Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zur Fluggastrechte – Verordnung

Schmid (Hrsg.), Fluggastrechteverordnung, 2. Auflage, 2021,C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schmid | Fluggastrechte-Verordnung | 2. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Ronald Schmid (Hrsg.)

Fluggastrechte – Verordnung

Kommentar

2. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 461 S., Gebunden, 55,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8329-77684-7

Die Autoren
RA Paul Degott, RA Holger Hopperdietzel, RA und VRiOLG a. D. Jürgen Maruhn, RA Prof. Dr. Ronald Schmid.

www.beck-shop.de

Der Kommentar ist geprägt von einer wechselseitigen Beeinflussung von Theorie und Praxis hinsichtlich der inzwischen 16 Jahre alten EU-Verordnung, die einige „handwerkliche“ Schwächen aufweist, die nach und in der Rechtsprechungspraxis zutage getreten sind. Bei Erscheinen der ersten Auflage als Online – Kommentar im Jahr 2017 waren viele Rechtsfragen noch nicht geklärt, so dass Lösungsmodelle für pragmatische Lösungen präsentiert wurden. Die zweite Auflage hingegen ist von einer Situation gekennzeichnet, in der die Rechtsprechung zwar immer mehr Streitfragen geklärt hat, was aber nicht bedeutet, dass es keine mehr gibt in diesem Bereich, da immer wieder neue Fallkonstellationen auftreten.

Die lebendige Rechtsmaterie der Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) 261/2004) unterliegt daher einem stetigen Wandel und ist bislang vom europäischen Gesetzgeber unvollständig und damit nur unbefriedigend geregelt worden. Reformansätze sind bislang gescheitert. Immer neue Urteile und Fachaufsätze versuchen, die sich im Alltag auftuenden Regelungslücken zu schließen. Der Kommentar unternimmt es auf der Basis einer klaren und stringenten Konzeptionen diese vielfältigen Fallkonstellationen bei der Durchführung des Luftverkehrs im Kommentar darzustellen und Lösungsmodelle zu entwickeln. Erklärtes Ziel des Kommentars ist eine Klärung der vorhandenen Passagierrechte.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die jüngste Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte, die im erheblichem Umfang zur Klärung der Streitfragen beigetragen haben, aber auch neue Streitpunke aufgeworfen haben. Hochaktuell werden diese  höchstrichterlich entschiedenen Fragen analysiert und oftmals auch kritisch begleitet:
  • Ansprüche des Fluggastes bei Flugausfällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie,
  • Streik im Luftfahrtunternehmen und dessen Konsequenzen,
  • Ansprüche des Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen, wenn er nach einer Flugannullierung in einem Hotel untergebracht und dort verletzt wird,
  • Ausgleichsleistungen des Fluggastes, wenn der Ersatzflug für einen annullierten Flug verspätet ankommt,
  • Erstattungsfähigkeit des Flugpreises vom Luftfahrtunternehmen, wenn die Reise nach Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr durchgeführt werden kann.
  • Klärung des Begriffs des ausführenden Luftunternehmen
  • Problematik der renitenten Fluggäste
  • Ansprüche des Fluggastes bei der Durchführung einer Flugreise, die sich aus mehreren, einheitlich gebuchten Teilflügen zusammensetzt.

Längst ist in diesem Bereich ein grenzüberschreitender Dialog zustande gekommen, der bei einer EU-Verordnung auch nahe liegt. Weite Teile des Kommentars greifen daher auch die Rechtsprechung aus anderen Mitgliedstaaten der EU auf und berücksichtigen diese angemessen. Der Text der „Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit COVID-19“ ist im Anhang abgedruckt und wird im Text durchgehend an geeigneter Stelle berücksichtigt.

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung hat vor dem Hintergrund einer ständig wachsenden Zahl von Flügen – bis zum Eintritt der COVID-19- Kriese – für den europäischen Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung. Die sich hier stellenden Rechtsfragen sind gekennzeichnet durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe in der VO, die in einem gewissen Umfang teilweise noch umstritten sind, wobei sich die Auslegungen in den EU – Staaten durchaus unterschiedlich darstellen können. Die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist inzwischen aber relativ groß, wobei aber noch wie vor Konfliktpotential besteht. In vielen Fällen bleibt es bei einer Entscheidung in erster Instanz. Allerdings ist die Anzahl der Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in diesem Bereich höchst bemerkenswert. Zahlreiche Streitfragen konnte der EuGH inzwischen klären. Auf diese Rechtsprechung gehen die Erläuterung im Detail ein.

Der Anwendungsbereich der Verordnung ist weit, da alle Flüge erfasst werden, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden oder einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Daher deckt sich der räumliche Anwendungsbereich keineswegs mit dem Territorium der Europäischen Union. Darauf wird in der Kommentierung in großer Präzision eingegangen. Ohnehin widmet sich die Kommentierung allen “handwerklichen” Schwächen dieser VO und arbeitet sie kritisch unter erschöpfender Heranziehung der ergangenen Rechtsprechung auf, wobei auch die Rechtsprechung aus anderen EU – Staaten intensiv berücksichtigt wird. Den Kommentierungen ist jeweils zur Übersicht ein Inhaltsverzeichnis zur raschen Orientierung vorangestellt.

Der Kkommentar arbeitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen.  Der Kommentar soll allen Beteiligten und Betroffenen Orientierung bieten, auch Reisenden. Möglicherweise verhilft er zu einer höheren Quote der außergerichtlichen Streitbeilegung. Benachbarte europarechtliche Materien werden durchgehend berücksichtigt, so etwa die Brüssel Ia-VO und das internationale Privatrecht.

Der Kommentar hat den Stand von April 2021. Berücksichtigt werden auch benachbarte Materien wie das Pauschalreiserecht.

Der sehr systematische und verständlich geschriebene Kommentar ist das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung