Münchener Handbuch Arbeitsrecht, 5. Auflage, Band 2, Individualarbeitsrecht II, 2022, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 2: Individualarbeitsrecht II
Herausgeber: Heinrich Kiel/Stefan Lunk/Hartmut Oetker
Handbuch
5. Auflage
München: C.H.Beck, 2022, LXIII, 2806 S., 199,00 Euro plus MwSt. (Einführungspreis; nach Erscheinen des letzten Bandes: 229,00 Euro inkl. MwSt.)
ISBN 978-3-406-75392-3
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht umfasst vier Bände, die das gesamte deutsche Arbeitsrecht systematisch erläutern und wesentliche Entwicklungen aufzeigen. Dabei stehen jeweils die aktuellen Herausforderungen dieses Rechtsgebietes im Zentrum. Schwerpunkte bestehen auf der einen Seite im Bereich der Europäisierung des Arbeitsrecht und bei der Analyse der Rechtsprechung. Das Handbuch soll zukünftig nach Möglichkeit in kürzeren Intervallen erscheinen.
Gegenüber der Vorauflage weist das sehr eingeführte Werk erneut erhebliche Änderungen auf, da umfangreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten waren, wie die Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht, im BetrAVG, dem Mutterschutzrecht, die Einflüsse der novellierten BPerVG und des BetrVG auf das Individualarbeitsrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht unter dem Eindruck der COVID19-Krise. Der Band I zum Individualarbeitsrecht behandelt in Schwerpunkten die Bereiche Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses, während der Band II zum Individualarbeitsrecht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsschutzrecht in Schwerpunkten behandelt sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung. Da die Vorlage im Jahr 2018 erschienen war, haben die Autoren es übernommen, den Band – bei gleicher Konzeption – umfassend zu überarbeiten, wobei dies im Bereich Arbeitsschutzrecht dazu geführt hat, diesen Teil praktisch ganz neu zu schreiben, weil die COVDID19-Pandemie insoweit fundamentale Änderungen erzwungen hat.
Es ist nach wie vor das ambitionierte Ziel dieses Handbuches die aktuelle Rechtsprechung komplett einzuarbeiten, was auch Auflage für Auflage gelingt. So musste beispielsweise der ständig steigenden Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht auch für den Bereich der Prozessführung eingehend Rechnung durchgehend getragen werden. Es ist von Anfang eine Besonderheit dieses Handbuches, dass auch Randbereiche des Individualarbeitsrechts intensiv einbezogen werden, so etwa insbesondere Sondergestaltungen von Arbeitsverhältnissen – wie die Arbeitnehmerüberlassung – und Berufs- und Betriebsdifferenzierungen.
Das Werk geht gerade beim Kündigungsschutz intensiv auf die Zusammenhänge mit dem Arbeitsgerichtsprozess ein und gibt generell zahlreiche Praxishinweise. Die Rechtsprechung wird intensiv ausgewertet. Die Darstellungen zielen auch darauf ab, übergreifende Zusammenhänge darzustellen, etwa bei den Kündigungsgründen des KSchG oder bei der Änderungskündigung. Die Darstellung zum Arbeitsschutzrecht zielt auf eine vollständige Erfassung aller praxisrelevanten Fragen, teilweise mit Verbindungen zum öffentlichen Ordnungsrecht, mit vielen aktuellen Beispielen.
Das „Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erfasst alle Bereiche des Arbeitsrechts und stellt diese umfassend und kompakt dar. wie bei diesem Band für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, das Arbeitsschutzrecht und das Recht der betrieblichen Altersversorgung.