Kopp/Ramsauer, VwVfG. Kommentar, 22. Aufl., 2021, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Ferdinand O. Kopp/Ulrich Ramsauer
Verwaltungsverfahrensgesetz
Herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer. Bearbeitet von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht a.D., Dr. Carsten Tegethoff, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Peter Wysk, Richter am Bundesverwaltungsgericht. Begründet von Ferdinand O. Kopp und von der 7. bis 16. Auflage fortgeführt von Ulrich Ramsauer
22., vollständig überarbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2021, 2.062 S., 67 Euro inkl. MwSt.
Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
ISBN 978-3-406-77189-7
Der seit dem Jahr 1976 erscheinende – absatzstärkste – Kommentar zum VwVfG ist das für die Praxis entscheidende Standardwerk für das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und ist eng mit Kopp/Schenke, VwGO, kürzlich ebenfalls neu erschienen, abgestimmt. Beide Bände werden auch in der Referendarausbildung intensiv verwendet und sind zu den Klausuren überwiegend zugelassen. Es handelt sich inzwischen um die 16. Auflage von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer und nunmehr Carsten Tegethoff und Dr. Peter Wysk nach dem Tod von Ferdinand O. Kopp.
Die praxisnahe Kommentierung hat das Ziel nicht nur die berechtigten Belange der Verwaltung zu berücksichtigen, sondern auch die berechtigten Belange des Bürgers zum Gegenstand, was nicht immer einfach in Einklang zu bringen ist. Niemand wird sagen können, dass der Kommentar dieses Ziel je verfehlt hätte.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht erneut bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren, die bereits Gegenstand der Neuauflage von 2018 waren und insbesondere Art. 5 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017, mit dem Art. 74 VwVfG geändert wurde, und Art. 11 Abs. 2 des eIDAS-Durchführungsgesetzes vom 18.7.2017, das § 3a VwVfG geändert hat, zum Gegenstand hatten. Es ist letztlich so, dass die Neuauflagen die jeweiligen Gesetzesänderungen zwar berücksichtigen, aber erst die Folgeauflagen die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis dazu analysieren können. Die Kommentierung entwickelt daher eine ständige Bestandsaufnahme des jeweils aktuellen Standes des Verwaltungsverfahrensrecht auf höchstem Niveau, wobei die Abweichungen im Fachrecht ständig berücksichtigt und thematisiert werden, so etwa für das UVP-Recht in § 63 und das Informationsfreiheitsrecht in § 29. Daher finden sich in diesem Kommentar auch zu den Fachrechten sehr wichtige Grundinformationen, die schnell weiter führen, etwa zum Planfeststellungsverfahren.
Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur wird – wie in allen Auflagen – sehr sorgfältig und zuverlässig ausgewertet und eingearbeitet. Berücksichtigt sind z.B. neue Entscheidungen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten, zu Nebenbestimmungen und zum Planfeststellungsrecht sowie neue Entwicklungen im Umweltrecht, das inzwischen das Verwaltungsverfahrensrecht sehr prägt. Dies zeigt sich etwa daran, dass die weitreichenden Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz intensiv in die Kommentierung einbezogen, auch mit den planungsrechtlichen Auswirkungen. Ebenfalls intensiv berücksichtigt wird die DS-GVO, besonders in der Einführung I.
Von Auflage zu Auflage wird deutlicher, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht mehr isoliert betrachtet werden kann, sondern eingebettet ist in einem verwaltungsrechtlichen Gesamtzusammenhang. Dies zeigt sich etwa daran, dass die meisten relevanten Gesetzesänderungen das VwVfG selbst nicht betreffen, aber sich unmittelbar darauf auswirken.
Die 22. Auflage berücksichtigt in gewohnter Art und Weise zuverlässig die neue Rechtsprechung und Literatur. Sie geht noch stärker auf die seit langem anhaltende Europäisierung des Verwaltungsverfahrensrechts ein, die das Verwaltungsrecht von Jahr zu Jahr deutlicher prägen.
Letztlich dokumentiert jede der letzten Auflagen den zunehmenden Reformdruck im Verwaltungsverfahrensrecht insbesondere unter dem Blickwinkel der Implementierung von E-Government und des Umweltrechts. Die Neuauflage geht sehr intensiv auf umweltrechtliche Bezüge ein, etwa aufgrund der neuen Rechtsprechung des EuGH zum UVP – Recht mit den Folge des Wegfalls der Präklusion im Umweltrecht und den Auswirkungen auf den Umgang mit Fehlern im Verwaltungsverfahren, da weitere Diskussion zu diesem Bereich weiter zu Vertiefungen geführt hat.
Immer mehr tritt das Verwaltungsverfahrensrecht aus dem Schatten der VwGO hervor und gewinnt an Dynamik, was auch hinsichtlich der Kommentierung heraussticht. Unbeschadet der Gesetzesänderungen tauchen immer neue Problemstellungen auf, wie E-Government-Aspekte, Re-Kommunalisierung vs. Privatisierung oder Restrukturierungen. Hinzu kommen vielfältige Problemstellungen aus dem Europarecht. Es bahnt sich ein Europäisches Verwaltungsverfahrensgesetz an, dass zwar nur die Eigenverwaltung der Union betreffen wird, aber mit Sicherheit eine
Ab 2012 erscheint das Werk überdies jährlich, um einen hohen Aktualitätsstandard zu gewährleisten. Dies ist um so sinnvoller, als diese Materie an Dynamik immer mehr zunimmt, wie die neue Auflage unter erneuter Erweiterung des Umfangs auch zeigt. Die Verwaltungsverfahrensrechte der Länder werden durchgängig in den Kommentierungen berücksichtigt, soweit dies erforderlich ist. Ohnehin besteht insoweit eine erhebliche Regelungskonvergenz.
Der Kommentar ist an zahlreichen Stellen erneut neu gefasst und in sich überarbeitet worden. Dies gilt auch für die vorzüglichen Einführungen in das nationale und supranationale Verwaltungsrecht. Der Kommentar ist im besten Sinne des Wortes auch ein Lernkommentar, weil der Leser immer wieder Neuentwicklungen kennen lernt.
Der seit über 40 Jahren eingeführte und bestens bekannte Kommentar bietet die derzeit kompakteste und aktuellste Kommentierung zum Verwaltungsverfahrensrecht.
—
Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen zugelassen.