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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zum HGB – Band 1

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch. Kommentar, 5. Auflage, 2021, C.H.Beck

 

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Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: HGB, Band 1: Erstes Buch. Handelsstand §§ 1-104a

Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

5. Auflage. 2021

Redakteur: Prof. Dr. Dr. hc. mult. Karsten Schmidt

München: C.H.Beck, 2021, XXXII, 1744 S., 279,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-75841-6

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Der nunmehr in 5. Auflage erschienene erste Band des Münchener Kommentars zum Handelsgesetzbuch erläutert die §§ 1 – 104 a HGB und damit für das Handels- und Wirtschaftsrecht sehr grundlegende Materien für das moderne Unternehmensrecht. Der sehr eingeführte Kommentar setzt die Schwerpunkte bei den bestehenden und aktuellen Problemen in Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis. Die Neuauflage zeichnet nicht nur eine mehrjährige Entwicklung im HGB und seinen Nachbargesetzen nach, sondern geht intensiv auf jenes EU-Richtlinienrecht ein, dass das Handelsrecht maßgeblich prägt.

Die Erläuterungen setzen Schwerpunkte insbesondere bei Grundsatzfragen und bei aktuellen Entwicklungen, da diese in der Regel auch neue Problemlagen aufwerfen, auf jeweils im Detail eingegangen wird. Europarechtliche und internationale Überlagungen des deutschen Handelsrecht werden an den Stellen kommentiert, wo sie relevant werden. Der Großkommentar wird von namhaften Autoren aus Wissenschaft und Praxis getragen.

Band 1 erläutert zentrale Vorschriften des Handelsrechts wie z.B. den Kaufmannsbegriff und damit die Grundlagen des handelsrechtlichen Unternehmensbegriffs.

Eingearbeitet wurden gesetzliche Änderungen seit der Vorauflage, u.a. durch

  • das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften: neu § 10a
  • das eIDAS-Durchführungsgesetz: § 9
  • GeschGehG.

Zu nennen sind auch erhebliche Änderungen aufgrund europarechtlicher Entwicklungen, nicht zuletzt aufgrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehr und der Digitalisierung der Handelregister. Infolgedessen werden die Mobilitätsrichtlinie EU 2014/50 sowie das Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 eingehend in die Darstellung einbezogen. Weitere Änderungen ergeben sich durch das sog. Company Law Package, also der RL EU 2017/1132 v. 14.06.2017, die mit der RL 2019/2021 v. 27.11.2019 geändert wurde. Es liegt auf der Hand, dass die Kommentierungen zum Handelsregisterrech umfangreich überarbeitet wurden. Aufgrund der Änderungen durch die DSGVO mußte § 10 a HGB neu kommentiert werden.

Die Veränderungen gehen sehr ins Detail. Die Richtlinienvorgaben berühren auch die materielle Publizität des Handelsregisters in § 15 HGB, da die Bekanntmachung nur noch eine nationalstaatliche Option ist, wie aus Art. 16 Abs.3 S.2 GesR-RL folgt, die bei § 15 unter Rdnr. 6 näher erläutert wird.

Näher eingegangen wird etwa auf die neuere Rspr. des BGH zu den Haftungsregelungen bei §§ 25 ff zur Veräußerung des eigenverwalteten Unternehmens in der Insolvenz oder die gefährliche Erwerberhaftung für Subventionsrückzahlungsschulden. Die Entwicklungen im handelsrechtlichen Vertretungsrecht werden eingehend nachvollzogen.

Das Vertriebsrecht erlebt vor dem Hintergrund der Digitalisierung einen erheblichen Strukturwandel. Der eigene Internetvertrieb durch den Unternehmer und damit einhergehend Omni-Channel-Lösungen haben in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. E-Shops schießen inzwischen wie Pilze aus dem Boden und auch die Entwicklung bei B2B – Vertriebsplattformen hält ungebrochen an, mit einer fortschreitenden Internationalisierung des Vertriebs und dessen Folgeproblemen, etwa Zoll und Marktaufsicht. Diese Trends werden weiter anhalten. Damit wird die Frage immer wichtiger, ob und unter welchen Voraussetzungen der Unternehmer seine Waren und Dienstleitungen parallel direkt vertreiben darf, wenn er ein Vertriebssystem bestehend aus Absatzmittlern wie Handelsvertreter, Händler, etc. betreibt. Hier bestehen zahlreiche Rechtsbindungen, etwa aus dem Kartellrecht.

Eingang in die allgemeinen Ausführungen zum Vertriebsrecht fand ein substantieller Abschnitt über die Bedeutung des Handelsvertreterrichtlinie in RL 86/653/EWG für die Anwendung des §§ 84 ff HGB unter intensiver Einbeziehung des „Semen-Urteils“ des EuGH.

Da die Entwicklungen zu § 89 b HGB beim Ausgleichsanspruch weiter lebhaft geblieben sind, wird diese Entwicklung auf der Basis der aktuellen Rspr. intensiv analysiert.

Die Erläuterungen gehen auch auf begleitende Materien des Handelsrecht ein. Intensiv berücksichtigt wird – besonders im Vertriebsrecht – die Vertragsgestaltungspraxis.

Der Kommentar richtet sich an Rechtsanwälte, Richter, Hochschullehrer, Unternehmens- und Bankjuristen, Notare, Ministerialbeamte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Der ausgezeichnete Münchener Kommentar bietet im ersten Band der Reihe erneut einer herausragende Kommentierung dieser zentralen Materie des HGB.

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