit Blick auf die Zusammenhänge zum Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Das Vorwort rekapituliert die Entwicklungen seit der Vorauflage. Die Neubearbeitung greift insbesondere auch die Zusammenhänge zu europarechtlichen Entwicklungen intensiv auf.
Es ist wenig verwunderlich, dass Schwerpunkte der Bearbeitung bei den aktuellen Entwicklungen bei den Verlustabzugsbeschränkungen und Verlustabzugsverboten des § 8 c KStG liegen. So wird etwa das Urteil des BVerfG intensiv erläutert, das sich mit der interessanten Frage beschäftigte, ob die Sanierungsklausel des § 8 c Ia KStG eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV darstellen sollte, was verneint wurde. Einbezogen werden etwa auch die Querverbindungen zur Korrekturvorschrift des § 1 I AStG.
Da gerade das Körperschaftsteuerrecht von der politischen Diskussion um illegale Steuervermeidungspraktiken betroffen ist, – mit Blick auf die Umgehungsverbote auch der AO -, gehen die Kommentierungen auf diese Thematik intensiv ein, so etwa auf das Thema der hybriden Gestaltungen mit Drittländern mit den Änderungen in § 8 b KStG. Im Rahmen der Kommentierung des § 12 wird die Brexit-Thematik verarbeitet. Einen weiteren Schwerpunkt stellt erwartungsgemäß die körperschaftsteuerrechtliche Organschaft dar. Hier wird etwa auf die untauglichen Versuche eingegangen Gewinnabführungsverträge durch schuldrechtliche – grenzüberschreitende – Vereinbarungen zu ersetzen, mit den Änderungen des § 14 II KStG.
Das Covid19-Gesetzespaket vom 27.03.2020 konnte noch berücksichtigt.
Die facettenreiche Kommentierung geht auf alle aktuellen Problemstellungen ein, auch in den Bereichen Einlagenrückgewähr, Gesellschafterdarlehen, Hedginggeschäfte und vielfältig auf Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung ein. Der Kommentar ist auch optisch „gut gesetzt“ und gut lesbar.
Der Kommentar erläutert das KStG aus erster Hand und bietet der Praxis einen Informationsgehalt, der kaum überboten werden kann.
Der Herausgeber Prof. Dr. Dietmar Gosch war Vors. Richter des für Körperschaftsteuer zuständigen I. Senats des BFH. Ein hochqualifiziertes Autorenteam aus Justiz, Verwaltung und Beratung sorgt für ein ausgewogenes und breites Meinungsspektrum.