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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentierung zum bayerischen Kommunalrecht

Dietlein/Suerbaum (Hrsg.), Kommunalrecht Bayern. Erstauflage, 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Dietlein / Suerbaum | Kommunalrecht Bayern | 2020

Johannes Dietlein / Joachim Suerbaum (Hrsg.)

Kommunalrecht Bayern

Kommentar

München: C.H.Beck, 2020, Buch, XIX, 1219 S. Hardcover (In Leinen), 99,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-74754-0

Das Werk ist Teil der Reihe: BeckOK Landesrecht Freistaat Bayern

www.beck-shop.de

 

Das neue Werk vereinigt in einer systematischen Aufbereitung die Kommentierung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung Bayerns in einem Band. Beide Gesetze werden stringent und kompakt systematisch erörtert. Der neue Kommentar enthält für alle Kommentierungen ein dreistufiges Gliederungskonzept und geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein.Der Schwerpunkt der Kommentierungen liegt in einer Standardebene, der eine Überblicksebene vorangestellt ist. Die dritte Ebene betrifft oftmals sehr schwierige, streitige und teilsweise ungelöste Spezialprobleme, für die jeweils Lösungsmodelle angeboten werden.
Wie die sehr lesenswerte Einführung zeigt, erfolgen die Kommentierungen vor dem Hintergrund der kommunalrechtlichen Entwicklungen in ganz Deutschland, die auch immer wieder vergleichend herangezogen werden. Die beiden Einleitungen bieten sowohl einen Überblick über die Entwicklung in ganz Deutschland als auch speziell für Bayern, das gerade interessante Kommunalwahlen hinter sich hat. Gerade vor diesem Hintergrund geht diese Kommentierung auf sehr spezifische Entwicklungen in Bayern ein.
Für eine leichte Orientierung sorgt neben den beiden Einführungen zusätzlich der jeder Kommentierung vorangestellte Überblick, der eine rasche Einordnung erlaubt. Die Erläuterungen sind überaus praxisnah, bieten aber zugleich auch dogmatisch fundierte Darstellungen. Dass Bearbeitungsniveau ist dank eines renommierten Autorenteams aus Wissenschaft und Praxis entsprechend hoch. Die Erläuterungen werten die aktuelle Rechtsprechung und Literatur im Detail aus. Der Kommentar hat den Stand vom Januar 2020.
Gerade in der aktuellen Situation zeigt sich, das Gemeinden und Gemeindenverbänden in der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Bedeutung zukommt. Die Betonung dieser zentralen Bedeutung zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Kommentierung. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigt sehr deutlich, dass eine dezentrale demokratische Staatlichkeit erhebliche Vorteile bietet. Es ist ein deutliches Anliegen dieses Kommentars Bürger, Kommunen, Kommunalverbänden und der Verwaltung eine gesicherte rechtliche Grundlage bieten zu wollen. Die Kommentierung – die aus dem entsprechenden Online – Kommentar hervorgegangen ist und daher auch online zur Verfügung steht – hat selbstredend den Stand der Änderungen der Bayerischen Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 22.März 2018.
Da das Kommunalrecht eng mit dem Landesrecht und dem Bundesrecht sowie mit dem Sicherheitsrecht „verwoben“ ist, gehen alle Erläuterungen auf diese Bezüge ein und greifen auch fiskalrechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftsverfassungsrechtliche Fragestellungen ebenso auf wie verfassungsrechtliche Fragestellungen, die oftmals tief in das Kommunalrecht einwirken, wie etwa die Kommentierung der gemeindlichen Unternehmen oder die Aufsichtskompetenzen zeigt. Die Kommentierungen sind sehr vielschichtig und detailliert und arbeiten zur besseren Orientierung mit Hervorhebungen.
Die Kommentierung richtet sich an Mitarbeiter in (Kommunal-) Behörden und Ministerien, Richter, Rechtsanwälte, Studenten und Wissenschaftler und sicher an Kreis- und Gemeinderäte.
Der ausgezeichnete Kommentar bietet eine Erläuterung aller Detailaspekte des bayerischen Kommunalrechts auf aktuellem Stand.

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