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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zur Nachfolgebesteuerung

B. Schmid, Nachfolgebesteuerung. Erstauflage, 2019, NOMOS

Eine Rezension zu:

 Schmid | Nachfolgebesteuerung | Cover

Bernhard Schmid

Nachfolgebesteuerung

ErbStG/BewG/GrEStG/AO

Erstauflage

Baden-Baden: 2019, 792 S., 118,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt.

Reihe: NomosKommentar

ISBN 978-3-8487-5519-6 (Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG)

ISBN 978-3-8021-2427-3 (IDW Verlag GmbH, Düsseldorf)

www.nomos-shop.de

Der innovative Querschnittskommentar legt erstmals eine Kommentierung aller steuerrechtlichen Regelungen vor, die in Nachfolgefällen (s. insoweit bereits im gleichen Verlag, Kroiß / Horn / Solomon, Nachfolgerecht.Erbrechtliche Spezialgesetze, Erstauflage, 2019) relevant werden können. Der Titel deutet bereits darauf hin, dass nicht nur der Erbfall im Blickfeld, sondern auch die vorgenommene Erbfolge im Wege der Zuwendung von Vermögenswerten. Jedwede Vertragsgestaltung in diesem Bereich ist ohne Einbeziehung der “Nachfolgebesteuerung” nicht möglich.

Die Kommentierung betrifft daher sowohl den Erbfall, als die lebzeitige Nachfolgegestaltung bei betrieblichen und privaten Vermögen. Ohne Kenntnis der steuerlichen Normen ist eine umfassende und umsichtige Beratung sowohl im Rahmen der privaten als auch betrieblichen Vermögensnachfolge nicht möglich. Die Nichtbeachtung dieser Maxime kann zu schwerwiegenden Haftungsfällen führen. Dabei sind neben dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) diverse weitere Steuergesetze zu beachten, die in diesem Band alle kommentiert werden, soweit sie für die Nachfolgebesteuerung relevant sind.

In sehr kompakten und praxisbezogenen Kommentierungen werden zunächst das Erbschaftssteuer – und Schenkungssteuergesetz kommentiert, so dass für alle Bewertungsfragen sehr wesentliche Bewertungsgesetz, das Grunderwerbssteuergesetz und Teile der Abgabenordnung. Die Kommentierung orientiert sich insbesondere an den den für das Handeln der Finanzverwaltung maßgeblichen Richtlinien, Steuererlassen sowie der einschlägigen Rechtsprechung, die sämtlich umfassend ausgewertet und einbezogen sind. Allerdings gibt es gerade im Bereich des ErbStG – etwa bei den Verschonungsvorschriften und anderen Bereichen – noch keine Rechtsprechung, die belastbare Lösungsansätze bietet. Für diese Bereiche wurden praxisnahe Lösungsmodelle entwickelt, die letztlich auch Lösungsvorschläge füe die Finanzgerichtsbarkeit und die Finanz. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der aktuellen Novellierungen bei der Unternehmensnachfolge, die möglicherweise demnächst wieder geändert werden. Die Praxis ist eindeutig auf der Suche nach Rechtssicherheit, auch mit Blick auf die Beratungspraxis. Der kommentar ist übrigens sehr leserfreundlich gedruckt.

Die Kommentierung hat neben Erläuterungen der einzelnen Materien auch deren “Zusammenspiel” im Blick, wie etwa die Kommentierung des § 12 ErbStG zeigt, der eng mit dem Bewertungsgesetz verbunden ist, aber auch Sonderregelungen dazu enthält. Bewertungsfragen stehen oftmals im Zentrum rechtlicher Regelungen und Konflikte. Etwa sehr lesenswert ist die Kommentierung der §§ 13 – 13 b ErbStG. Jede Erläuterung beginnt in der Regelung damit über die Regelungszusammenhänge einen Überblick zu geben, so auch für die komplexe Regelung der Steuerbefreiungen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder wegfallen können. Die steuerlichen Regelungen schliessen hier eng an steuerpolitische Diskurse an, deren Ergebnis nicht immer überzeugen muss.

Die Kommentierung der Verschonungsregelungen in §§ 13 a, 13 b, 13 c und § 28 a ErbStG, erklärt im Rahmen der Kommentierung des § 13 B ErbStG das “System” dieser Regelungen. Etwa im Rahmen der Kommentierung des § 14 ErbStG erfolgen auch konkrete Berechnungsbeispiele für die Zusammenrechnung von Vorerwerben. Die Erläuterungen sind stets auf die Steuerverfahren ausgerichtet in denen die jeweiligen Normen relevant werden.

Diese Methode wird in den weiteren Kommentierungen ebenfalls angewendet, so insbesondere beim Bewertungsgesetz für die jeweilige Ermittlung des “gemeinen” Wertes, soweit kein anderer Wert als gesetzlich maßgeblich bestimmt ist, wobei deutliche Schwerpunkte bei den jeweiligen Wirtschaftsgütern gesetzt werden.  Bei der AO werden Schwerpunkte insbesondere bei den §§ 33 – 45, 108 – 110, 164 – 177 und §§ 20 – 240 AO gesetzt.

Mit dem neuen Handkommentar erhält die Praxis eine ebenso kompakte wie belastbare Kommentierung der steuerlich relevanten Vorschriften rund um die Vermögensnachfolge, wobei die Regelungen außerhalb des ErbStG ausschließlich im Licht der Nachfolgebesteuerung kommentiert werden.

Der ausgezeichnete Querschnittskommentar führt die einschlägigen Gesetze zusammen, erläutert sie in idealer Tiefe und vernetzt sie praxisnah miteinander.

Die neue Kommentierung zur Nachfolgebesteuerung ist sehr kompakt und erläutert der Praxis alle aktuellen Fragen im Bereich der Nachfolgebesteuerung in vorbildlicher Art und Weise.

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